Kenntnisnahme - E 26/0109/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

Die Förderanträge zum Einbau von stationären Lüftungsanlagen wurden im Dezember 2021 fristgerecht gestellt und Ende April 2022 bewilligt - mit einem Projektzeitraum bis Ende April 2023.

 

Die Förderhöhe von 80% wurde bestätigt, die finanzielle Situation stellt sich wie folgt dar: 

Einbau von 474 Lüftungsanlagen in 31 Grundschulen

Gesamtkosten des Projektes:

11,43 Mio. €

Eigenanteil:

2,29 Mio. €

Förderanteil: 

9,14 Mio. €

Mit Beginn der Beauftragungen zur Installation der stationären Lüftungsanlagen wurde durch die Hersteller und Lieferanten mitgeteilt, dass die dezentralen Geräte aufgrund der vorherrschenden Material-, Herstell- und Lieferkrise erst ab Dezember 2022 zur Verfügung stehen und lieferbar sind.

 

Durch weitere Kontaktaufnahmen und intensives „Nachhaken“ bei den Herstellerfirmen wurde sichtbar, dass Lüftungsgeräte sogar erst bis April 2023 geliefert werden könnten.

 

Damit war die Perspektive in der gegebenen Förderkulisse zu handeln und das o.g. Ziel überhaupt zu erreichen nicht mehr gegeben.

 

Das Bundesministerium wurde im Oktober 2022 von der Oberbürgermeisterin angeschrieben mit der Anforderung, den Bewilligungszeitraum - aufgrund der aktuellen Lieferprobleme und den vorherrschenden Realitäten am Liefermarkt - um ein Jahr zu verlängern.

 

Das Ministerium hat dies in seinem Antwortschreiben zurückgewiesen und eine Verlängerung des Projektzeitraumes ausgeschlossen.

 

Als Konsequenz mussten die erfolgten Ausschreibungen, in welchen eine zeitgerechte Lieferung von Lüftungsgeräten definitiv ausgeschlossen werden konnte, daraufhin aufgehoben werden.

 

Aktuellen Sachstand zum Einbau von stationären Lüftungsanlagen in Grundschulen:

Das Städt. Gebäudemanagement hat unter diesen sehr beschränkenden Rahmenbedingungen hohes Engagement eingebracht, um das Bestmögliche umzusetzen. So konnte sichergestellt werden, dass dennoch der Einbau

von 143 Lüftungsanlagen in 10 Grundschulen erfolgte mit folgenden Kennziffern:

Gesamtkosten des Projektes:

3,24 Mio. €

Eigenanteil:

0,65 Mio. €

Förderanteil: 

2,59 Mio. €

  

 

Weiteres Vorgehen:

Das Abweisen der Förderzeitraum-Verlängerung führte zur faktischen Verunmöglichung der Projekt-umsetzung in Gänze.

 

Die Umsetzung eines Drittels des Gesamtvolumens ist unter den ausgezeigten Rahmenbedingungen ein beachtlicher Teil-Erfolg!

 

Die nicht umsetzbaren 21 Förderanträge werden nun umgehend vor Ablauf der Frist im April diesen Jahres dem Fördergeber zurückgegeben.

 

Vor dem Hintergrund, dass nun auch sämtliche Corona- Maßnahmen zurückgenommen sind und die Pandemielage sich erheblich entspannt hat - also auch der „Krisenmodus“ allgemein nicht mehr aufrechterhalten wird - sieht die Verwaltung nun vor, die weitere Umsetzung des Einbaues von stationären Lüftungsanlagen in der regelhaften Förderkulisse (Förderquote 40%) weiter zu forcieren.

 

Die freigewordenen mobilen Luftreinigungsgeräte können nach Notwendigkeit flexibel genutzt werden.

 

Bei zukünftigen energetischen Sanierungen werden weiterhin grundsätzlich stationäre Lüftungsanlagen in Klassenräumen eingebaut.

 

Die Forderung der Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Aachen bis 2030 wird diesen Ansatz beschleunigen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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