Kenntnisnahme - FB 32/0023/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Sicherheit statt >>Klima-Kleber<< auf Aachens Straßen

 

 

Mit Ratsantrag vom 16.01.2023 beantragt die AfD-Gruppe im Rat der Stadt eine dahingehende Beschlussfassung, „per Allgemeinverfügung ein Verbot jedweder nicht behördlich genehmigter Demonstrationen auf den für Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen gelisteten kritischen Straßen…“. Dies vor dem Hintergrund, dass „die Stadt rechtzeitig Vorsorge treffen müsse, damit der öffentliche Straßenverkehr nicht zum Schauplatz politischer Proteste wird, und damit die Aachener Einsatz- und Rettungskräfte ungehindert ihre Aufgaben wahrnehmen können“.

 

Zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetz ist die Kreispolizeibehörde. Örtlich zuständig ist die Kreispolizeibehörde, in deren Bezirk die Versammlung stattfindet.

Dies gilt ebenso für die Überwachung und evtl. Eingriffe in den fließenden Verkehr.

 

Diese allumfassende Zuständigkeit - für den Bereich der Stadt Aachen des Polizeipräsidenten Aachen - umfasst auch die Befugnis und die Verpflichtung zur Ergreifung ggfls. notwendiger Maßnahmen zur Abwehr der von einer Versammlung ausgehenden Gefahren. Diese beinhalten im Falle einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ebenso das Recht des Verbots, bzw. der Auflösung einer Versammlung.

 

Eine derartige Zuständigkeit kommt der Stadt Aachen - auch präventiv - nicht zu.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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