Entscheidungsvorlage - Dez II/0024/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Städteregion - Fortgeschriebene Abrechnungsschlüssel für die anteilige Regionsumlage der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
- Verfasst von:
- Hr. Kolobajew
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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21.03.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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|
22.03.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die zwischen den Finanzverwaltungen von Stadt Aachen und Städteregion Aachen abgestimmten und fortgeschriebenen Abrechnungsschlüssel für die Berechnung der anteiligen, differenzierten Regionsumlage der Stadt Aachen gemäß der beiliegenden Anlage rückwirkend ab dem 01.01.2022 zu beschließen. Diese Empfehlung gilt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung in den zuständigen Gremien der Städteregion.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die zwischen den Finanzverwaltungen von Stadt Aachen und Städteregion Aachen abgestimmten und fortgeschriebenen Abrechnungsschlüssel für die Berechnung der anteiligen, differenzierten Regionsumlage der Stadt Aachen gemäß der beiliegenden Anlage rückwirkend ab dem 01.01.2022. Diese Empfehlung gilt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung in den zuständigen Gremien der Städteregion.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Veranlassung
In ihren Sitzungen am 08.06.2021 bzw. 23.06.2021 haben Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen die Abrechnungsschlüssel für die differenzierte Regionsumlage der Stadt Aachen in den Jahren 2017 bis 2021 – sowie das zugehörende Regelwerk – beschlossen. Auf die entsprechende Vorlage-Nr. Dez II/0004/WP18 mit den zugehörenden Anlagen wird verwiesen. Entsprechende Gremienbeschlüsse hierzu wurden auch im Städteregionstag sowie in den übrigen regionsangehörigen Kommunen gefasst.
Nach Ziffer 2.3 der damit beschlossenen „Ergänzenden Regelungen zur anteiligen Regionsumlage der Stadt Aachen“ (Anlage 2 der o.a. Gremienvorlage) hat eine Überprüfung der Abrechnungsschlüssel alle fünf Jahre zu erfolgen. Der hierfür maßgebende Fristlauf beginnt mit der Abrechnung für das Jahr 2012. Eine erste Überprüfung und Fortschreibung ist danach für den Zeitraum 2017 bis 2021 erfolgt. Turnusgemäß erfolgt die nächste Anpassung mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2022 – für den Zeitraum 2022 bis 2026. Die entsprechenden Arbeiten hierzu wurden nunmehr abgeschlossen und die Ergebnisse sind Gegenstand dieser Vorlage.
- Neue Abrechnungsschlüssel / Finanzielle Auswirkungen
Die fortgeschriebenen Abrechnungsschlüssel wurden im Rahmen einer intensiven Prüfung von den Finanzverwaltungen von Städteregion und Stadt Aachen ermittelt und abgestimmt – erneut unter Einbindung und Rückabstimmung mit den betroffenen Fachämtern der Städteregion.
Mit der beigefügten Anlage wird eine synoptische Darstellung der bisherigen (für den Zeitraum 2017 bis 2021) und jetzt fortentwickelten Abrechnungsschlüssel für die Jahre 2022 bis 2026 vorgelegt und zum Beschluss empfohlen.
Der Aufstellung ist zu entnehmen, dass sich aus dem Bereich der bisher vereinbarten Abrechnungsprodukte im Rahmen der Fortschreibung keine nennenswerten Veränderungen ergeben haben. Prozentuale oder betragliche Anpassungen erfolgten insbesondere aufgrund von veränderten Schlüsseldaten (z.B. Fallzahlen) oder, wie etwa bei den anteiligen Personalkosten in den zentralen Ämtern (Personal, Kämmerei und Kasse), aufgrund der eingetretenen Anstiege bei den von der KGST hierfür ausgewiesenen Jahrespersonalkosten für Beschäftigte und Beamte. Als Folge haben sich bei einer Reihe von Produkten für die Stadt Aachen höhere Abrechnungsanteile, bei anderen Produkten geringere Anteile ermittelt – und bei weiteren Produkten sind keine Änderungen eingetreten. Anhand der Plandaten für den Haushalt 2022 hat die Städteregion als finanzielle Auswirkung der neuen Abrechnungsschlüssel für die Stadt Aachen insoweit saldiert einen erhöhten Zuschussbedarf in Höhe von rd. 69,2 T Euro ermittelt, der sich in der differenzierten Regionsumlage entsprechend auswirkt.
