Kenntnisnahme - FB 61/0630/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportpark Soers – Entwicklung zum Sportpark für Alle;hier: Sachstand | Kurzbericht (März 2023)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/000
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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16.03.2023
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sportpark Soers | Rückblick 2022
In der Sitzung am 28.09.2022 hat der Rat der Stadt Aachen die Entwicklung des Sportpark Soers ausführlich beraten. Er beauftragte die Verwaltung, den Masterplan Sportpark Soers für einen "Sportpark für Alle" zu erarbeiten, die hierfür erforderlichen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren anzustoßen und die finanziellen Mittel im städtischen Haushalt bereitzustellen (siehe Vorlage FB61/0510/WP18). Im Weiteren beschloss er die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die prioritäre Inangriffnahme der Planungen zum Abbruch des Polizeipräsidiums.
Vorab war bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalplanung am 27.04.2022, im Planungsausschuss am 02.06.2022 und 19.08.2022 und im Sportausschuss am 23.06.2022 über die Zeit- und Ressourcenplanung berichtet worden (siehe Vorlage FB 02/0148/WP18).
Um die Zügigkeit des Gesamtprozesses einerseits zu gewähren und zugleich die Komplexität der Ausgangslage sowie des Gesamtvorhabens (auch im Hinblick auf ein rechtssicheres und haushaltsfestes Vorgehen) zu bewältigen, war die Festlegung einer Gesamtprojektsteuerung – ausgestattet mit geeigneten Kompetenzen und Ressourcen – von hoher Bedeutung. Diese wurde im September 2022 dem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur übertragen. Die inhaltliche Steuerung erfolgt seit kurzem über das Dezernat für Personal, Feuerwehr und Sport.
Sachstand März 2023
Bereits im Juli 2022 hatte die Fachverwaltung den Förderantrag „Rheinisches Revier“ eingereicht. Dieser befindet sich seither in einer mehrstufigen Prüfung durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier in Abstimmung mit den zuständigen Landesministerien. Die Fachverwaltung rechnet noch im I. Quartal 2023 mit einer Entscheidung.
Auf der Grundlage der Ratsbeschlüsse leitete die Fachverwaltung im Oktober 2022 das Vergabeverfahren für den Masterplan „Sportpark Soers“ ein. Die beste Bewertung in diesem Verfahren erhielt das niederländische Büro Karres en Brands (Hilversum) in Arbeitsgemeinschaft mit dem Büro für Verkehrs-, Stadt- und Umweltplanung PGT (Hannover), das im Februar 2023 durch die Stadt Aachen mit der Erarbeitung des Masterplans beauftragt werden konnte. Der Masterplan wird in einem integrierten Ansatz für das Nutzungskonzept "Sport" und weitere flankierende Nutzungen alle städtebaulichen, mobilitäts- und verkehrsfachlichen sowie freiraumplanerischen Grundlagen, auch bisherige Erkenntnisse, Vorplanungen und Teilprojekte, zusammenführen und auf die inhaltliche Vision eine räumliche Antwort geben. Um dessen Qualität und letztlich Erfolg sicherzustellen, wird der aktiven Mitwirkung der Akteure des Sports eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Dazu gehören die heute schon im Sportpark Soers ansässigen Vereine ebenso wie die gesamtstädtische Sportperspektive einschließlich des Stadtsportbunds. Der Masterplanprozess eröffnet darüber hinaus im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Mitwirkungsmöglichkeiten für alle Bürger*innen. Der Masterplan wird in zwei Stufen erarbeitet. So wird bis Sommer 2023 das städtebauliche Grobkonzept stehen und in die politische Beratung eingehen. Die detaillierte Ausarbeitung des Masterplans kann dann aufbauend auf den politischen Beschlüssen bis zum I. Quartal 2024 erfolgen. Für die Entwicklung des Sportpark Soers erforderliche Bauleitplanverfahren können nach Beschlussfassung des Grobkonzepts parallel starten.
In gleicher Weise startete die EU-weite Ausschreibung zur Vergabe der Planungsleistungen für den Rückbau des Polizeipräsidiums. Der Zuschlag kann voraussichtlich Ende des III. Quartals 2023 erteilt werden. Flankierend laufen zahlreiche vorbereitende Planungsarbeiten und Untersuchungen.
Über den weiteren Sachstand und den Planungsprozess wird in der Sitzung mündlich berichtet. Der mündliche Vortrag versteht sich als Zwischenbericht. Die Fachverwaltung wird im II. Quartal eine umfassende Vorlage zum Gesamtprojekt vorlegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |