Kenntnisnahme - FB 01/0362/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum beschließt, dass folgendes Thema im ersten Bürger*innenrat im Herbst 2023 behandelt wird:

 

 

 

 

 

 

Sibylle Keupen

Oberbürgermeisterin

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat am 01.04.2022 entschieden, dass Aachen als erste Stadt Deutschlands einen ständigen Bürger*innenrat erhält. Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der Stärkung des Bürger‘*innendialogs. Eine besondere Stärke ist dabei, dass durch das repräsentative Stichprobenverfahren auch Menschen an der Willens-bildung teilnehmen, die durch klassische Partizipationsinstrumente nicht erreicht werden. Der Bürger*innenrat besteht aus Bürger*innen, die in mehrtägigen Sitzungen über komplexe Themen von gesamtstädtischer Bedeu-tung und mittelfristigem Zeithorizont beraten. Die Mitglieder des Bürger*innenrates werden jedes Jahr neu be-stimmt. Im Bürger*innenrat der Stadt Aachen werden 56 nach Alter, Bildung und Sozialräumen repräsentativ aus-gewählte Bürger*innen vertreten sein.

 

Zur Vorbereitung des Bürger*innenrates wird ein „Begleitgremium Bürger*innenrat“ einberufen, welches aktuell aus Vertreter*innen der Initiative Bürger*innenrat und der Vertreter*innen der Fraktionen im Rat der Stadt Aachen be-steht. Zudem wird in der Verwaltung ein „Bürger*innensekretariat“ eingerichtet, welches die Prozesse als Ge-schäftsstelle organisiert und als Bindeglied zwischen Bürger*innenrat, Politik und Verwaltung agiert.

 

Nach erfolgtem Ratsbeschluss wurde die Ausgestaltung durch einen Arbeitskreis aus Mitgliedern der Initiative, der Politik und des Fachbereichs 01 weiter geschärft und die Umsetzung durch die Verwaltung vorbereitet.

 

Über eine umfassende Marketingkampagne wurde die gesamte Stadtgesellschaft ab dem 25.01.2023 aufgerufen, Themenvorschläge für den Bürger*innerat einzureichen. Dieser Aufruf erfuhr große Resonanz und bis zum Stich-tag 10.03.2023 wurden von Einzelpersonen aus der Bevölkerung 58 Themen eingereicht (siehe Anlage 1). Von diesen Einreichungen erreichten 17 das im Ratsbeschluss festgelegte Quorum von 125 Unterstützenden und stand damit zur Auswahl für die weitere Beratung (siehe Anlage 2).

 

Nachdem die Verwaltung geprüft hat, ob die Themen den Kriterien entsprechen, lag die Entscheidung, welche Themen zur öffentlichen Beratung in das Bürgerforum gehen, beim Begleitgremium zum Bürger*innenrat. An die-ser Sitzung nimmt die Verwaltung beratend teil. Zudem wurde der Prozess zur Sicherstellung der Objektivität extern moderiert.

 

In der konstituierenden Sitzung des Begleitgremiums am 13.03.2023 wurden aus den 17 Themen sechs ausge-wählt (da zwei Themen sich den fünften Platz teilen, wurde einstimmig entschieden, dem Bürgerforum sechs Themen vorzulegen):

 Wie kann Aachen bezahlbare Mieten sichern?

 Wie kann Aachen öffentliche Verkehrsmittel attraktiver machen?

 Was kann Aachen gegen den Leerstand tun?

 Wie können wir obdachlosen Menschen würdig begegnen und ihnen Hilfe zur Selbsthilfe geben?

 Wie kann Aachens Innenstadt wieder ein attraktives Einkaufsziel werden?

 Wie kann Aachen die Stadt nachhaltiger begrünen?

 

Die Ideengeber*innen der o. g. Themen wurden im Nachgang durch die Verwaltung informiert und eingeladen, ihre Themen in der öffentlichen Sitzung des Bürgerforums vorzustellen. Nach erfolgter Präsentation und Debatte be-schließt das Bürgerforum final das Thema, welches im nächsten Bürger*innenrat behandelt wird. 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

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Anlagen

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