Entscheidungsvorlage - FB 61/0652/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Das Bürgerforum nimmt das vorgelegte Konzept zur Durchführung eines Pilotversuches zur Errichtung kleiner gesicherter Fahrradabstellanlagen an drei ausgewählten Standorten in Aachen zur Kenntnis und empfiehlt eine weitere Beratung in den zuständigen Fachausschüssen. Der Bürgerantrag gilt damit als behandelt.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss das vorgelegte Konzept zur Durchführung eines Pilotversuches zur Errichtung kleiner gesicherter Fahrradabstellanlagen an drei ausgewählten Standorten in Aachen zu beschließen.

 

Der Mobilitätsausschuss beschließt das vorgelegte Konzept zur Durchführung eines Pilotversuches zur Errichtung kleiner gesicherter Fahrradabstellanlagen an drei ausgewählten Standorten in der Luisenstraße, “Im Johannistal“ und in der Krakaustraße in Aachen. 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Die Ergebnisse des Fahrradabstellgutachtens aus dem Jahr 2021 haben gezeigt, dass zusätzlich zu den Fahrradbügeln im öffentlichen Raum vor allem überdachte und gesicherte Fahrradabstellanlagen aufgebaut werden müssen, damit auch hochwertige Räder sicher abgestellt werden können. Durch das Förderprogramm #AachenMooVe!2 konnten bereits an unterschiedlichen Standorten größere Sammelschließanlagen errichtet werden. Da insbesondere in dicht bebauten Quartieren oftmals keine ausreichenden Flächen für größere Sammelschließanlagen vorhanden sind, soll dort der Fokus auf kleineren, weniger aufwendigen Anlagen gelegt werden. Die Verwaltung möchte mit einem Pilotversuch an drei Standorten Erfahrungen sammeln und diese bei einer flächendeckenden Ausweitung berücksichtigen zu können.

Ein entsprechender Antrag an das Bürgerforum vom Oktober 2022 zum Standort “Im Johannistal“ liegt dem FB 61/300 vor (Anlage 1) und wird mit dieser Vorlage behandelt.

 

Vorgehen

Bei den kleineren Abstellanlagen handelt es sich um Anlagen für jeweils bis zu vier Fahrräder. Die Anlage passt mit ihren geringen Grundmaßen auf einen Pkw Parkstand (Anlage 2). Innerhalb der Anlagen befinden sich zwei Fahrradbügel bzw. andere Anschließmöglichkeiten, sodass die Räder innen noch einmal gesichert werden können. Anlage zwei zeigt beispielhaft, wie die Anlagen von Innen aussehen könnten. Bei allen Anlagen ist es möglich, die Anzahl der Fahrradbügel bzw. Anschließmöglichkeiten individuell anzupassen. Zur Öffnung der Anlage muss die Türe im vorderen Bereich nach oben geschoben werden. Dadurch sind diese Fahrradparkhäuschen besonders platzsparend und ermöglichen gute Sichtbeziehungen und eine gute städtebauliche Integration. Der Zugang wird im Testbetrieb über ein normales Zylinderschloss mit Schlüssel laufen. Es besteht die Möglichkeit, die Anlagen im Nachgang mit einem digitalen Zugang nachzurüsten.

 

Betriebliche Aspekte im Pilotversuch

Die Abstellplätze richten sich primär an Personen, die in dicht bebauten Quartieren wohnen und keine Möglichkeit haben, ihr Fahrrad in Garagen etc. unterzubringen. Im Pilotversuch findet die Vergabe der Stellplätze zunächst über eine Interessensliste statt. Es ist davon auszugehen, dass es anfangs mehr Interessent*innen als verfügbare Stellplätze geben wird, sodass diejenigen, die zunächst keinen Stellplatz erhalten, laufend auf einer Interessensliste vermerkt werden. Diese Liste dient neben einer künftigen Zuteilung von Stellplätzen auch der Erfassung des Bedarfs aus der Bürgerschaft. Der Pilotversuch wird kommunikativ eng begleitet um eine höchstmögliche Transparenz und Mitnahme vieler Bürger*innen zu gewährleisten.

