Entscheidungsvorlage - FB 61/0636/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbeleuchtungsanlagen – Prioritätenliste 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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29.03.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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19.04.2023
| |||
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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19.04.2023
| |||
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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26.04.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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03.05.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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03.05.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
|
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03.05.2023
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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11.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2023 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die verfügbaren Haushaltsmittel ausreichen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2023 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die verfügbaren Haushaltsmittel ausreichen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt Aachen der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt). Somit steigen die durch die Nennentgelte erzeugten Jahreskosten mit jeder zusätzlichen Straßenbeleuchtung.
Zur Verbesserung der Beleuchtung in öffentlichen Verkehrsflächen waren bis 2017 jährliche Mittel in Höhe von 50.000 € im Haushalt vorgesehen. Zum Haushalt 2018 hat der Mobilitätsausschuss eine Erhöhung des Ansatzes von 50.000 € auf 100.000 € jährlich beschlossen, damit die Prioritätenliste schneller abgebaut werden kann.
Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Beleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen.
Wie in der Vergangenheit wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet. Zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht beauftragten Maßnahmen aus der Liste 2022 bilden sie die Liste 2023. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste dargestellt.
Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Rangliste aus den Vorjahren gekommen. Mit einer Umsetzung von Projekten, die unter 1,0 bewertet wurden, ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Maßnahmen aus vergangenen Prioritätenlisten, die schon umgesetzt wurden oder derzeit noch in Bearbeitung durch die STAWAG sind, werden im Anhang auf dem Blatt „Straßenbeleuchtung - Maßnahmenumsetzung 2022“ tabellarisch aufgeführt.
Kosten und Finanzierung
Inklusive der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 stehen im Haushaltsjahr 2023 bei PSP-Element 4-120102-903-8 "Erneuerung Straßenbeleuchtung" insgesamt 145.198,02 € zur Verfügung. Hiervon sind 47.345,98 € bereits durch in 2022 beauftragte Maßnahmen gebunden.
Weitere Maßnahmen werden - in Anwendung der Prioritätenliste und soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen - umgesetzt.
Um einen schnelleren Abbau der Prioritätenliste zu ermöglichen, kann die Finanzierung einiger kleinerer Beleuchtungsmaßnahmen ggf. aus den konsumtiven Mitteln bei PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen“ erfolgen, sobald absehbar ist, dass die bis Jahresende zu erwartenden konsumtiven Aufwendungen gedeckt sind und entsprechende Restmittel zur Verfügung stehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts
| JA | NEIN |
|
| x |
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| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-903-8 – Erneuerung Straßenbeleuchtung | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 100.000 | 100.000 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 100.000 | 100.000 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
PSP-Element 4-120102-947-2 – Kleinmaßnahmen Straßenraum | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 70.000** | 70.000 | 210.000 | 210.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 40.000 | 40.000 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 110.000 | 110.000 | 330.000 | 330.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*ggfls. zuzüglich Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2022
**soweit die verfügbaren Mittel nicht für andere Kleinmaßnahmen benötigt werden
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
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|
| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Begründung zur Klimarelevanz
Mit Beschluss der Maßnahmenliste werden auch im Jahr 2023 zusätzlich Leuchten aufgestellt. Durch die nötigen Bautätigkeiten entstehen in gewissem Umfang CO2-Emissionen, die ebenso wie die zur Produkt-Herstellung (Maste + Leuchten) nicht vermieden werden können. Die aufzustellende Beleuchtung verbessert aber insbesondere die Situation für zu Fuß Gehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende und leistet somit einen Beitrag zur CO2-armen Mobilität.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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74,8 kB
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