Entscheidungsvorlage - FB 36/0261/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Aachen-Haaren:Park am alten Friedhof, "Freizeitbereich", BA 1b hier: Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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14.03.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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08.03.2023
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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14.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die vorliegende Ausführungsplanung für den Freizeitbereich im Park am alten Friedhof (BA1b) vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Haaren, die Ausführungsplanung für den Freizeitbereich im Park am alten Friedhof (BA 1b) zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im letzten Jahr wurden die ersten Maßnahmen im Park am alten Friedhof aus der ersten Förderstufe des ISEKs Haaren umgesetzt. Ein neuer Kinderspielplatz, ein Ruhe- und Fitnessbereich am Eingang Friedensstraße, eine neue Wegeverbindung im Park sowie viele neue Sitzmöglichkeiten erfreuen sich seitdem großer Beliebtheit. Der Park wird von der lokalen Bevölkerung auch als „Wohnzimmer Haarens“ bezeichnet. Er ist für den Bezirk von besonderer Bedeutung im Hinblick auf die Erholungsnutzungen wie Spiel, Sport und Freizeit. Zudem wird er für Veranstaltungen kleiner Konzerte und Feste genutzt.
Auswirkungen möglicher Neuplanungen von Freizeiteinrichtungen im Hinblick auf die schalltechnischen Anforderungen des Freizeitlärmerlass NW und der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) auf die bestehende Wohnbebauung an der Laachgasse und der geplanten Wohnbebauung des Bebauungsplanes „Stadthäuser“ mussten im Vorfeld untersucht werden mit dem Ziel, hier Planungssicherheit zu erlangen. Daher wurde die Umplanung der Bereiche der ehemaligen Grillhütte und des kleinen Skateparks zunächst zurückgestellt.
Die Skateelemente des kleinen Skateparks sind veraltet, in Teilen baufällig und entsprechen nicht mehr den Anforderungen einer attraktiven Nutzung. Die Anlage wird zudem von jüngeren Kindern bespielt und zum Teil mit kleinen Tretrollern (Scootern) und Inlinern befahren. Für ältere Skater ist die bestehende Anlage unattraktiv. Ein Angebot für Streetball bzw. Bolzen besteht zurzeit nicht. Die Grillhütte wurde auf Wunsch der Bezirksvertretung im letzten Jahr abgebaut.
Die abschließbare Grillvorrichtung ist noch vorhanden. Sowohl der Pflasterbelag im Bereich der ehemaligen Grillhütte sowie der Asphaltbelag des Skateparks sind sanierungsbedürftig.
Die Planung im Bereich des heutigen Skateparks sah zunächst ein Minispielfeld mit Bolzplatztoren und Streetballkörben vor. Im Bereich der ehemaligen Grillhütte sollte ein neues Skateangebot geschaffen werden. Eine Fläche für ein kleines Festzelt war vorgesehen, um private Feiern abzuhalten. Eine Calisthenics-Anlage sollte ebenfalls das Angebot in diesem Bereich erweitern.
Das Lärmgutachten des Büros „Normec uppenkamp“ vom September 2022 identifizierte hierbei den geplanten Skaterpark und den geplanten Bolzplatz als Hauptlärmquellen und fordert bei der Ausführung, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden zu errichten und darüber hinaus eingeschränkte Nutzungszeiten und maximale Nutzerzahlen anzuordnen. Im Ansatz geht der Lärmgutachter hierbei von einer maximalen Auslastung des Skateparks und des Bolzplatzes aus.
Die daraus resultierenden Forderungen nach einfriedenden Lärmschutzwänden von 1,80 m bis zu 3,00 m Höhe an der Skatefläche bzw. an dem Minispielfeld sind jedoch aus städtebaulichen und gestalterischen Aspekten nicht umsetzbar und würden zudem zu nicht einsehbaren und unkontrollierbaren Bereichen führen.
Für die bereits bestehende Anlagen zeigen die Berechnungsergebnisse, dass an Werktagen sowohl außerhalb als auch innerhalb der Ruhezeit die zulässigen Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie unterschritten, also eingehalten werden. An Sonntagen werden die strengeren Anforderungen gemäß Freizeitlärmrichtlinie nur geringfügig um maximal 1dB überschritten.
Somit wird empfohlen, die bestehenden Nutzungen an ihren Standorten zu belassen.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Anlage eher von jüngeren Kindern genutzt wird, wird nun vorgeschlagen, das Angebot attraktiver zu gestalten und ein kleiner Pumptrack in einer Größe von ca. 20 m x 6 m vorzusehen. Ein Pumptrack ist ein Rundkurs, bei dem mit Wellen und kleinen Steilwandkurven eine etwa 1 m breite Fahrstrecke meist im flachen Gelände installiert wird. Pumptracks können sowohl mit Mountainbikes, BMX-Rädern, Laufrädern, Scootern, Skateboards aber auch mit Inlineskates befahren werden. Ein Pumptrack dient als Trainingsstrecke, ist eine gute Möglichkeit, spielerisch ein Fahrgefühl zu erlernen und dient somit der Bewegungsförderung. Es wird ein Fertigteilprodukt aus Holz und Fiberglas mit einer rutschfesten Oberfläche vorgesehen.
