Entscheidungsvorlage - FB 34/0002/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Standesamtszimmer in Aachener Krankenhäusernhier: Ratsantrag Nr. 280/18 der Fraktion DIE LINKE vom 15.08.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 34 - Standesamt Aachen
- Beteiligt:
- Dezernat I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.03.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Ratsantrag Nr. 280/18 der Fraktion Die Linke wird der Rat gebeten zu beschließen:
1. Die Stadt Aachen schließt mit den Betreiber*innen der Aachener Krankenhäuser, die über Geburtsstationen verfügen (Klinikum, Luisenhospital, Marienhospital) Vereinbarungen über die Einrichtung von vor Ort barrierefrei erreichbaren Standesamtszimmern zur Anmeldung von Geburten.
2. Bei erfolgreichen Vereinbarungen werden durch die Stadt Aachen entsprechende Zimmer eingerichtet und jeweils mindestens an 3 halben Tagen pro Woche mit Mitarbeitenden des Standesamts besetzt (z. B. Mo, Mi, Fr).
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Beurkundung der Geburt von Neugeborenen in den Aachener Krankenhäusern anzubieten, ist generell eine gute Idee, wäre aber nur unter speziellen Voraussetzungen von ausreichendem qualifiziertem Personal sowie geeigneten Räumen und Technik umsetzbar.
In diesem Zusammenhang hat sich das hiesige Standesamt mit der Leitung des Standesamtes Stolberg (Rheinland) über die dortige Verfahrensweise ausgetauscht.
In Stolberg werden die Anträge auf Beurkundung von einer angelernten Kraft im Krankenhaus entgegen genommen. In einer Vielzahl von Fällen hat sich aber gezeigt, dass durch das fehlende qualitative Wissen einer Standesbeamtin bzw. eines Standesbeamten, die Unterlagen des Öfteren nicht vollständig waren und deshalb später nachgefordert werden mussten. Da die Bearbeitung der Fälle auf Grund personellem Engpass frühestens zwei bis drei Wochen nach Einreichung der Unterlagen erfolgt, wird somit auch die Notwendigkeit der Nachreichung von notwendigen Unterlagen erst dann bekannt. Im Ergebnis führte dies zu einer spürbaren Verlängerung der Verfahrensdauer und zum Unmut und Unverständnis seitens der Eltern.
Gleiches gilt auch für die Ausstellung von Vaterschaftsanerkennungen, die bei Bedarf nur im Standesamt erfolgt. Die Eltern erhalten somit frühestens ca. 3 Wochen nach Antragstellung eine Geburtsurkunde.
Um Eltern bzw. Elternteile tatsächlich eine bürgerfreundliche Dienstleistung anzubieten, wäre es zwingend notwendig, dass eine qualifizierte Standesbeamtin bzw. ein qualifizierter Standesbeamter vor Ort die Anträge entgegen nimmt. Auch wäre es notwendig, dass das EDV-Fachverfahren Autista vor Ort funktioniert, es die elektronische Akte gibt und gut eingerichtete Arbeitsplätze vorhanden sind. Dann könnte zumindest in den Fällen mit den kompletten Unterlagen direkt vor Ort eine Beurkundung und die Ausgabe von Urkunden erfolgen.
Demnach müsste das Personal auf Grund der 4 Standorte maßgeblich erhöht werden, um auch die Vertretung und die Erreichbarkeit vor Ort sicher stellen zu können, dies steht nicht im Verhältnis zu den intendierten Effekten.
Diese Grundvoraussetzungen können seitens des Standesamtes Aachen im Moment und auch in absehbarer Zukunft nicht erfüllt werden.
Um das Antragsverfahren optimaler zu gestalten, prüft die Verwaltung, ob ein Front- und Back-Office eingeführt werden kann.
Eltern bzw. Elternteile könnten dann mit der Post oder persönlich die Unterlagen abgeben und somit schriftlich den Antrag stellen. Dieser wird dann bearbeitet und die Eltern können sich die fertigen Unterlagen nach einer gewissen Zeit abholen oder zuschicken lassen. Nur in besonderen und komplexen Fällen würden dann noch Termine stattfinden.
Über das Ergebnis der Prüfung, ob dieses Verfahren in Aachen rechtssicher eingeführt werden kann, wird der Rat zu gegebener Zeit unterrichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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547,2 kB
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