In der nachstehenden Tabelle werden die finanziellen Auswirkungen der Abrechnungsschlüssel ämter- bzw. positionsbezogen dargestellt. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass mit dem ausgewiesenen Zuschussbedarf „neu“ natürlich noch nicht das ausstehende Jahresergebnis 2022 für die Stadt Aachen gemeint ist, sondern lediglich der Effekt der Abrechnungsschlüssel nach der Haushaltsplanung.
Fortschreibung der Abrechnungsschlüssel ab 2022 Darstellung der Veränderungen am Haushalt 2022 | |||
Amt / Position | Zuschussbedarf „alt“ € | Zuschussbedarf „neu“ € | Differenz € |
A 33 | -5.062.015,53 | -5.062.015,53 | 0,00 |
A 40 | -16.083.286,15 | -16.102.018,16 | 18.732,01 |
A 51 | -134.903,63 | -113.737,38 | -21.166,25 |
A 62 | -2.766.146,27 | -2.766.146,27 | 0,00 |
A 41 | -1.254.264,01 | -1.325.554,33 | 71.290,32 |
A 50 | -74.278.143,31 | -74.254.444,77 | -23.698,54 |
A 39 | -1.978.434,84 | -1.978.434,84 | 0,00 |
A 63 | -187.819,22 | -199.692,02 | 11.872,80 |
A 53 | -5.787.887,48 | -5.787.887,48 | 0,00 |
A 70 | -45.784,75 | -45.784,75 | 0,00 |
A 32 / A 38 | -1.281.269,97 | -1.280.892,60 | -377.37 |
A 57 | -809.432,60 | -809.432,60 | 0,00 |
A 43 | -923.695,50 | -923.695,50 | 0,00 |
A 36 | -373.594,27 | -380.404,38 | 6.810,11 |
A 46 | -23.512,50 | -23.512,50 | 0,00 |
Bilanzgewinn Sparkasse | 6.000.000 | 6.000.000 | 0,00 |
Personalbedarf zentrale Ämter | -533.450 | -558.800 | 25.350,00 |
Artenschutz | -31.700 | -31.700 | 0,00 |
Büro Städteregionstag | -443.723,62 | -443.723,62 | 0,00 |
Ausbildung von Nachwuchskräften | -753.312,54 | -733.724,78 | -19.587,76 |
Personalrat | -102.393 | -102.393 | 0,00 |
Unterhaltung Straßen | -122.763,06 | -122.763,06 | 0,00 |
Instandsetzung Straßen | -320.000 | -320.000 | 0,00 |
Abschreibung Straßen für Neuinvestitionen | -12.646,63 | -12.646,63 | 0,00 |
Inklusionspauschale | 231.290 | 231.290 | 0,00 |
Allgemeine Deckungsmittel | -68.392.040,71 | -68.392.040,71 | 0,00 |
Differenzierte Umlage | 175.470.929,60 | 175.540.155,04 | 69.225,43 |
- Berücksichtigung von Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und sonstigen Personalrückstellungen (Urlaub, Überstunden, LOB, Jubiläen)
In den bisherigen Abrechnungsschlüsseln wurden die vorgenannten Rückstellungen noch nicht explizit berücksichtigt – allerdings hat sich die Stadt Aachen auch bereits in der Vergangenheit angemessen an den entsprechenden Aufwendungen beteiligt. Dieses Thema wurde in der Vergangenheit ausführlich im Arbeitskreis der Kämmerer aus den Altkreiskommunen, der Stadt Aachen und der Städteregion behandelt und in der eingangs benannten Gremienvorlage (dort unter Ziffer 6.) beschrieben.
