Kenntnisnahme - FB 45/0337/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzeption der Systemberatung Extremismusprävention und Demokratieförderung an Aachener Schulen (SystEx) - Ein Baustein im Schulpsychologischen Dienst
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.040
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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14.03.2023
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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14.03.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Rahmen des Aktionsplanes für Demokratie und Respekt im Jahr 2019 landesweit 54 Stellen für den Bereich der „Systemberatung Extremismusprävention“ (SystEx) eingerichtet und an die bestehenden schulpsychologischen Beratungsstellen in NRW verortet. Die Stellen werden seitens der Bezirksregierungen per Auswahlverfahren und befristete Abordnungen besetzt. Bewerben können sich jeweils interessierte Beratungslehrkräfte oder Schulsozialpädagog*innen aus dem Landesdienst.
Der Stadt Aachen wurde eine Vollzeitstelle zugeteilt. In 2020 nahm erstmals eine Lehrkraft in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 50% den Dienst als SystEx-Fachkraft auf. Seit Oktober 2022 ist die Stelle vollumfänglich mit zwei Teilzeitkräften besetzt.
Zwischenzeitlich wurde eine Konzeption entwickelt, die nun den beiden Fachgremien, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Kinder- und Jugendausschuss vorgestellt wird. Nach Kenntnisnahme in den Fachausschüssen wird die Konzeption den Aachener Schulen bekannt gemacht. Sie bildet die Grundlage der Maßnahmen, die im Rahmen der Systemberatung Extremismusprävention und Demokratiebildung den Aachener Schüler*innen, den Schulen, ihren Schulleitungen und pädagogischen Lehr- und Fachkräften künftig angeboten werden.
- Begriffsklärung und rechtliche Grundlage
Die Abkürzung Syst Ex bedeutet Systemberatung Extremismusprävention. Der Fokus der Arbeit liegt auf einer bedarfsorientierten Unterstützung für Schulen mit dem Schwerpunkt Präventionsarbeit, d. h. die SystEx-Fachkräfte beraten das System Schule bezogen auf Gewaltprävention, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Demokratisierung. Zum Spektrum gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gehören z.B. Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Islamismus, Homo- und Transfeindlichkeit sowie Verschwörungstheorien. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) zeichnet sich dadurch aus, dass Menschen aufgrund eines (tatsächlichen oder zugeschriebenen) Merkmals „in Gruppen eingeteilt und diese abgewertet und ausgegrenzt“ werden (vgl. Küper und Zick 2015, www.bpb.de/politik/214192).
Die wesentlichen Aufgabenbereiche der Fachkräfte für Extremismusprävention sind die Unterstützung von Schulen und pädagogischen Fachkräften in den Bereichen Prävention und Intervention, z. B. durch Sensibilisierung für und Förderung von Demokratiebildung, individuelle Beratung, Workshops, Netzwerkarbeit, Krisenberatung und Vermittlung von externen Fachkräften, psychologische Beratung von Betroffenen, Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Behörden.
Grundlage dazu bilden folgenden relevante Erlasse und Empfehlungen: RdErl. des MSW vom 02.05.2017; RdErl. d. MIK d. JM, d. MGEPA d. MGEPA und des MSW vom 22.08.2014 – BASS 18-03 Nr. 1.
- Die Ebenen der Vernetzung
Auf der Ebene der Bezirksregierung sind die SystEx-Fachkräfte durch die jeweiligen Fachbeauftragten eng miteinander vernetzt. Im Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) findet kontinuierlich ein gemeinsamer Austausch und die Zusammenführung der Inhalte statt, wozu eine eigene Koordinierungsstelle (LASP) eingerichtet wurde.
Darüber hinaus wurden regionale Netzwerke initiiert und werden gepflegt. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen sowie dem Kreis Düren und dem Kreis Heinsberg. Zur Ausgestaltung gehören regelmäßige Treffen, Arbeitsgruppen, gegenseitige Unterstützung bei Beratungen sowie bei der Organisation und Durchführung von Workshops.
In den Schulpsychologischen Beratungsstellen vor Ort ermöglicht die Zusammensetzung der Teams der örtlichen Schulpsychologie den Kompetenztransfer und den fundierten Austausch mit unterschiedlichen Perspektiven. Die Verzahnung der Professionen wird durch ein „Couple“ fest etabliert. Beratungen, Fortbildungen und alle weiteren Tätigkeiten können nach Bedarf gemeinsam mit den Schulpsycholog*innen oder den Netzwerkpartner*innen im SystEx-Bereich gestaltet werden. Dabei arbeiten auch die SystEx-Kräfte nach den Prinzipien der Schulpsychologie: Alle Angebote sind freiwillig, unabhängig, vertraulich und unterliegen der gesetzlich geschützten Schweigepflicht.
Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Aachen arbeitet im Bereich SystEx eng mit der schulpsycho-logischen Beratungsstelle der Städteregion zusammen, da seit langem viele gemeinsame Kooperationen bestehen und so regionale Ressourcen gebündelt werden. Die Zusammenarbeit ist wie folgt definiert: Schulübergreifende Netzwerkarbeit und Veranstaltungen erfolgen in Teamarbeit der SystEx-Fachkräfte beider Dienststellen. Ansprechpartner*in für schulinterne Beratungsarbeit ist immer die SystEx-Fachkraft der jeweils örtlich zuständigen Dienststelle.
- Aufgaben und Angebote im SystEx-Bereich
4.1. Systemberatung
a) Beratung und Prozessbegleitung bei der Erstellung schulischer Präventionskonzepte
Schule ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche einen langen Zeitraum im engen sozialen Kontakt verbringen. Das bietet sehr viele Möglichkeiten sie zu stärken und ihnen einen Raum zu geben, mitzugestalten und sich selbstbestimmt, kompetent und sozial eingebunden zu fühlen. In der Phase der Adoleszenz und Identitätsfindung suchen Jugendliche vor allem nach sozialer Anerkennung und Zugehörigkeit. Schulischer Prävention kommt eine zentrale Rolle zu, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken und ihnen zu ermöglichen, durch Partizipation und emotionales Lernen schützende Resistenzen aufzubauen. Schulische Prävention benötigt die Basis einer diskriminierungs- und rassismussensiblen Schulkultur. Das beinhaltet eine Auseinandersetzung damit, dass man selbst in strukturelle Machtverhältnisse eingebunden ist und rassistische Denk- und Handlungsmuster verinnerlicht hat. Die Förderung von Ambiguitätstoleranz, d.h. die Fähigkeit, mit Uneindeutigkeit und Unsicherheit konstruktiv umzugehen, bildet einen weiteren wichtigen Ansatz.
Lernende jeglicher Herkunft und jeglichen Hintergrunds können in der Schule die Möglichkeit erhalten, durch eine Kultur der Anerkennung, Empowerment Räume und Erfahrungsräume der Mitbestimmung, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt zu werden. Präventionskonzepte, die Kinder und Jugendliche darin unterstützen, ihre Fähigkeiten zu zeigen, Erfahrungen der Mitbestimmung zu machen und sich sozial eingebunden zu fühlen, können Radikalisierungsprozessen schon zu einem frühen Zeitpunkt entgegenwirken.
Die prozessbegleitende Unterstützung kann sowohl die Entwicklung von Präventionskonzepten als auch die Beratung in Hinblick auf Interventionsmaßnahmen betreffen. Schulleitungen und pädagogische Fachkräfte erhalten Unterstützung und Beratung dabei, präventive Konzepte (primäre und sekundäre) weiterzuentwickeln oder einzuführen. Die SystEx-Berater*innen greifen dabei auf die eigene Expertise zurück und/oder ziehen externe Fachkräfte hinzu. Dabei wird gemeinsam mit den Schulen bedarfsorientiert ermittelt, wie für die Schule individuell passende Konzepte implimentiert werden können. Bereits vorhandene Präventionskonzepte werden integriert und weiterentwickelt.
b) Schulübergreifende Workshops im Themenfeld
Eigene Fortbildungen und Workshops werden gemeinsam mit der Schulpsychologie, den regionalen SystEx-Netzwerken oder externen Expert*innen angeboten.
In Stadt und StädteRegion Aachen werden damit mehr schulübergreifende Veranstaltungen möglich und regelmäßig stattfindende Veranstaltungen werden durch inhaltliche Beiträge ergänzt. Zielgruppen sind vorwiegend Multiplikator*innen innerhalb der Schulen, die die entsprechenden Inhalte in ihre Schulen weitertransportieren. Erfahrungsbasierte, abwechslungsreiche, methodisch vielfältige Veranstaltungen ermöglichen theoretische und praktische Weiterbildung. Bespiele hierfür sind die wiederkehrende Gestaltung von Fachtagen durch die Fachkräfte für Extremismusprävention innerhalb der jährlich stattfindenden Beratungslehrer*innenausbildung, die Mitgestaltung der „internationalen Wochen gegen Rassismus“, sowie Vorträge und Veranstaltungen im Rahmen des Landesförderprogramms „Gemeinsam MehrWert - Vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen“ (zuvor „Wertevermittlung, Prävention sexualisierter Gewalt und Demokratiebildung“).
c) Themenbezogene Unterstützung im Rahmen schulinterner Projekte - Workshops mit dem Fokus auf Empowerment / Schaffung einer Kultur der Anerkennung
Angeboten werden zum Beispiel Workshops, die einen Raum eröffnen, sich eigener Stärken und Fähigkeiten bewusst zu werden sowie sich mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen, Diversität, Diskriminierung, Vorurteilen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auseinanderzusetzen.
Im Zuge der Beratungsarbeit werden Schulen dabei unterstützt, konkrete Vorhaben der Prävention im Rahmen schulinterner Veranstaltungen zu planen z. B. Projektwochen, Klasseninterventionen, Fachvorträge, etc. Dabei werden gemeinsam mit den Schulen passgenaue Angebote gefunden.
