Kenntnisnahme - FB 61/0626/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Mobiltätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Abteilung Straßenplanung und – bau, Koordinierungsstelle Abwasser im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur beschäftigt sich jedes Jahr mit der Planung und Umsetzung unterschiedlichster Straßenbaumaßnahmen. Zu diesen Straßenbaumaßnahmen gehören auch die sogenannten „Kleinmaßnahmen“. Unter dem Sammelbegriff werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die zu klein sind, um für sie eine eigene Maßnahme mit eigenständiger Haushaltstelle (PSP-Element) zu erstellen. Beispiele für solche Maßnahmen sind Gehwegabsenkungen, Fußgängerüberwege (FGÜ), Fahrbahnmarkierungen, Rampen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Treppenanlagen und viele weitere.

Anträge oder Wünsche zur Umsetzung dieser Maßnahmen erreichen die Verwaltung auf verschiedensten Wegen z.B. durch politische Anträge, Eingaben von Bürger*innen, die Unfallkommission und seit Sommer 2022 auch über das Portal maengelmelder.aachen.de.

Um die vorliegenden Anträge in einer sachlich begründeten Reihenfolge planen und umzusetzen zu können, werden all diese Kleinmaßnahmen erfasst und in eine Prioritätenliste überführt. Die Priorisierung der Kleinmaßnahmen basiert auf einem Kriterienkatalog, mit folgenden Bewertungskategorien:

 

-          Beitrag der Maßnahme zur Verkehrssicherheit

  • geringer Beitrag
  • mittlerer Beitrag (z.B. Absenkung)
  • hoher Beitrag, Beseitigung einer Gefahrenstelle (z.B. Querungshilfe)

 

-          Realisierbarkeit

  • geringer Aufwand/Zeitaufwand oder mit anderer Maßnahme umsetzbar (z.B. Absenkungen)
  • mit großem Aufwand/Zeitaufwand umsetzbar (z.B. Flächenerwerb, hohe Kosten)
  • nicht umsetzbar

 

-          Umfang profitierender Nutzer/innen

  • Einzelperson
  • Akteur / Gruppe
  • Unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. Fuß- und Radverkehr)

 

-          Barrierefreiheit

  • kein Beitrag
  • mittlerer Beitrag (z.B. Pflastertausch, Bank)
  • hoher Beitrag (z.B. Querungshilfe, Rampe)

 

-          Aufenthaltsqualität und Stadtbild

  • kein Beitrag
  • mittlerer Beitrag
  • hoher Beitrag

 

-          Zeitpunkt der Antragstellung

 

 

-          Art/Umfang der Antragsstellende / Interessengruppen

  • nicht bekannt
  • Einzelantrag Bürger/innen
  • Personenkreis, Verband
  • Politischer Antrag

 

-          Beitrag der Maßnahme zum Klimaschutz

  • kein Beitrag
  • mittlerer Beitrag
  • hoher Beitrag

 

 

r jedes Kriterium werden je nach Höhe des Beitrags der Maßnahme zum Kriterium Punkte zugeordnet (niedriger Beitrag / nicht bekannt = 0 Punkt, höchster Beitrag = 2 Punkte). Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Kriterien gewichtet. Die Wichtung geschieht wie folgt:

 

- Beitrag der Maßnahme zur Verkehrssicherheit: Wichtung 1

- Realisierbarkeit: Wichtung 1

- Umfang profitierender Nutzer*innen: Wichtung 1

- Barrierefreiheit: Wichtung 0,5

- Aufenthaltsqualität und Stadtbild: Wichtung 0,8

- Zeitpunkt der Antragstellung: Wichtung 0,3

- Art/Umfang der Antragsstellende / Interessengruppen: Wichtung 0,5

- Beitrag der Maßnahme zum Klimaschutz: Wichtung 1

 

Unfallschwerpunkte haben dabei eine besondere Wichtigkeit und sind schnellstmöglich zu beseitigen. Diese werden daher immer, unabhängig von der Bewertung bei den anderen Kriterien, mit dem Höchstwert von 12 Punkten bewertet. Maßnahmen, die gar nicht realisiert werden können, werden mit 0 bewertet.

