Entscheidungsvorlage - FB 45/0334/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
    Kenntnis.

 

  1. Er beschließt die Anhebung der Fördermittelpauschale bei den Angeboten der Freien Träger der Jugendhilfe auf 5,00 Euro und 7,00 Euro bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Von einer Anhebung der Förderpauschale im Bereich der offenen Ganztagsschule wird aus genannten Gründen abgesehen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Mit dem bisherigen jährlichen Haushaltsansatz in Höhe von 250.000 Euro konnten bis einschließlich 2022 die Ferienspiele ohne Probleme durchgeführt werden.

Die Ferienspielförderung betrug für alle Angebote jeweils 3,50 Euro pro Teilnehmer*in bzw. 5,00 Euro pro Teilnehmer*in mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Diese Sätze wurden in den Sitzungen des KJA vom 04.11.2010 und des damaligen Schulausschusses vom 02.12.2010 beschlossen.

 

Wie in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 06.12.2022 bereits vorgetragen, wird

ab 2023 aufgrund der Inflation mit allgemeinen Teuerungen zu rechnen sein. Dies betrifft die Kosten für Sachmittel, Lebensmittel, Eintrittsgelder und Fahrtkosten.

Darüber hinaus wird die Erhöhung des Mindestlohns ebenfalls zu Kostensteigerungen beitragen.

In diesem Zusammenhang werden Ferienspielförderungen mit 3,50 Euro pro Kind bzw. 5,00 Euro pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf künftig in Frage zu stellen sein.

 

Daher wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 06.12.2022 die Anhebung der Ferienspielmittel um 50.000 Euro beschlossen, sodass ab 2023 - die Genehmigung des eingebrachten Haushalts vorausgesetzt - Fördermittel für die Ferienspiele in Höhe von 300.000 Euro in 2023 ff. zur Verfügung stehen werden.

Somit wird eine moderate Anhebung der Fördermittelpauschale möglich gemacht.

 

2. Vorschlag der Fachverwaltung

Seit mehreren Jahren zeigt sich bei der Auswertung der Verwendungsnachweise der offenen Ganztagsschulen, dass die vorgeleisteten Fördermittel die entstandenen Kosten in deutlicher Mehrheit entweder deckten oder oftmals überschritten, sodass es regelmäßig zu entsprechenden Rückforderungen kam. Ein Antrag auf Nachzahlung wurde seitens der Offenen Ganztagsschulen nur dann gestellt, wenn sich die Anzahl der teilnehmenden Kinder entgegen des ursprünglichen Antrags erhöhte.

Ansonsten wurden anderweitige Mehrbedarfe – auch auf Nachfrage - nicht beantragt.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass durch Landes- und städtische Mittel sowie Elternbeiträge, Personalkosten ganzjährig gedeckt sind, sowie die Kosten der Mittagsverpflegung. Raummieten fallen nicht an.

 

Vor diesem Hintergrund wird seitens FB 45 die Notwendigkeit einer Erhöhung der Fördermittelpauschale im Bereich der OGS nicht gesehen.

 

Bei den anderen Maßnahmen freier Träger wurden tatsächliche Mehrbedarfe geltend gemacht. Diese resultierten aus anfallenden Raummieten, Fahrt- und Honorarkosten, Eintrittsgeldern sowie Verpflegungskosten.

Es ist hier davon auszugehen, dass sich diese Situation durch die allgemeinen Teuerungen verschärfen wird.

 

Um einer Anhebung der Teilnehmergebühren pro Kind entgegen zu wirken, ist die Erhöhung der Fördermittelpauschale pro Kind in diesem Bereich zweckdienlich.

 

Die Fachverwaltung schlägt daher vor, im Bereich der Ferienspiele freier Träger der Jugendhilfe, die Pauschale pro Kind von bisher 3,50 Euro auf 5,00 Euro, die Pauschale pro Kind mit sonder-pädagogischem Förderbedarf von bisher 5,00 Euro auf 7,00 Euro zu erhöhen.

Damit wäre ein Anstieg der Kosten bei gleichbleibender Teilnehmerzahl des Jahres 2022 um ca. 37.000 Euro zu verzeichnen.

 

Mit den noch verbleibenden 13.000 Euro könnten Mehrbedarfe anderer Anbieter und der Offenen Ganztagsschule – falls diese angemeldet werden – adäquat aufgefangen werden.

Ebenso wäre ein finanzieller Raum für die Planung und Initiierung neuer Angebote im Rahmen der Ferienspiele vorhanden.

 

FB 45 wird im Herbst des Jahres über die insgesamt gewonnenen ersten Erfahrungen berichten.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Produkt: 1-060201-900-1

Sachkonto: 53390000 (Ferienspiele)

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

300.000

300.000

300.000

600.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

Deckung ist nicht gegeben

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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