Entscheidungsvorlage - FB 61/0644/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481 zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481 zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt gemäß §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481.

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Veränderungssperre für das Grundstück Grünenthaler Straße Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481 im Stadtbezirk Aachen-Richterich

Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre

 

 

  1.          Bisheriger Verlauf

Der Planungsausschuss fasste - nach entsprechender Empfehlung durch die Bezirksvertretung Richterich - am 22.07.2020 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW einen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes – Grünenthaler Straße / Gierstraße –. Ziele des Bebauungsplans sind eine städtebaulich geordnete Entwicklung, die Berücksichtigung von funktionalen Anforderungen der künftigen Entwicklung Alt-Richterichs und die Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange der südlich angrenzenden Hofanlage (Zehnthof). Das Grundstück Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481 liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans

 

Zur Sicherung der Ziele des Bebauungsplanverfahrens – Grünenthaler Straße / Gierstraße – hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 19.05.2021 für das Grundstück Grünenthaler Straße Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481 im Stadtbezirk Aachen-Richterich eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre trat am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung am 28.05.2021 in Kraft.

 

  1.          Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre hat eine Geltungsdauer von zwei Jahren. Da das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans noch nicht abgeschlossen ist, soll die Frist bis zum Außerkrafttreten der Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das für das Grundstück Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481 zu beschließen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

xx

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...