Entscheidungsvorlage - FB 56/0223/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass die nachfolgend aufgeführten Ausschüsse die Möglichkeit nutzen können, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode in den genannten Ausschüssen zu Beratungen hinzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich. Der Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2021 gilt damit als erledigt.

 

Der Betriebsausschuss für Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode im Ausschuss zu Beratungen hinzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode im Ausschuss zu Beratungen hinzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode im Ausschuss zu Beratungen hinzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode im Ausschuss zu Beratungen hinzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode im Ausschuss zu Beratungen hinzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode im Ausschuss zu Beratungen hinzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung ist seit Längerem mit der Aufgabenstellung befasst, wie Menschen mit Behinderungen grundsätzlich in die kommunalpolitische Entscheidungsprozesse einbezogen werden können und nun konkret, wie zu diesem Zweck die politische Partizipation in den Ausschüssen des Rats der Stadt Aachen ermöglicht werden kann.

 

Die Aufgabenstellung folgt insbesondere aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche die Vorgabe enthält, die volle und wirksame politische Teilhabe der Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-BRK im Jahr 2009 ratifiziert.

 

Das Land NRW hat zuvor bereits 2003 mit dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) rechtliche Schritte ergriffen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind dazu aufgefordert, partizipative Strukturen zu schaffen und zu unterstützen. 2016 wurden die Vorgaben des BGG NRW durch das Inklusionsstärkungsgesetz (IGG NRW) konkretisiert. Mit § 27a Gemeindeordnung NRW sind die Kommunen aufgefordert, die Gründung von Interessengruppen von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.

 

Wie aus dem Teilhabebericht des Landes NRW (Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2020)

hervorgeht, haben mindestens 20 Prozent der Einwohner*innen in NRW eine Behinderung oder chronische Erkrankung, das sind 3,67 Millionen Menschen.

 

Aufgrund der benannten gesetzlichen Vorgaben sollte der Personengruppe der Menschen mit Behinderungen auf kommunalpolitischer Ebene ermöglicht werden, sich aktiv an der Gestaltung des kommunalen Gemeinwesens zu beteiligen. Sie sollten an politischen Entscheidungen mitwirken können.

 

Unterstützt wird die Aufgabe, dies zu realisieren, durch den Ratsantrag der SPD

„Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderung in den Fachausschüssen“ vom 11.05.2021 (s. Anlage). In dem Ratsantrag wird die Bestellung von sachkundigen Bürger*innen durch die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe Aachen zur Verwirklichung einer umfassenden und aktiven Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen Leben und zur Vertretung der Interessen der Einwohner*innen als sinnvoll erachtet.

 

In der Stadt Aachen ist die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe der Zusammenschluss der in Aachen tätigen Behindertengruppen, - verbände, - vereine und Behindertenorganisationen. Sie vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen. Ziel ist die Mitgestaltung und Einflussnahme bei der Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft.

 

Da Inklusion ein Querschnittsthema ist und somit multiple Lebensbereiche berührt sind, sollte eine Reihe unterschiedlicher Themenbereiche jeweils auch aus der behindertenpolitischen Perspektive betrachtet werden.   

 

 

Die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe hat der Verwaltung ihr Anliegen vorgetragen, den Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, sich kommunalpolitisch aktiv zu beteiligen. Ihr Vorschlag dazu ist, Vertreter*innen in die Ratsausschüsse entsenden zu können, die dann dort ein Rederecht haben sollten.

 

Im Austausch mit der Fachverwaltung hat sich die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe beraten und im Hinblick auf ihre vorhandenen Ressourcen diesen Vorschlag dahingehend konkretisiert, in einem ersten Schritt der politischen Teilhabe ihre Perspektive und Expertise als sachkundige Einwohner*innen in insgesamt sieben, ihre Belange vornehmlich fachlich berührende, Ausschüsse einzubringen.

 

Um diese Beteiligung zu ermöglichen, können die Ausschüsse nach § 58 Absatz 3 Satz 6 GO NRW Vertreter*innen derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen sein werden, zu den Beratungen hinzuziehen. Hiermit verbunden sind ein Rederecht und damit verbundene Empfehlungen.

 

Die Arbeitsgemeinschaft möchte in den folgenden Ausschüssen zur Beratung hinzugezogen werden.

 

- Ausschuss für Schule und Weiterbildung   

- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie

- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

- Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung -

- Betriebsausschuss Kultur und Theater 

- Mobilitätsausschuss

- Planungsausschuss

 

Um diese Beteiligungsmöglichkeit vorzustellen, hat die Fachverwaltung die Vorsitzenden der genannten Ausschüsse zu einem Erörterungsgespräch eingeladen. Aus der Runde der Ausschussvorsitzenden wurde dabei der Wunsch formuliert, die beschriebene Möglichkeit der politischen Teilhabe innerhalb der jeweiligen Ausschüsse beraten zu lassen.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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