Entscheidungsvorlage - FB 60/0073/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderantrag auf Wiederaufbauhilfe zur Bewältigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule; FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- Frau Koll
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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28.03.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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29.03.2023
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Kenntnisnahme
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18.04.2023
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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25.04.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Antrag auf Wiederaufbauhilfe zu stellen. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen einen Förderrahmen geschaffen. Grundlage ist die dazugehörige Förderrichtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)“. Förderzweck ist die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie insbesondere der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser beschädigt worden sind.
Hieraus werden nach Nummer 6 der Richtlinie für die im Stadtgebiet Aachen angefallenen Schäden Fördermittel beantragt. Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 100 % der Gesamtausgaben.
Anträge sind bis zum 30. Juni 2023 an die zuständige Bewilligungsbehörde zu stellen.
Zum Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur stellt die Kommune über ein Online-Förderportal einen Förderantrag, dem ein Wiederaufbauplan (siehe Anlage) beizufügen ist. Dieser ist als Muster-Datei vorgegeben. Über den Wiederaufbauplan ist ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft herbeizuführen. Der Beschluss ist dem Wiederaufbauplan beizufügen.
Beschreibung des Wiederaufbauplans:
Der Antrag gliedert sich in zwölf Einzelprojekte (siehe Anlage Wiederaufbauplan)
Jedes Einzelprojekt wird nach Bewilligung durch die Verwaltung mit dem Fördergeber separat abgewickelt.
Zu den Einzelmaßnahmen zählen diverse Transportkosten sowie Ersatzbeschaffungen. Des Weiteren mussten an mehreren Objekten Instandsetzungen bzw. Sanierungen vorgenommen werden. Beschädigt wurden durch Flutung unter Anderem Erdgeschosse sowie Kellergeschosse, Außenanlagen, haustechnische Anlagen, elektrische Anlagen und Steuerungstechnik. Ebenso wurden zahlreiche Waldwege, eine Brücke sowie ein Abenteuerspielplatz durch angeschwemmtes Gut und umgestürzte Bäume beschädigt. Durch die extremen Wassermassen kam es außerdem zu einem Ölaustritt aus dem Mundloch eines Kanals. Die hierdurch entstandenen Umweltschäden mussten beseitigt werden.
Die verschiedenen Maßnahmen betreffen folgende Objekte:
- Katholische Grundschule Kornelimünster (KGS), Abteigarten 15, 52076 Aachen,
- Kita Hahn, Hahner Straße 32, 52076 Aachen,
- Turnhalle Reimser Straße, Reimser Straße 67, 52074 Aachen,
- Kita Reimser Straße, Reimser Straße 63, 52074 Aachen,
- Montessori-Grundschule (GS) Mataréstraße, Mataréstraße 11, 52078 Aachen,
- Verschiedene öffentliche Plätze/Verkehrswege (z.B. Abenteuerspielplatz Walheim, Schleidener Str. 181, Aachen; Lütticher Str./Unterer Backertsweg, Aachen),
- diverse Waldwege im Stadtgebiet,
- Waldbrücke (Franken-/Klauserwald, AC-Kornelimünster),
- Antoniuskanal/Inde (zwischen Klauser Straße und Napoleonsberg, AC-Kornelimünster).
Die zu beantragende Gesamtfördersumme aller Einzelmaßnahmen beträgt 1.972.284,97 €.
Weitere Einzelheiten können dem Wiederaufbauplan entnommen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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181 kB
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