Kenntnisnahme - FB 45/0336/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Folgenden wird über den Sachstand des Schulpsychologischen Dienstes der Stadt Aachen im Schuljahr 2021/2022 berichtet. Damit wird die regelmäßige, schuljahresbezogene Berichterstattung im Ausschuss für Weiterbildung und Schule sowie im Kinder- und Jugendausschuss fortgeführt.

  1. Auftrag und Grundlage des Dienstes

Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Aachen unterstützt alle Schüler*innen sowie alle Aachener Schulen in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag. Ziele sind die Ermöglichung einer optimalen schulischen Ausbildung, die Entfaltung der Persönlichkeit, die Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit und die Teilhabe an schulischen Angeboten. Dazu werden die Erkenntnisse und Methoden der wissenschaftlichen Psychologie genutzt und angewendet.

Neben dem Landeserlass (MSW in NRW) zu den Aufgaben der Schulpsychologie und der Dienstanweisung der Stadt Aachen handelt es sich im Wesentlichen um unterstützende Angebote zur Pflichterfüllung nach dem SGB VIII und dem Schulgesetz NRW.

Der Schulpsychologische Dienst arbeitet nach den Prinzipien der Kostenfreiheit, Freiwilligkeit, Vertraulichkeit unter Einhaltung der Schweigepflicht, der Unabhängigkeit und Neutralität.

  1. Personalsituation im Berichtszeitraum

Im Schuljahr 2021/22 waren 2,2 kommunale und 3 VZÄ des Landes NRW mit insgesamt 8 Psychologinnen (in Teilzeit) besetzt. Der Zuständigkeitsbereich umfasste 81 Schulen mit ca. 35.000 Schüler*innen und etwa 2.800 Lehrkräften. Auf eine besetzte Vollzeitstelle in der Schulpsychologie kamen somit 15 Schulen mit ca. 6.700 Schüler*innen und 550 Lehrkräften.

Seit 2022 besteht das schulpsychologische Stellenkontingent aus insgesamt 6,5 VZÄ, davon 3,5 kommunale und 3 Landesstellen. Eine vollumfängliche Besetzung der Stellen konnte im Berichts-zeitraum nicht erreicht werden.

Zusätzlich zu den Schulpsychologinnen stellte das Land zwei 50%-Stellen für abgeordnete Lehrkräfte im Bereich Systemberatung Extremismusprävention (SystEx) zur Verfügung. Auch diese Stellen konnten im Berichtszeitraum erst ab Februar 2022 vollumfänglich besetzt werden.

Ergänzt wird die personelle Ausstattung des Dienstes durch eine kommunale Geschäftsstelle im Umfang von 0,5 VZÄ. Diese Funktion war zeitweise nicht besetzt.

  1. Das Aufgabenspektrum der Schulpsychologie
  • Schüler*innen unterstützende Maßnahmen (Einzelberatung):

Hierzu zählen alle Anfragen, in denen die Schulpsychologinnen Schüler*innen bei Lern-, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten unterstützen. Die Beratungen finden in der Regel gemeinsam mit den Familien und Lehrkräften „am runden Tisch“ statt. Wenn nötig, kann eine psychologische Diagnostik durchgeführt werden, aus der gemeinsam mit der Schule ein Förderplan entwickelt wird. Auch die Unterstützung von Schüler*innen in ihrer psychischen Gesundheit spielt in der Einzelberatung eine entscheidende Rolle.

  • Unterstützungsleistungen für das System Schule (Systemberatung):

Hierunter gefasst sind Supervisions- und Coaching-Maßnahmen für Schulleitungen, Lehrer*innen und weitere pädagogische Fachkräfte sowie Fort- und Weiterbildungen zu psychologischen Inhalten und Themen in Schule. Es finden Einzel- und feste Gruppenangebote statt, sowie regelmäßige offen ausgeschriebene Onlineseminare.

  • Krisenintervention:

Bei Gewalt- und Gefahrensituationen in Schulen bietet der Schulpsychologische Dienst sofortige Hilfe zur Stabilisierung in Schulen an. Anlässe sind Amokdrohungen, geäußerte Suizidgedanken, Todesfälle, Gewaltereignisse, Mobbingsituationen und eskalierende Konflikte.

  • Demokratiebildung in Schulen: Gewalt- und Extremismusprävention (SystEx) in Schulen.

 

Einen detaillierten Überblick über die geleisteten Angebote gibt die Anlage.

 

  1. Fazit und Ausblick

Wie in den Vorjahren auch war der Schulpsychologische Dienst im Berichtszeitraum zuverlässig ansprechbar für Schüler*innen, Sorgeberechtigte, Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal in den Schulen der Stadt Aachen. Alle Angebote wurden häufig und regelmäßig von den Zielgruppen genutzt. Es konnte eine große Zahl an Ratsuchenden unterstützt werden.

 

Studien zeigen, dass Schüler*innen weiterhin stark unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, fast jedes dritte Kind zeigt psychische Auffälligkeiten. Dies schlägt sich auch auf die Arbeit im Schulpsychologischen Dienst nieder. So zeichnet sich in der Einzelberatung eine Zunahme an emotionalen und psychischen Schwierigkeiten von Schüler*innen ab. Dies betrifft sowohl die unteren als auch die oberen Klassenstufen. Auch der Bereich des Schulabsentismus hat in diesem Schuljahr aus hiesiger Sicht zugenommen. Auf diese Entwicklungen wurde mit verschiedenen Angeboten im Bereich der Systemberatung von Schulen reagiert. Die Online-Seminare waren gut besucht und die Rückmeldungen dazu positiv. Präsenztermine für Teamentwicklungsmaßnahmen, Supervisionen und Coaching konnten im Schuljahr 2021/2022 wieder verstärkt umgesetzt werden. Die psychische Gesundheit und Gesundheitsförderung aller an Schule beteiligten Personen war auch in diesem Schuljahr ein zentraler Punkt der schulpsychologischen Unterstützungsmaßnahmen. Studien belegen eine weitere Zunahme von Belastungen auf Seiten der Lehrkräfte. Entsprechenden Bedarfen wird die Schulpsychologie auch weiterhin mit vielfältigen Angeboten begegnen.

 

Künftig sollen folgende Themen neu aufgegriffen bzw. konzeptionell weiterentwickelt werden:

  • Umgang mit und Aufarbeitung von Sekundärfolgen der Pandemie, insbesondere im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung unter Einbeziehung etwaiger Förderprogramme,
  • Schulabsentismus, Kinderschutz und Kinderschutzkonzepte in Schulen, eingebunden in die diesbezüglichen Prozesse innerhalb der Abteilung Jugend,
  • Systemberatung Extremismusprävention und Demokratiebildung an Schulen,
  • Resilienz- und Gesundheitsförderung für alle an der Schule beteiligten Personengruppen,
  • Krisenintervention und -prävention (z.B. Umgang mit Kriegserlebnissen und -flüchtlingen).

 

Diese Vielzahl von neuen Themengebieten und Herausforderungen für Schulen, einhergehend mit gestiegenen Fallzahlen und Anfragen verdeutlicht die Notwendigkeit eines gut und breit aufgestellten schulpsychologischen Unterstützungssystems.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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