Entscheidungsvorlage - FB 60/0072/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 7. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung).

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

FB 61/0541/WP-18:

In seiner Sitzung am 14.12.2022 hat der Rat der Stadt Aachen zu TOP 12 unter Ziff. 1 auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Parkgebühren im öffentlichen Raum für die Tarifzone 1 auf 3,00 €/Stunde und für die Tarifzone 2 auf 1,50 €/Stunde zum 01.06.2023 anzuheben.

 

Für die Umsetzung des v.g. Beschlusses ist der Beschluss des beigefügten 7. Nachtrages zur Parkgebühren-ordnung erforderlich.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

4-120202-906-7 Unterhaltung Parkscheinautomaten

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

320.000

320.000

960.000

960.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

320.000

320.000

960.000

960.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

1-120202-900-4-43210000 Benutzungsgebühren (hier: Parkgebühren)

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

5.300.000

5.300.000

16.900.000

17.430.000*

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

     5.300.000

5.3000.000

16.900.000

17.430.0000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

+530.000

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Die Haushaltsanmeldung 2023 i.H.v. 5.500.000 € (2023), 5.7000.000 € (2024), 5.800.000 € (2025) und 5.900.000 € (2026) wird um 15 % reduziert aufgrund prognostizierter Lenkungswirkung. Auf diesen Wert erfolgt dann eine 20%ige Erhöhung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

 

Begründung: Mit der Anpassung der Tarifierung des Straßenrandparkens kann sowohl eine Lenkungswirkung im Hinblick auf die Nutzung der privaten Stellplätze und Garagen als auch eine Reduktion der Kraftfahrzeuge in der Stadt insgesamt und die Minderung des Park-Such-Verkehres durch das direkte Anfahren von Parkhäusern erreicht werden.

 

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Anlagen

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