Entscheidungsvorlage - AVV/0071/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV-Tarif)Tariffortschreibung AVV zum 01.07.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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23.03.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Hintergründe
In der AVV-Zweckverbandversammlung vom 30.11.2022 wurde eine zweistufige Fortschreibung des AVV-Tarifs in jeweils gleicher Höhe beschlossen. Neben der bereits zum 01.01.2023 erfolgten ersten Anpassung von rund 3,5 % soll der Tarif zum 01.07.2023 nun ebenfalls in einer Größenordnung von rund 3,5 % fortgeschrieben werden. Dies ist aufgrund der andauernden Wirtschaftskrise mit der weiterhin sehr hohen Inflation sowie den drastischen Kostensteigerungen vor allem im Personal- und Energiebereich unvermeidbar.
Zudem steht die anstehende Tariffortschreibung in direkter Wechselwirkung zur anstehenden Einführung des Deutschlandtickets. Dieses soll zum 01.05.2023 zum Preis von 49 Euro im Monat als monatlich kündbares Abonnement eingeführt werden und als Geltungsbereich das gesamte Bundesgebiet umfassen. Die Details zum Deutschlandticket sind der Vorlage TOP 2 zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass sowohl der Großteil der Abonnenten als auch der Zeitkartenkunden in das Deutschlandticket wechseln werden. Der bisherige AVV-Tarif wird zur Kompensation des wirtschaftlichen Schadens durch die Einführung des Deutschlandtickets herangezogen und weiter fortgeschrieben.
Allgemeine Preismaßnahme
Am 20.01.2023 verständigten sich die Partnerunternehmen im AVV im Rahmen eines Abstimmungstermins auf das in Anlage 1 beigefügte Tariftableau und eine Gesamtfortschreibung von durchschnittlich 3,41 % exklusive struktureller Maßnahmen. Das im Nachfolgenden dargelegte Maßnahmenpaket zur Tariffortschreibung wurde im bestehenden Spannungsverhältnis zunehmend steigender Kosten und Finanzierungslücken bei den Verkehrsunternehmen und erlösverantwortlichen Aufgabenträger, dem übergeordneten verkehrspolitischen Ziel der Mobilitätswende sowie der bevorstehenden Einführung des Deutschlandtickets erarbeitet.
Im Rahmen der 2. Stufe der Tariffortschreibung werden nachfolgend aufgeführte Produkt nicht angepasst:
- Job-Ticket Split
- Profi-Ticket (vertraglich festgehaltene Anpassung zum 01.01. um 6,00 %)
- Mobil-ABO StädteRegion Aachen (Alternative zum Mobil-Ticket StädteRegion Aachen)
- euregioticket
- euregioticket Fahrrad
- 24-Stunden-Ticket Fahrrad
- Einzel-Ticket Fahrrad
- Monats-Ticket Fahrrad (SPNV)
- Einzel-Ticket Kinder (Flugs -Ticket, PS K, 1 – 4)
- 4Fahrten Ticket Kinder (Flugs -Ticket, PS K, 1 – 4)
- City-Tarife (Einzel-Ticket, 4Fahrten-Ticket; City-Ticket XL Düren)
- eezy avv
Abonnements
Aufgrund ihres wichtigen Beitrags zu einer erfolgreichen Mobilitätswende ist es eines der erklärten Ziele, die Gruppe der Abonnenten nachhaltig an den ÖPNV zu binden. Um Fahrgäste mit Abonnements nicht zu sehr zu belasten, wurden die Preise der Abonnements zum 01.01.2023 (1. Stufe) nur unterdurchschnittlich um 3,19 % fortgeschrieben.
Ab voraussichtlich 01.05.2023 können auch derzeitige Abonnenten auf das Deutschlandticket zum Preis von 49 Euro monatlich zurückgreifen, was für den überwiegenden Großteil der bestehenden Abonnenten eine deutliche Preisreduktion bei gleichzeitiger Vergrößerung des Geltungsbereiches mit sich bringt.
Über die Monats-ABOs hinweg ergibt sich eine überdurchschnittliche Preisanpassung. An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass davon auszugehen ist, dass der Großteil der Abonnenten, die von einer Preisanpassung betroffen wären, in das Deutschlandticket wechseln wird.
Da im Bereich der Job-Tickets aufgrund der weiter fortbestehenden Zusatznutzen erwartet werden kann, dass auch nach Einführung des Deutschlandtickets Kunden im AVV-Job-Ticket verbleiben, hat man sich auf eine unterdurchschnittliche Fortschreibung des solidarischen Job-Tickets von 3,35 % geeinigt.
Im Bereich der Schülerprodukte im Abonnement wurde sich auf eine leicht überdurchschnittliche Fortschreibung von durchschnittlich 3,66 % verständigt. Vor dem Hintergrund der unter TOP 2 Sach-stand Deutschlandticket dargestellten Planungen im Hinblick auf die Attraktivierung für Schülerinnen und Schüler in NRW ist möglicherweise damit zu rechnen, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler von einem deutlich vergünstigten Deutschlandticket profitieren und in dieses Tarifsegment wechseln wird.
Die Fortschreibung des School&Fun-Tickets für Selbstzahler sowie der Schülerjahreskarte wird zum Schuljahreswechsel am 01.08.2023 erfolgen.
Über alle Abonnements hinweg ergibt sich eine unterdurchschnittliche Anpassung von 3,02%.
Zeitkarten
Im Bereich der Zeitkarten wird eine überdurchschnittliche Preisanpassung von 4,31 % vorgeschlagen. Aufgrund der zu erwartenden Wechselwirkung mit dem Deutschlandticket wird von dieser Preismaßnahme nur ein geringer Teil betroffen sein.
Das Mobil-Ticket soll um 1,65 % fortgeschrieben werden. Aufgrund der ausgebliebenen Anpassung des Mobil-ABOs StädteRegion Aachen ist die Fortschreibung im Rahmen der ABO-Strategie als weiterer Push-Faktor – mit dem Ziel, die Nutzenden zum Wechsel von Monatskarten in das Abonnement zu motivieren - zu werten. Auch für Sozialhilfeempfänger wird es voraussichtlich mit Einführung des Deutschlandtickets eine NRW-weite Lösung in Form eines preislich angesenkten Deutschlandtickets geben.
Bartarif
Für Fahrkarten des Bartarifs wird eine Anpassung um 3,74 % vorgeschlagen. Mit dieser Anpassung soll auch die angestrebte Überführung des Bartarifs in den eTarif weiter gestärkt werden, welche durch die Nichtanpassung des eezy Luftlinientarifs verstärkt wird.
Um den grenzüberschreitenden Verkehr weiter zu stärken, wird keine weitere Anpassung des euregiotickets angestrebt.
Wie auch im Vorjahr und bei der letzten Tarifanpassung wurden sämtliche Einzel- und 4-Fahrten-Tickets für Kinder preislich konstant gehalten.
eezy avv
Zur Steigerung der Marktdurchdringung soll der eezy avv Tarif erneut nicht angepasst werden.
Tarifstrukturelle Anpassung in Zusammenhang mit der Wohngeldreform
Mobil-Ticket
Zum 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes in Kraft getreten, welches neben einer Erhöhung der monatlichen Wohngeldzuschüsse auch Haushalte umfasst, deren Einkommen die bisherige Grenze für einen Wohngeldanspruch überstieg. Damit steigt in Nordrhein-Westfalen die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte von rund 160.000 auf voraussichtlich rund 480.000 Haushalte an, was Verdreifachung bedeutet. Die landesseitig zur Verfügung stehenden Mittel zur Förderung werden jedoch nicht dynamisiert, so dass durch eine gestiegene Anzahl an potenziellen Mobil-Ticket Nutzern das Finanzierungsdelta steigt. In Folge der Wohngeldreform wird das Mobil-Ticket daher strukturell in einem ersten Schritt zudem um 1,99 % fortgeschrieben.
Im Hinblick auf die Tariffortschreibung im Jahr 2024 ist es notwendig, dass die Verbundgesellschaft auf Basis der bisherigen gutachterlichen Kalkulationen die genaueren Auswirkungen sowie etwaige preisliche Anpassungen der Mobil-Tickets für die kommende Tariffortschreibung unter Beachtung der strukturellen Anpassung zum 01.07.2023 herausarbeitet.
Die im vorangegangenen Kapitel erläuterten, strukturell bedingten Anpassungen und Leistungsausweitungen der Mobil-Tickets ergeben zum 01.07.2023 zusätzlich eine durchschnittliche Anpassung um rund 0,11 %.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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253,5 kB
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