Kenntnisnahme - FB 14/0140/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Aachen ist gemäß § 104 Abs. 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung (GO NRW) verpflichtet, bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mithilfe automatisierter Datenverarbeitung der Stadt Aachen und ihrer Sondervermögen die Prüfung der finanzwirksamen Programme bzw. IT-Verfahren vor ihrer Anwendung durchzuführen.

 

Der Jahresbericht der IT-Prüfung beschreibt im Wesentlichen die von den IT-Prüfer*innen im Jahr 2022 durchgeführten Prüfungen und gibt einen Überblick über die derzeit begleiteten Projekte und Verfahren.

 

Das Hauptaugenmerk der IT-Prüfung liegt neben der prüftechnischen Begleitung der drei Finanzverfahren (SAP, Infoma und Datev), der Weiterentwicklung der Portale (Mitarbeiter- und Serviceportal) und der Begleitung diverser Digitalisierungsprojekte (z.B. Multiprojekt FB11/FB36, eRechnung, die Einführung ePayment-Prozesse usw.) auch auf der Vielzahl von Updateprüfungen, welche gleichzeitig Bestandteil des internen Kontrollsystems sind.

 

Im Jahr 2022 wurden diverse Vereinbarungen zum Zwecke der Durchführung der IT-Prüfung gem. § 104 Abs. 1 Ziffer 3 GO NRW abgeschlossen, um eine einheitliche Rahmenbedingung der IT-Prüfung (u.a. Aufgaben- und Leistungsumfang, Abrechnungsmodell etc.) zu gewährleisten und Synergieeffekte zu schaffen, die sich unter anderem kostenreduzierend auf die Prüfung auswirken. Ebenso schaffen die neuen Vereinbarungen die Grundlage für bilaterale Prüfungen, da die Kommunen auch diverse IT-Verfahren einsetzen, die nicht von der regio iT betreut werden (näheres siehe IT-Jahresbericht).

 

Die verschiedenen Vereinbarungen über die Wahrnehmung der Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Aachen stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

 

Vereinbarungen

wirksam ab

Kommunen

Anzahl Kommunen

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

01.07.2022

Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Stadt Düren, Stadt Heinsberg, Kreis Heinsberg, Stadt Gütersloh und Kreis Gütersloh

34

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

14.02.2023

Oberbergischer Kreis und Rhein-Sieg-Kreis

34

Kooperationsvereinbarung

01.01.2022

Stadt Solingen

1

Kooperationsvereinbarung

01.08.2022

Stadt Bonn

1

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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