Kenntnisnahme - FB 61/0637/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt als Beitrag des IKSK (Maßnahme 4.3.1), die Fortführung des städtischen Förderprogramms zur Beschaffung von Lastenfahrrädern für Familien mit Kindern im Rahmen der geänderten Förderrichtlinie.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung vom 30.09.2021 im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) die Auslobung eines städtischen Förderprogramms zur Beschaffung von Lastenfahrrädern für Familien und Alleinerziehende mit Kindern beschlossen. Ziel ist es, einen wichtigen Anreiz zum Umstieg auf eine nachhaltige Mobilität zu geben, innerstädtische Verkehre möglichst emissionsfrei zu gestalten und damit einen signifikanten Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele zu leisten.

 

Im Jahr 2022 standen in zwei Phasen insgesamt 600.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Eine Antragstellung war für in Aachen gemeldete Familien und Alleinerziehende möglich, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind gemeldet ist. Die Höhe der Förderung betrug für E-Lastenräder maximal 1.600 Euro und für Lastenräder ohne elektrische Tretunterstützung maximal 1.000 Euro. Antragstellende, die in Besitz eines Aachen-Passes sind, erhielten eine um 1.000 Euro erhöhte Förderung welche bei insgesamt 85% der Anschaffungskosten gedeckelt war.

Durch das Förderprogramm konnten bisher über 370 Aachener Familien und Alleinerziehende gefördert werden. Aktuell haben sich weitere 180 Interessierte gemeldet, die in einer dritten Förderphase vom Programm profitieren können.

 

Detaillierte Erläuterungen zum Förderprogramm sind auch den bisherigen Vorlagen und Mitteilungen zum Förderprogramm zu entnehmen (siehe Vorlage FB61/0238/WP18).

 

Lastenradförderprogramm für Familien

Angesichts des großen Interesses am städtischen Lastenradförderprogramm in Privathaushalten sowie der sichtbar gestiegenen Lastenradnutzung vor allem im Innenstadtbereich, ebenso aber auch in den zentralen Lagen der Bezirke empfiehlt die Verwaltung, die Lastenradförderung weiterzuführen und anzupassen.

 

Der Mobilitätsausschuss hat die Fachverwaltung in seiner Sitzung vom 30.09.2021 mit der Prüfung weiterer sozialer Erleichterungen beauftragt. Die Fachverwaltung ist diesem Prüfauftrag nachgegangen und schlägt im Ergebnis für die dritte Förderphase eine Änderung der Förderrichtlinie hinsichtlich einer sozialen Komponente sowie die Erweiterung der Förderung auf Fahrradanhänger vor. Auch sollen Sonderfälle auf Antrag und nach individueller Prüfung förderfähig sein.

 

Der dritte Förderzeitraum soll schnellstmöglich nach Beschluss starten. Das städtische Fördermittelvolumen für das Jahr 2023 umfasst 450.000 Euro.

 

Unternehmen und Handwerksbetriebe können auch weiterhin auf die NRW-Förderung emissionsarme Mobilität (Lastenräder ab 70 kg Nutzlast, 30% Förderung bis max. 2.100 Euro) sowie die E-Lastenradrichtlinie des Bundes (Lastenräder ab 120 kg Nutzlast, 25 % Förderung bis 2.500 Euro) zurückgreifen.

 

Geplante Änderungen am Lastenradförderprogramm

In Anlehnung an das bestehende Lastenradförderprogramm, sollen nunmehr folgende Änderungen und Ergänzungen umgesetzt werden. Die Details sind in der überarbeiteten Förderrichtlinie (s. Anlage) ersichtlich.

 

Die maximale Förderhöhe für den Kauf eines neuen E-Lastenrades wird auf 2.500 Euro angehoben. Lastenräder ohne pedalelektrische Unterstützung werden mit einem Betrag von maximal 1.250 Euro gefördert. Neu in die Förderrichtlinie aufgenommen werden Fahrradanhänger. Fahrradanhänger ergänzen "Normal-Fahrräder" um eine Last- und Lieferfunktion und erreichen damit funktional weitgehend die gleiche Wirkung wie originäre und integrierte Lastenräder. Die Anschaffungskosten für Fahrradanhänger sind deutlich geringer und eröffnen damit grundsätzlich einen finanziell leichteren Zugang sowie die Möglichkeit, die in einem Haushalt bereits bestehenden Fahrräder flexibel funktional zu ertüchtigen.

 

Als soziale Komponente schlägt die Fachverwaltung eine Staffelung der Förderung in Anlehnung an die Satzung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen vor. Die bisherige erhöhte Förderung für Inhaber*innen des Aachen-Passes wird nicht fortgeführt. Sie geht stattdessen in der erhöhten Förderung der Einkommensgruppe 1 auf.

Die Fördersätze ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Es gilt eine maximale Förderquote der Anschaffungskosten für die Einkommensgruppen 1-2 von 80% sowie von 50% für die Einkommensgruppen 3-7.

