Entscheidungsvorlage - FB 61/0644/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderungssperre für das Grundstück Grünenthaler Straße Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481 im Stadtbezirk Aachen-RichterichVerlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez.III FB61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
29.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
27.04.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
10.05.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481 zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481 zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt gemäß §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Veränderungssperre für das Grundstück Grünenthaler Straße Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481 im Stadtbezirk Aachen-Richterich
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
- Bisheriger Verlauf
Der Planungsausschuss fasste - nach entsprechender Empfehlung durch die Bezirksvertretung Richterich - am 22.07.2020 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW einen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes – Grünenthaler Straße / Gierstraße –. Ziele des Bebauungsplans sind eine städtebaulich geordnete Entwicklung, die Berücksichtigung von funktionalen Anforderungen der künftigen Entwicklung Alt-Richterichs und die Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange der südlich angrenzenden Hofanlage (Zehnthof). Das Grundstück Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481 liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans
Zur Sicherung der Ziele des Bebauungsplanverfahrens – Grünenthaler Straße / Gierstraße – hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 19.05.2021 für das Grundstück Grünenthaler Straße Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481 im Stadtbezirk Aachen-Richterich eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre trat am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung am 28.05.2021 in Kraft.
- Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre hat eine Geltungsdauer von zwei Jahren. Da das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans noch nicht abgeschlossen ist, soll die Frist bis zum Außerkrafttreten der Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das für das Grundstück Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 2481 zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| xx |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
100 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
58,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
931,5 kB
|