Im Austausch mit Vertreter*innen des Aachener Skateboard-Clubs wird zusätzlich für einen Teilbereich ein unterschwelliges Angebot zum Erlernen des Skateboardfahrens mit kleiner niedriger Doppel Bank Box, Doppelquarter-Pipe und Rail vorgesehen. Die Asphaltfläche erhält eine neue Deckschicht, so dass auch außerhalb der Elemente die Fläche gut befahren werden kann.
Der gepflasterte Bereich der ehemaligen Grillhütte kann weiterhin als kleine Eventfläche für Feste genutzt werden. Platz für mobile Tische, Stühle, Partyzelt oder auch einen Café-Wagen ist ausreichend vorhanden. Eine Wasserleitung wurde bereits im Zuge der Ausbauarbeiten zum Wasserspielplatz gelegt. Der fest installierte abschließbare Grill bleibt bestehen. Die Nutzung des Grills sowie die Ausleihe eines Partyzeltes können zukünftig im Bezirksamt Haaren gebucht und genehmigt werden, so dass die Anzahl der Feierlichkeiten begrenzt und kontrolliert werden kann.
Ein geplanter Streetballkorb am Rand der Fläche bietet in der übrigen Zeit ein weiteres Spielangebot.
Zum vorhandenen Wall hin wird die Pflasterfläche durch eine 40 cm hohe Natursteinmauer aus Grauwackeblöcken mit Sitzauflagen gefasst. Das Betonsteinpflaster muss neu verlegt werden und wird durch kleine Natursteinpflasterflächen aus Grauwacke ergänzt. Die Materialen sind auf die vorgesehenen Materialien im Bereich des Eingangs Tuchmacherweg und Uferweg entlang der Wurm abgestimmt. Tischbankkombinationen, die wie vorhanden, sehr gut angenommen werden, Bänke und Jugendbänke bieten weitere Sitzmöglichkeiten.
Zwei kleine Kleinspielfeldtore, die auf der Wiese platziert werden, runden das Angebot an Spielmöglichkeiten für Kinder ab. Dabei bietet die große Rasenfläche in der Mitte des Parks weiterhin genügend Platz für freies Spielen, Martinsfeuer und Events wie zum Beispiel das „Stadtglühen“.
Die im nordwestlichen Bereich vorgesehene Calisthenics-Anlage kann über das Förderprogramm „Moderne Sportstätten“ finanziert werden. Der Standort wurde bereits in Abstimmung mit dem Stadtsportbund und dem Fachbereich Sport für gut befunden. So werden hier auch Jugendliche und Erwachsene angesprochen.
Im Rahmen des Lärmgutachtens zum Bebauungsplan „Stadthäuser“ wurden die Planungen der nun vorgesehenen Freizeiteinrichtungen nochmals geprüft und für umsetzbar erachtet. Die Geräuschemissionen, die von einem Pumptrack ausgehen, wurden geringer als bei der Bestandsanlage bewertet.
Für die Planungen im Park ist ein Bauantrag gestellt, der auf Grundlage der Gutachten langfristig Planungssicherheit geben wird.
Der Park wird mit den neuen Spiel- und Bewegungsangeboten für alle Nutzer*innen- und Altersgruppen an unterschiedlichen Standorten vielfältige Aufenthaltsmöglichkeiten bieten und somit als Mehrgenerationenpark Haaren bereichern.
Die Bausumme beträgt für den Bauabschnitt 1 b ca. 155.000 €, wovon 80% gefördert werden.
Die zusätzlichen Folgekosten für Pflege und Unterhaltung betragen für diesen Bereich 860 € pro Jahr.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen (vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes)
| JA | NEIN |
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| x |
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5-130101-300-00100-300-1 / 4-130101-304-4 Park am alten Friedhof (ISEK Haaren)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023* | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | VE400.000 KW 2024 | 779.589,33* VE 400.000 KW 2024 | 400.000 | 400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden
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Die Aufteilung der Kosten in die Kostenarten 7831 0000. 7835 0000, 7852 0000 erfolgt zur Ausschreibung, sofern konsumtive Auswirkungen über die bisherigen Aufwandsansätze hinausgehen, wird eine entsprechende Deckung angeboten. Verpflichtungsermächtigung *als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr. *entspricht einer 80 % Förderung
Konsumtive Auswirkungen | |||||||
| Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023* | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 860 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*als Ermächtigungübertragung aus dem Vorjahr.
Es fallen Folgekosten für Pflege und Unterhaltung von jährlich insg. 860 € ab Fertigstellung an.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,2 MB
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