Wegen der Komplexität werden die dortigen Ausführungen nachstehend noch einmal aufgeführt:
- Die bei Gründung der Städteregion dort zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen wurden durch korrespondierende Bilanzpositionen bei Stadt Aachen und Städteregion sowie Vermögensübertragungen der Stadt Aachen (Schulgrundstücke und Kreisstraßen) kompensiert. Aus den städtischen Vermögensübertragungen ermittelte sich darüber hinaus eine Verbesserung für die städteregionale Bilanz, die das dortige Eigenkapital verstärkt hat und danach für künftige Abrechnungspositionen der Stadt Aachen verfügbar geblieben ist.
- Im laufenden Betrieb der Städteregion fallen seit ihrer Gründung jährliche Aufwendungen für Pensionszahlungen an aktuelle Versorgungsempfänger an. Darüber hinaus entstehen im städteregionalen Haushalt jährlich Aufwendungen für Zuführungen zu Rückstellungen für künftige Pensionäre sowie allgemeine Personalrückstellungen (z.B. LOB, Überstunden, Urlaub).
- An den laufenden Pensionszahlungen für aktuelle Versorgungsempfänger war die Stadt Aachen bei Gründung der Städteregion - naturgemäß - nicht zu beteiligen. Vielmehr ist eine Beteiligung der Stadt an diesen Aufwendungen erst sukzessive gerechtfertigt, nämlich mit Eintritt des übergegangenen Personals in den Ruhestand. Die entsprechenden Aufwendungen für laufende Pensionszahlungen (im System der Städteregion abgewickelt über den Umlageverband der Rheinischen Versorgungskasse) wurden/werden in den einzelnen Produkten der Städteregion als Teil der dortigen Personalaufwendungen etatisiert. Seit Gründung der Städteregion werden diese Aufwendungen mit einem vollen rechnerischen Anteil auch gegenüber der Stadt Aachen abgerechnet.
- An den Aufwendungen für jährliche Zuführungen zu Rückstellungen für künftige Pensionäre sowie allgemeine Personalrückstellungen (z.B. LOB, Urlaub, Überstunden) wäre die Stadt Aachen seit Gründung der Städteregion zu beteiligen gewesen. Da diese Aufwendungen bei der Städteregion aber nicht „aufgabenscharf“ in den Produkten der betroffenen Ämter gebucht werden - sondern in einem zentralen Produkt, das in die jährlichen Abrechnungen gegenüber der Stadt Aachen nicht einbezogen war – wurde die Stadt Aachen an diesen Aufwendungen zunächst nicht beteiligt.
- Von der Städteregion wurden die von der Stadt Aachen für die zurückliegenden Jahre – unter „fehlerhaftem Titel“ (Laufende Zahlungen an aktuelle Versorgungsempfänger) - geleisteten Zahlungen mit den eigentlich berechtigten Zahlungsanteilen für die vorgenannten Rückstellungen vergleichend geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass in den Anlaufjahren 2010 – 2012 die Differenz zwischen tatsächlichen Zahlungen und erforderlichen Zuführungen in geringem Maße schwankt, so dass es keine nennenswerten Verwerfungen gab. Ab dem Jahr 2012 gab es die ersten „städtischen“ Versorgungsempfänger und die Einbeziehung in die jährlichen Zahlungen an aktuelle Versorgungsempfänger ist ab diesem Zeitpunkt in zunehmendem Maße gerechtfertigt.