4.2. Beratung im Einzelfall
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratungstätigkeit im Einzelfall. Hier ist das Ziel, Schüler*innen oder pädagogische Fachkräfte ressourcenorientiert zu beraten und zu unterstützen. Dies können beispielsweise Schüler*innen sein, die Erfahrungen mit strukturellem Rassismus und Diskriminierung gemacht haben oder Schüler*innen, die von rassistischen Äußerungen anderer Mitschüler*innen betroffen sind oder pädagogische Fachkräfte, die mit extremistischen Handlungen von Schüler*innen konfrontiert wurden und Unterstützung wünschen. Je nach Themenschwerpunkten arbeiten die SystEx Fachkräfte in den Beratungssettings gemeinsam mit den Fachkräften der Schulpsychologie. Durch gute Vernetzung ist es auch möglich, externe Unterstützung hinzuzuziehen.
4.3. Netzwerkarbeit
Die Arbeit im Bereich Extremismusprävention und Demokratiebildung ist geprägt durch die Zusammenarbeit mit vielen Institutionen, Vereinen und Initiativen. Als direkte Anlaufstelle für Schulen besteht das Ziel, die regionalen Strukturen gut zu kennen und den Schulen somit aus der Fülle der Angebote ein jeweils passgenaues Angebot zu vermitteln. Nach einer ersten Bestandserfassung der bestehenden Kooperationen und Akteur*innen vor Ort, wurde in 2021 von den SystEx-Fachkräften ein eigenes regionales Netzwerk in der Stadt Aachen gegründet. Dies wird vom Schulpsychologischen Dienst der Stadt Aachen aus koordiniert und betreut. Erklärtes Ziel ist, allen regionalen Netzwerkpartner*innen einen Wissenstransfer mit gegenseitiger Kenntnis der Arbeitsschwerpunkte zu ermöglichen, um entsprechende Beratungsanliegen von Schulen kanalisieren und weiterleiten zu können. Projekte und Angebote für Schulen sollen zukünftig aus diesem Netzwerk heraus entstehen. Zudem nehmen die SystEx Fachkräfte an den bereits etablierten Netzwerken in der Stadt Aachen teil u. a. „Aachener Schulen gegen Gewalt und Rassismus“, „Runder Tisch gegen Rechts“ sowie „Netzwerk Vielfalt“ und pflegen Kontakte mit kommunalen und überregionalen Netzwerkpartner*innen nach Bedarf.
4.4. Zukünftig angedacht: „Antidiskriminierungsstelle für Schüler*innen und Schulen“
Diskriminierungserfahrungen an Schulen lassen sich von der Einschulung bis zum Abschluss der Sekundarschule beobachten. Kinder und Jugendliche erleben Benachteiligungen z. B. aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder ihres Aussehens. Solche Diskriminierungserfahrungen in der Schule sind durch viele Studien und Umfragen belegt.
In Aachen gibt es bisher das Gleichbehandlungsbüro des Pädagogischen Zentrums Aachen, in dem Beratung nur für Erwachsene angeboten wird.
Von Schulen der Stadt Aachen wurde der Wunsch an den Schulpsychologischen Dienst herangetragen, eine schulübergreifende Antidiskriminierungsstelle für Schüler*innen zu gründen.
Schüler*innen mit Diskriminierungserfahrungen wird hier eine erste vertrauliche Anlaufstelle geboten, um über ihre Erfahrungen zu sprechen und Unterstützung zu erleben. Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Netzwerkpartner*innen kann eine Vermittlung an regionale und überregionale Beratungsstellen möglich machen. Kontakte zu anderen Stellen, z. B. der Antidiskriminierungsstelle in Köln, bestehen und werden fortgeführt.
Der Schulpsychologischen Dienst greift mit Hilfe der SystEx-Fachkräfte die Idee einer Antidiskriminierungsstelle auf. Das Angebot wird kostenneutral und ohne zusätzliche Personalressource gegründet und implementiert. Es versteht sich als Beratungsangebot insbesondere für Schüler*innen, aber auch für Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte, die im Schulleben mit Diskriminierung, strukturellem Rassismus, rassistischen Äußerungen und extremistischen Vorfällen konfrontiert sind.
Die kontinuierliche Evaluation dient der Überprüfung, wie hoch die Akzeptanz ist, welche Bedarfe bestehen und wie diese (und mit welcher Fachlichkeit) bedient werden müssen.
4.5. Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt zum einen über die üblichen Kanäle der Dienststelle der SystEx-Berater*in. Hier werden die Schulen über die Homepage, den Newsletter und den Schulmailverteiler über die Arbeit der SystEx-Berater*innen informiert. Zum anderen findet Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Netzwerke statt. Punktuell werden die örtliche Presse und andere Medien einbezogen.
- Fazit
Das vorliegende Konzept versteht sich als verbindliche Grundlage der Arbeit im Bereich SystEx im Schulpsychologischen Dienst der Stadt Aachen und ist in dieser Form ab dem 01.01.2023 gültig. Es wird jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert beziehungsweise fortgeschrieben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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114,4 kB
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