 

Einkommensgruppe

Zu versteuerndes Jahreseinkommen

Förderhöhe

E-Lastenrad

Förderung

Lastenrad

Förderhöhe

Fahrradanhänger

1

bis 28.000 €

2.500 €

1.250 €

400 €

2

bis 40.000 €

2.200€

1.100 €

350€

3

bis 54.000 €

2.000€

1.000 €

300

4

bis 68.000 €

1.600€

800 €

200

5

bis 87.000 €

1.200 €

600 €

100€

6

bis 105.000 €

800 €

400€

100€

7

bis 120.000 €

300 €

150 €

0 €

8

über 120.000 €

0 €

0 €

0 €

 

Die Einführung einer sozialen Staffelung in Anlehnung an die Satzung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen erfordert verwaltungstechnische Prüfprozesse. Diese sind unabwendbar, sollen im Gegenzug aber so einfach wie möglich gestaltet werden. In Ergänzung der obigen Tabelle gelten daher folgende Maßgaben:

  • Selbstständige verfügen über ein schwankendes Einkommen. Angaben und Eingruppierungen unterliegen in der Folge einer gewissen Unschärfe.
  • Selbsteingruppierung: Eltern gruppieren sich selbst in eine Beitragsstufe ein, erst im darauffolgenden Jahr werden die Daten mit dem tatsächlichen Einkommen mittels der Steuererklärung abgeglichen, so können auch hier Unschärfen entstehen und nachträgliche Gruppenwechsel stattfinden.
  • Beitragsfreie Jahre: Die letzten beiden Jahre vor dem Schulstart sind beitragsfrei, in diesen Jahren müssen Eltern keine Eingruppierung vornehmen, es sei denn es gibt Geschwister die nicht in dieser Altersgruppe sind und für die die Eltern eine Eingruppierung vornehmen müssen. Es wird vorgeschlagen, hier auf eine freiwillige Eingruppierung der Eltern zurückzugreifen, die mit unterstützenden Nachweisen (z.B. Eingruppierungsbescheid aus dem Vorjahr) eingereicht werden muss. Bei der Beurteilung könnten entsprechende zusätzliche Nachweise gefordert werden.

Weiterhin sollen Sonderfälle nach eingehender individueller Prüfung und Vorlage von aussagekräftigen Dokumenten fallbezogen ebenfalls förderfähig sein. Als Beispiele seien hier genannt:

  • Förderung von Transporträdern für Schwerbehinderte, auch wenn die zu befördernde Person das Alter von 18 Jahren überschritten hat.
  • Förderung von Spezialrädern für Menschen mit besonderen Anforderungen.
  • Förderung von Antragsstellenden mit besonderer Multiplikatorwirkung, wie beispielsweise Mitarbeiter*innen von Kindertagestätten, wenn das Rad auch im Rahmen der Tätigkeit eingesetzt wird.

 

Finanzierung

Im Haushalt der Stadt wurde das PSP-Element 4-120201-950-4 „Förderprogr. 2000 Lastenfahrräder (IKSK)“ mit 450.000 Euro in 2023 und ab 2024 mit einem Volumen von 500.000 Euro jährlich ausgestattet.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

PSP-Element 4-120201-950-4 Förderpr. 2000 Lastenfahrräder (IKSK)

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

594.742,24

594.742,24

1.500.000

1.500.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

594.742,24

594.742,24

1.500.000

1.500.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 450.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 144.742,24 €


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

X

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 X

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Am 25.06.2020 hat die Verwaltung dem Mobilitätsausschuss im Dokument "Klimaorientierte Mobilitätsszenarien für Aachen" dargelegt, welchen Beitrag der Verkehr zum integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) leisten muss. Das dort erläuterte Szenario „Mobilitätswende“ erfüllt mit -55 % ggü. 1990 das Ziel einer „starken Verbesserung“ bei den CO2-Emissionen lt. Mobilitätsstrategie 2030. Diese Zielindikatoren wurden im Januar 2020 beschlossen.

Das Förderprogramm für Lastenräder bietet die Möglichkeit, ab 2023 mittlere CO2 -Einsparpotenziale zu realisieren. Der Schätzung wurden folgende Parameter zugrunde gelegt: Mit einer mittleren Förderhöhe von 1.500€ je Rad ließen sich im Förderzeitraum bis zu 1.398 E-Lastenräder fördern. Diese würden im Durchschnitt pro Jahr zu 90% 1.200 km und zu 10% durchschnittlich 7500 km (Nutzende die ihre Pkw-Fahrleistung tatsächlich vornehmlich durch das (E-) Lastenrad und andere klimafreundlichere Verkehrsmittel ersetzen) bewegt werden. Weiterhin wurde angenommen, dass die CO2–Emissionen während des gesamten Lebenszyklus, mit 14 g pro gefahrenem Kilometer deutlich niedriger ausfallen als die eines durchschnittlichen Pkw der Kompaktklasse mit 226 g/km. Die CO2–Bilanz eines Lastenrades ist somit pro Kilometer um 212 g niedriger. Die geförderten Lastenräder würden in diesem Szenario damit alleine im Jahr 2025 ein Einsparpotenzial von 542 Tonnen CO2 darstellen.

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Anlagen

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