Die Stellplätze werden zunächst für den Zeitraum des Pilotversuches vergeben. Perspektivisch wird angedacht, die Plätze über ein Lotterieverfahren zu vergeben. Die Transparenz muss während des Vergabeprozesses gewährleistet sein.

Es ist rechtlich zulässig, die Plätze auf öffentlichem Raum einem bestimmten Nutzer*innenkreis zur Verfügung zu stellen und zu bewirtschaften, wenn dies für einen begrenzten Zeitraum geschieht. Nach Ablauf des Zeitraumes findet erneut eine Platzvergabe statt. Somit kann sich der Nutzer*innenkreis nach Ablauf des Zeitraumes ändern. Mit dem späteren Betreiber werden Prinzipien für die Vergabe (z.B. diskriminierungsfrei, Entfernung zum Wohnort, etc.) zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt. Auch die Konditionen werden mit dem zukünftigen Betreiber abgestimmt, sollten sich aber an bereits bestehenden Angeboten (Fahrradparkhäuser, Bewohnerparkausweis) orientieren. Die Erstellung einer Sondernutzung ist nicht erforderlich, da die Stadt Eigentümerin der Abstellanlagen bleibt.

Es wird an allen drei Standorten nach „Kümmerer*innen“ gesucht, die während des Testbetriebes die Anlagen prüfen und bei Bedarf (z.B. bei Reparaturen oder Verschmutzung) Kontakt zur Verwaltung aufnehmen können. Perspektivisch wird geprüft, ob Aufgaben rund um die Wartung und Instandhaltung, womöglich auch in Bezug auf die Prozesse der Vermietung und Abrechnung durch einen externen Betreiber übernommen werden können.

Die Testphase soll einen Zeitraum von 9 - 12 Monaten andauern, in dem die Nutzung und die Prozesse evaluiert werden. Die Ergebnisse der Testphase sollen in das Gesamtkonzept einfließen, bevor ein weiterer Ausbau im Stadtgebiet geplant wird.

Standorte

Bei der Standortwahl wurden zunächst drei Standorte gewählt (Anlage 3), die in dicht bebauten Gebieten liegen. In diesen Gebieten ist das Aufstellen von größeren Anlagen nicht machbar, da keine ausreichend großen Flächen vorhanden sind. In diesen Gebieten ist die Nachfrage nach gesichertem Fahrradparken groß, da Garagenplätze nicht oder kaum vorhanden sind.

Konkret sollen an folgenden Standorten die Pilotanlagen errichtet werden:

-          Im Johannistal, Im Bereich Hausnummer 21

-          Krakaustraße, Ecke Hubertusstraße

-          Friedrichstraße, Ecke Luisenstraße

An den Standorten Krakaustraße Ecke Hubertusstraße und Friedrichstraße Ecke Luisentraße muss ein Pkw Parkstand entfallen, auf den jeweils ein kleines Fahrradparkhaus gestellt wird. Im Johannistal könnte der vorgezogene Gehwegbereich vor Hausnummer 21 genutzt werden. Die Parkhäuser werden mit Punktfundamenten im Boden befestigt.

 

Vorschlag Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, das Konzept des Pilotversuches an den drei beschriebenen Standorten mit drei unterschiedlichen Abstellanlagen zu testen (z.B. in Bezug auf Robustheit, Handhabung etc.). Der Probebetrieb wird evaluiert, über die Ergebnisse wird berichtet. 

 

Kosten

Für die Beschaffung der drei kleinen Fahrradparkhäuser werden Kosten in Höhe von rund 20.000 € veranschlagt (inklusive Montage und Aufbauarbeiten). Mittel stehen bei 5-120102-900-10600-300-1 „Fahrradparkhäuser und Abstellanlagen“ zur Verfügung.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-10600-300-1 Fahrradparkhäuser und Abstellanlagen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

282.000

282.000

900.000

900.000

0

0

Ergebnis

282.000

282.000

900.000

900.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 200.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 82.000 €

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

 

 

 

 

Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.

Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...