Entscheidungsvorlage - FB 60/0073/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Antrag auf Wiederaufbauhilfe zu stellen. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen einen Förderrahmen geschaffen. Grundlage ist die dazugehörige Förderrichtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)“. Förderzweck ist die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie insbesondere der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser beschädigt worden sind.

Hieraus werden nach Nummer 6 der Richtlinie für die im Stadtgebiet Aachen angefallenen Schäden Fördermittel beantragt. Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 100 % der Gesamtausgaben.

Anträge sind bis zum 30. Juni 2023 an die zuständige Bewilligungsbehörde zu stellen.

Zum Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur stellt die Kommune über ein Online-Förderportal einen Förderantrag, dem ein Wiederaufbauplan (siehe Anlage) beizufügen ist. Dieser ist als Muster-Datei vorgegeben. Über den Wiederaufbauplan ist ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft herbeizuführen. Der Beschluss ist dem Wiederaufbauplan beizufügen.

Beschreibung des Wiederaufbauplans:

Der Antrag gliedert sich in zwölf Einzelprojekte (siehe Anlage Wiederaufbauplan)

Jedes Einzelprojekt wird nach Bewilligung durch die Verwaltung mit dem Fördergeber separat abgewickelt.

Zu den Einzelmaßnahmen zählen diverse Transportkosten sowie Ersatzbeschaffungen. Des Weiteren mussten an mehreren Objekten Instandsetzungen bzw. Sanierungen vorgenommen werden. Beschädigt wurden durch Flutung unter Anderem Erdgeschosse sowie Kellergeschosse, Außenanlagen, haustechnische Anlagen, elektrische Anlagen und Steuerungstechnik. Ebenso wurden zahlreiche Waldwege, eine Brücke sowie ein Abenteuerspielplatz durch angeschwemmtes Gut und umgestürzte Bäume beschädigt. Durch die extremen Wassermassen kam es außerdem zu einem Ölaustritt aus dem Mundloch eines Kanals. Die hierdurch entstandenen Umweltschäden mussten beseitigt werden.

Die verschiedenen Maßnahmen betreffen folgende Objekte:

  • Katholische Grundschule Kornelimünster (KGS), Abteigarten 15, 52076 Aachen,
  • Kita Hahn, Hahner Straße 32, 52076 Aachen,
  • Turnhalle Reimser Straße, Reimser Straße 67, 52074 Aachen,
  • Kita Reimser Straße, Reimser Straße 63, 52074 Aachen,
  • Montessori-Grundschule (GS) Mataréstraße, Mataréstraße 11, 52078 Aachen,
  • Verschiedene öffentliche Plätze/Verkehrswege (z.B. Abenteuerspielplatz Walheim, Schleidener Str. 181, Aachen; tticher Str./Unterer Backertsweg, Aachen),
  • diverse Waldwege im Stadtgebiet,
  • Waldbrücke (Franken-/Klauserwald, AC-Kornelimünster),
  • Antoniuskanal/Inde (zwischen Klauser Straße und Napoleonsberg, AC-Kornelimünster).

Die zu beantragende Gesamtfördersumme aller Einzelmaßnahmen beträgt 1.972.284,97 €.

Weitere Einzelheiten können dem Wiederaufbauplan entnommen werden.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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