Entscheidungsvorlage - FB 61/0633/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Prioritätenliste in der nachfolgenden Reihenfolge für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereiche zu beschließen:

 

„U“ (Körnerstraße)

„Ost 1“ (Stolberger Straße)

„BU 5“ (Malmedyer Straße)

„ERZ“ (Erzbergerallee)

„BU 4“ (Kalverbenden)

„West 1“ (Hörn)

Erw. „J1“ (Junkerstraße)

Erw. „E“ (Soerser Weg)

Erw. „E2“ (Alter Tivoli)

„VQ“ (Vaalserquartier)

Erw. „K“ (Kruppstraße)

„RO 1“ (Ronheider Weg)

 

 

 

 

 

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Prioritätenliste in der nachfolgenden Reihenfolge für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereiche zu beschließen:

 

„U“ (Körnerstraße)

„Ost 1“ (Stolberger Straße)

„BU 5“ (Malmedyer Straße)

„ERZ“ (Erzbergerallee)

„BU 4“ (Kalverbenden)

„West 1“ (Hörn)

Erw. „J1“ (Junkerstraße)

Erw. „E“ (Soerser Weg)

Erw. „E2“ (Alter Tivoli)

„VQ“ (Vaalserquartier)

Erw. „K“ (Kruppstraße)

„RO 1“ (Ronheider Weg)

 

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Prioritätenliste in folgender Reihenfolge zu ergänzen:

 

„U“ (Körnerstraße)

„Ost 1“ (Stolberger Straße)

„BU 5“ (Malmedyer Straße)

„ERZ“ (Erzbergerallee)

„BU 4“ (Kalverbenden)

„West 1“ (Hörn)

Erw. „J1“ (Junkerstraße)

Erw. „E“ (Soerser Weg)

Erw. „E2“ (Alter Tivoli)

„VQ“ (Vaalserquartier)

Erw. „K“ (Henricistraße)

„RO 1“ (Ronheider Weg)

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstand:

Derzeit gibt es 25 Bewohnerparkzonen in der Stadt Aachen, die bewirtschaftet und durch Ordnungskräfte überwacht werden. Weitere 13 Zonen und Zonenerweiterungen befinden sich gemäß Prioritätenliste in der Vorbereitung, Planung oder Umsetzung. Eine Übersicht über bestehende und geplante Zonen liefert die Anlage 1. Das standardisierte Verfahren zur Einführung einer Bewohnerparkzone ist ein vielschichtiges Verfahren, an dem unterschiedliche Fachbereiche, Bürger*innen und politische Gremien beteiligt sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass jedes Jahr zwei Bewohnerparkzonen geplant, durch die Gremien beschlossen und eingerichtet werden.

 

Die Prioritätenliste wurde zuletzt am 25.06.2020 bzw. bestätigend am 22.04.2021 im Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen wie folgt beschlossen:

„KU“ (Kullen)

Erw. „K“ (Kruppstraße)

„M“ (Habsburger Allee)

„U“ (Körnerstraße)

„Ost 1“ (Stolberger Straße)

„BU 5“ (Malmedyer Straße)

„ERZ“ (Erzbergerallee)

„BU 4“ (Kalverbenden)

„West 1“ (Hörn)

Erw. „J1“ (Junkerstraße)

Erw. „E“ (Soerser Weg)

Erw. „E2“ (Alter Tivoli)

 

Die Zonen „KU“ (Kullen), „M“ (Habsburger Allee) und Erw. „K“ (Kruppstraße) wurden im März 2021 sowie im Januar und Mai 2022 eingerichtet. Der aktuelle Zeitplan zur geplanten Einrichtung zukünftiger Bewohnerparkzonen befindet sich in Anlage 2.

 

Die Einrichtung der Zone „U“ (Körnerstraße) wurde in Verbindung mit einer Erweiterung der Zonen „J1“ im Bereich der Lütticher Straße und „W“ im Bereich der Weberstraße im November bzw. Dezember 2022 von der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, dem Mobilitätsausschuss und dem Rat der Stadt beschlossen. Derzeit laufen die Vorarbeiten, sodass die Zone 2023 eingerichtet werden kann.

 

Die Einrichtung der ZonenOst 1“ (Stolberger Straße) und „Ost 3“ (Gneisenaustraße) sowie der Zonenerweiterung „V“ wurde im Januar bzw. Februar 2023 von der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, dem Mobilitätsausschuss und dem Rat der Stadt beschlossen. Auch für diese Zonen laufen die Vorarbeiten zur Einrichtung in 2023.

 

Die Parkraumerhebung für die geplante Zone „Erz“ (Erzberger Allee) hat im September 2022 im Rahmen des Verkehrsgutachtens zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Beverau stattgefunden und wird zur Zeit aufbereitet. Diese Planung wird voraussichtlich 2023 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie im Mobilitätsausschuss beraten. Im Anschluss wird planmäßig die Durchführung einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen erfolgen.

