Kenntnisnahme - E 49/0056/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die fortlaufende Information der freien Kulturszene und der Vereine.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Tagesordnungsantrag vom 02.02.2023 bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um eine schriftliche Stellungnahme zum Ratsantrag „Vereine und freie Kultur in der Energiekrise retten“ (Nr. 295/18).

 

Für den Bereich der freien Kulturszene nimmt der Kulturbetrieb wie folgt Stellung:

Um den Kulturbereich in der Energiekrise zu unterstützen, hat der Bund beschlossen, bis zu einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Der Kulturfonds soll die Belastungen abfedern, denen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten ausgesetzt sind. Daher werden die Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig bezuschusst. Die Plattform wurde am 15.02.2023 freigeschaltet und ist unter www.kulturfonds-energie.de erreichbar.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt aus dem Sondervermögen zur Krisenbewältigung in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine Kofinanzierungsmittel für den Kulturfonds Energie zur Verfügung. Aus diesen Mitteln wird die Aufstockung der Fördermittel des Bundes – unter Berücksichtigung eines Einsparziels von 20 Prozent - auf 100 Prozent finanziert.

 

Die Vereine und freie Kultur in Aachen wurden durch das Kulturdezernat und den Kulturbetrieb mündlich und per Mail am 09.02.2023 durch den Kulturdezernenten über Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes informiert. Generell sieht die Förderung wie folgt aus:

 

- Mehrkosten durch Energiekostensteigerung werden erstattet

- Wer? Kultureinrichtungen - öffentliche und private sowie Kulturveranstalter

- 50 % für öffentliche Einrichtungen und 80 % für private

- Förderfähig: Kosten für Gas, Fernwärme, Strom (nicht Öl und Holzpellets)

- Musikschulen, Kunstschulen werden auch gefördert

 

Die zentralen Informationen finden sich auf dieser Homepage: https://www.kultur-klima.de 

 

Hier wird die Thematik durch den Kulturrat sehr konkret zusammengefasst: https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/hilfe-kommt-bundeskulturfonds-energie-startet-mit-einer-milliarde-euro/

 

Die ersten Rückläufe bezüglich der Information zeigen, dass diese Hinweise dankend angenommen wurden und sich Vereine und freie Kulturszene auf der o.a. Website angemeldet haben.

 

Für den Bereich der Vereine nimmt der Fachbereich Finanzsteuerung wie folgt Stellung:

Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Aachen über die von der Landesregierung geschaffene Billigkeitsleistung „Stärkungspakt NRW“, welche einen Ausgleich für die krisenbedingt anfallenden Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise schaffen soll, mit Bescheid vom 17.01.2023 1.811.565 € gewährt. Die Verwaltung weist bzgl. dieser Thematik auch auf die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.02.2023 bzw. die entsprechende Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung (FB 20/0152/WP18) hin.

Die Unterstützungsleistungen aus den gewährten Mittlen der Billigkeitsrichtlinie können für die Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Finanzierung von kommunalen Programmen und Maßnahmen für Einzelfallhilfen zur kurzfristigen, außerplanmäßigen Intervention für besondere Angelegenheiten sowie Unterstützungsleistungen, die zur Vermeidung bzw. Beseitigung finanzieller Härten bei Bürgerinnen und Bürgern beitragen (insbesondere zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten), soweit im Einzelfall vorrangige Leistungsansprüche nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen bzw. realisiert werden können, verwendet werden. Derzeit arbeitet die Verwaltung unter der Federführung des FB 20 mit den Fachbereichen 56, 02, 45, 52 sowie des E 49 fachbereichsübergreifend daran, entsprechende Verteilungsparameter zu erstellen und etwaige Richtlinien aufzustellen. Diese Verteilungsparameter sowie die Richtlinien wird die Verwaltung den hiervon berührten politischen Fachausschüssen im 2. Quartal 2023 zur Kenntnis geben.

 

Der Ratsantrag 295/18 vom 16.09.2022 gilt hiermit als behandelt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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