Entscheidungsvorlage - A 62/0024/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung benennt die bisherige Straße „Huyskensweg“ in „Blumenthalstraße“ um.

 

Den Straßenschildern ist folgendes Zusatzschild beizufügen:

 

1905 – 1933

o. Professor für Mathematik an der RWTH Aachen

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Erläuterungen

 

Umbenennung der Straße „Huyskensweg“ in „Blumenthalstraße“

 

 

Erläuterungen:

 

Der „Huyskensweg“ wurde 1977  nach Professor Albert Huyskens (1903 – 1965) benannt. Neuere Recherchen der Stadt Aachen und der RWTH Aachen führen zu der Erkenntnis, dass Professor Huyskens durch seine Einstellung zum Nationalsozialismus deutlich belastet ist. Nach dem Protokoll des Spitzengespräches RWTH Aachen – Verwaltungsvorstand Stadt Aachen vom 29.11.2005 empfiehlt die RWTH Aachen den Namen Huyskens für eine Straßenbezeichnung nicht weiter zu verwenden.

 

Durch Wissenschaftler der RWTH Aachen wurde vorgeschlagen, durch Umbenennung der Straße Professor Otto Blumenthal zu ehren.

 

Der Mathematiker Otto Blumenthal wurde am 20.07.1876 in Frankfurt a.M. geboren und starb am 12.11.1944. Blumenthal promovierte 1898 im Göttingen, war seit 1905 o. Professor für Mathematik an der RWTH Aachen und wurde 1933 nach einer Verhaftung amtsenthoben. 1939 verläßt Blumenthal unter dem Druck des nationalsozialistischen Regimes mit seiner Familie Deutschland, um in den Niederlanden zu leben. 1943 werden die Blumenthals nach einer Vielzahl von Schikanen aufgefordert, sich im Auffanglager Vught des Konzentrationslagers s´Hertogenbosch einzufinden, um kurz danach in das Lager Westerbork verlegt zu werden. 1944 wird Blumenthal nach Theresienstadt verlegt.

 

(Weitere Hinweise zum Leben und Werk Otto Blumenthals finden sich in dem Vortrag des Herrn Dr. Volkmar Felsch vom 01.10.2003 unter http://www.math.rwth-aachen.de/~Blumenthal/Vortag/index.html.)

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von rd. 500 € im Vermögenshaushalt ergeben.

Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 500 € zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

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Anlagen

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