Im Interesse einer praktikablen Abwicklung wird für das künftige Vorgehen wie folgt vorgeschlagen:
- Die Stadt Aachen wird zunächst weiterhin - wie bisher - lediglich an den produktscharfen Personal- und Versorgungsaufwendungen beteiligt
- Die Städteregion prüft und weist hierbei kontinuierlich nach, welche Differenzen sich hieraus gegenüber den erforderlichen Zuführungen der Stadt Aachen zu den Rückstellungen ergeben
- Soweit sich aus diesem Vergleich Überzahlungen der Stadt Aachen ergeben sollten, werden ihr diese gutgeschrieben und im Rahmen der differenzierten Regionsumlage verrechnet
- Soweit sich Unterzahlungen der Stadt Aachen ergeben, werden diese zunächst aus den vorgenannten bilanziellen Verbesserungen der Städteregion durch die Vermögensübertragungen der Stadt Aachen ausgeglichen
- Sobald diese Verbesserungen aufgezehrt sind, wird die Stadt Aachen entsprechend der ihr zuzurechnenden Anteile sowohl an den lfd. Pensionszahlungen als auch an den Zuführungen zu den Rückstellungen zahlungswirksam über die differenzierte Regionsumlage beteiligt. Nach bisherigen Einschätzungen wird dies ab dem Haushaltsjahr 2024 der Fall sein können.
- Mit diesem Vorgehen wird dem Prinzip der Belastungsneutralität für alle Beteiligten vollumfänglich entsprochen und perspektivisch eine sachgerechte Zurechnung erreicht.
Im Rahmen der jetzt abgeschlossenen Prüfung wurde ermittelt, dass der für die bisher unterzahlten städtischen Rückstellungsverpflichtungen bei der Städteregion vorgehaltene Vermögensanteil im Jahr 2024 aufgezehrt sein wird. Die Stadt Aachen ist folglich ab dem Jahr 2024 – zusätzlich zu den weiterhin produktscharf abgerechneten Personal- und Versorgungsaufwendungen – auch an den ihr zuzurechnenden Pensions- und Beihilferückstellungen sowie den sonstigen Personalrückstellungen umlagewirksam zu beteiligen. Hierfür wurden entsprechende Abrechnungsschlüssel abgestimmt, die in der Anlage unter der Überschrift „ADM – Allgemeine Deckungsmittel“ ausgewiesen sind.
Für die Pensions- und Beihilferückstellungen ist dieser Schlüssel ab dem Jahr 2024 in zeitlichen Stufen ansteigend - entsprechend der wachsenden Anzahl Pensionäre, die der Stadt Aachen zuzurechnen sind.
Die sonstigen Personalrückstellungen werden künftig über den Schlüssel der anteiligen Personalkosten der Stadt Aachen abgerechnet. Für das Jahr 2024 war noch ein Anteil Restvermögen zu berücksichtigen, wodurch sich der Prozentanteil für dieses Jahr entsprechend geringer darstellt (11% anstatt 26,97%).
Aufgrund der künftigen Abrechnung der anteiligen Personal- und Beihilferückstellungen sowie der sonstigen Personalrückstellungen sind nach derzeitiger Prognose folgende Mehrbelastungen für die differenzierte Regionsumlage der Stadt Aachen zu erwarten
- für das Jahr 2024 rd. 590 T Euro
- für das Jahr 2025 rd. 1 Mio. Euro.
- Weiteres Vorgehen / Ausblick
Nach Ziffer 5. der „Ergänzenden Regelungen zur anteiligen Regionsumlage der Stadt Aachen“ sind die Änderungen / Anpassungen der Abrechnungsschlüssel den regionsangehörigen Kommunen zur Kenntnis zu geben. Eine neuerliche Prüfung und Anpassung der Abrechnungsschlüssel erfolgt turnusgemäß mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2027.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die finanziellen Auswirkungen der fortgeschriebenen Abrechnungsschlüssel sind heute noch nicht exakt zu beziffern und werden den städtischen Haushalt erstmals im Rahmen der Abrechnung für das Jahr 2022 erreichen. Erhebliche Mehrbelastungen oder Verbesserungen für den Haushalt der Stadt sind dann allerdings noch nicht zu erwarten. Auf die nachstehende Darstellung der Veränderungen anhand der Plandaten für den Haushalt 2022 wird hingewiesen. Spürbare Auswirkungen werden sich ab dem Haushalt 2024 mit Blick auf die dann einzurechnenden Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und sonstigen Personalrückstellungen ergeben, die bisher über eingebrachtes Vermögen ausgeglichen wurden; auf die nachstehenden Erläuterungen unter Ziffer 3. wird insoweit verwiesen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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6,8 MB
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