 

Die Parkraumerhebungen für die geplanten Zonen „BU 4“ (Kalverbenden) und „BU 5“ (Malmedyer Straße) haben im Oktober 2022 stattgefunden und werden zur Zeit ebenfalls für die Politik aufbereitet. Auch die Planung dieser Zonen wird voraussichtlich 2023 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie im Mobilitätsausschuss beraten, sodass im Anschluss eine Informationsveranstaltung für Bürger*innen durchgeführt werden kann. In Abhängigkeit vom Beschluss sind die Planung und Bürgerinformation zu den ZonenBU 4“, „BU 5“ und „Erz“ im 3. Quartal 2023 vorgesehen.

 

Gemäß Prioritätenliste stehen danach die Vorarbeiten zur Bewohnerparkzone „West1“ (Hörn) an. Die Parkraumerhebung sowie ggf. die Planung und die Vorbereitungen zur Information der Bürger*innen sollen im vierten Quartal 2023 erfolgen.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass im Jahr 2024 die Planungsarbeiten für die zukünftigen Zonenerweiterungen „J1“ (Junkerstraße) und „E“ (Soerser Weg) begonnen werden, im Anschluss daran die Arbeiten der Zonenerweiterung „E2“ (Alter Tivoli) im Jahr 2025.

 

In Grenznähe zu den Niederlanden, insbesondere auf der Püngelerstraße, wird von den Bürger*innen im Vaalserquartier ein erhöhter Parkdruck benannt. Dieser entsteht durch Verlagerungseffekte infolge der anstehenden Parkgebühren für den öffentlichen Raum in Vaals. Daher sollte für diesen Bereich eine Bewohnerparkzone mit der Bezeichnung „VQ“ (Vaalserquartier) untersucht werden. Diese sollte sich von der Grenze bis zur Schmiedgasse erstrecken, um weiteren Verlagerungseffekten vorzubeugen. Mit den Vorarbeiten zu der Zone „VQ“ kann parallel zur Einrichtung der Erweiterung der Zone „E“ (Soerser Weg) begonnen werden (s. Anlage 2).

 

Die Einrichtung der Erweiterung der Zone „K“ (Kruppstraße) hatte zur Folge, dass im Bereich Henricistraße und Jupp-Müller-Straße ein erhöhter Parkdruck durch die Anwohner*innen benannt wurde. Um diesem Parkdruck entgegenzuwirken und eine lückenlose Zonenaufteilung zu erzielen, sollte die bestehende Zone „K“ um die Straßen Henricistraße, Jupp-Müller-Straße, Kavenstraße und Roermonder Straße erweitert werden. Die Vorarbeiten können Ende 2026 beginnen (vgl. Anlage 2).

 

Aufgrund der Einrichtung der Bewohnerparkzonen „BU 2“ und „BU 3“ im April 2018 und „M“ im März 2021 kommt es in den angrenzenden, gebührenfreien Straßen in Richtung Außenring zu Verdrängungseffekten, die einen verstärkten Parkdruck verursachen. Dies wurde von Bürger*innen, vor allem im Bereich des Ronheider Wegs, bestätigt. Um dem Parkdruck entgegenzuwirken und den Anwohnenden in Wohnungsnähe eine Parkmöglichkeit zu bieten, sollte für diesen Bereich eine Bewohnerparkzone mit der Bezeichnung „RO 1“ (Ronheider Weg) untersucht werden. Vor allem in Richtung Außenring wird der Parkdruck geringer, sodass diese Zone am Ende der Prioritätenliste stehen kann und die Vorarbeiten hierzu entsprechend des Zeitplans 2027 beginnen können (vgl. Anlage 2).

 

Ausblick

Das von der Stadtverwaltung Mitte letzten Jahres beauftragte strategische Parkraumgutachten mit dem Fokus auf die Reduzierung des Straßenrandparkens ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Schaffung von Flächen für die Mobilitätswende. Die Datenerfassung und-analyse des Parkraums in der Gesamtstadt ist abgeschlossen. Derzeit werden die einzelnen Bausteine, wie die Überprüfung der Bewohnerparkzonengrenzen, ein Parkgebührenkonzept für die unterschiedlichen Zielgruppen sowie die angestrebte Mehrfachnutzung von privaten und (halb-)öffentlichen Parkflächen unter Einbindung Dritter erarbeitet. Anschließend werden diese zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt und voraussichtlich im Juni zur politischen Beratung vorgelegt.

 

Verwaltungsvorschlag:

Aufgrund der genannten Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, die Prioritätenliste zur Durchführung der Voruntersuchungen bzw. zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen in der folgenden Reihenfolge zu ergänzen:

 

„U“ (Körnerstraße)

„Ost 1“ (Stolberger Straße)

„BU 5“ (Malmedyer Straße)

„ERZ“ (Erzbergerallee)

„BU 4“ (Kalverbenden)

„West 1“ (Hörn)

Erw. „J1“ (Junkerstraße)

Erw. „E“ (Soerser Weg)

Erw. „E2“ (Alter Tivoli)

„VQ“ (Vaalserquartier)

Erw. „K“ (Henricistraße)

„RO 1“ (Ronheider Weg)

 

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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