 

Die Prioritätenliste wird ständig fortgeschrieben. Es ist vorgesehen, diese zukünftig zum jeweiligen Jahreswechsel allen Bezirken und dem MoA zur Kenntnis zu geben damit die Politik über das weitere Vorgehen bei allen anstehenden Kleinmaßnahmen informiert ist. Die Verwaltung wird die jeweils höchstbewerteten Maßnahmen umsetzen. Maßnahmen, die z.B. aus der Unfallkommission stammen oder aus anderen Gründen eine hohe Priorität erhalten, sollen auch zukünftig zeitnah - und damit auch unterjährig - umgesetzt werden. 

 

Die Liste umfasst alle Kleinmaßnahmen, die bei der Abteilung Straßenplanung- und -bau (FB 61/700) bekannt und in Bearbeitung sind. Maßnahmen, die noch nicht das Niveau einer Ideenskizze oder Vorplanung erreicht haben, sind in der hier vorgelegten Kleinmaßnahmenliste (noch) nicht enthalten. Sie werden zunächst von z.B. der Abteilung Stadterneuerung- und Stadtgestaltung (FB 61/500) oder Verkehrsplanung und Mobilität (FB 61/300) bearbeitet und ggf. später an die Abteilung Straßenplanung- und -bau übergeben.

 

Die Zahl erfasster Kleinmaßnahmen übersteigt die Anzahl der pro Jahr realisierbaren Projekte um ein Vielfaches. Limitierende Faktoren sind hier sowohl die Personalkapazitäten als auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine Prognose, welche Maßnahmen voraussichtlich in 2023 geplant und / oder ausgeführt werden können, ist der Anlage Maßnahmenliste Kleinmaßnahmen 2023 zu entnehmen.

Insbesondere aktuelle Unfallschwerpunkte können die Umsetzung weniger prioritärerer Maßnahmen verzögern. Im Anhang Maßnahmenumsetzung in 2022 wird dargestellt, welche Kleinmaßnahmen im Jahr 2022 tatsächlich in die Umsetzung gingen.

 

 

Finanzierung

Die Finanzierung der Kleinmaßnahmen erfolgt aus den konsumtiven Mitteln bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen“. Hier stehen jährlich Mittel investiv in Höhe von 80.000 € für entsprechende Tiefbauarbeiten und in Höhe von 40.000 € für Beschilderungen, ergänzende Grünpflanzungen u.ä. sowie konsumtiv in Höhe von 70.000 € für nicht-investive Anpassungsarbeiten, z.B. reine Markierungsarbeiten oder Bordsteinabsenkungen, zur Verfügung.

Unfallschwerpunkte werden über das PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1/4-120102-977-8Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission abgerechnet. Hier stehen je Jahr Mittel investiv in Höhe von 50.000 € für Tiefbaumaßnahmen und in Höhe von 10.000 € für Beschilderungen, ergänzende Grünpflanzungen u.ä. sowie konsumtiv in Höhe von 20.000 € für nicht-investive Anpassungsarbeiten zur Verfügung. Bei Bedarf werden diese Mittel durch weitere Mittel aus anderen konsumtiven PSP-Elementen ergänzt, da Unfallschwerpunkte immer zeitnah beseitigt werden müssen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

Ergebnis

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

70.000

70.000

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

110.000

110.000

330.000

330.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1 Straßenbaumaßn. aus Unfallkommission

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

60.000

60.000

180.000

180.000

0

0

Ergebnis

60.000

60.000

180.000

180.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-977-8 Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

20.000

20.000

60.000

60.000

0

0

Abschreibungen

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Ergebnis

30.000

30.000

90.000

90.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*zzgl. evtl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Erläuterung:

Mit der Umsetzung der hier benannten Kleinmaßnahmen werden nicht näher bezifferbare CO²-Emissionen freigesetzt. Diese können z.T. durch den Einsatz von Recyclingmaterialen abgemildert werden und durch die Stärkung von Strecken für den Umweltverbund kompensiert werden, indem dieser attraktiver wird. Eine vollständige Kompensation ist aber nicht nachweisbar.

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Anlagen

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