Kenntnisnahme - E 18/0127/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen-Fraktion vom 23.02.2023„Räumung von Wegen für nicht-motorisierten Verkehr“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
|
Kenntnisnahme
|
|
|
03.05.2023
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Stellungnahme zur Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Laurensberg vom 23.02.2023
Hier: Räumung von Wegen für den nicht-motorisierten Verkehr
Der Aachener Stadtbetrieb nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:
1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die beschlossene Priorisierung umgesetzt wird?
Da dem Radverkehr im Rahmen der Mobilitätswende seit einigen Jahren eine immer größere Bedeutung zukommt (Stichwort Radentscheid) hat der Aachener Stadtbetrieb zusammen mit dem Fachbereich 61 „Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur“ den Winterdienst auf Radwegen im vergangenen Jahr neu organisiert. Die Radwege in Aachen werden von FB 61 entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in Dringlichkeitsstufen für den Winterdienst eingeteilt. Diese Einteilung wird bei der Planung berücksichtigt und in den Räum- und Streuplänen umgesetzt.
2. Was führte dazu, dass im Januar auch nach mehreren Tagen die Radwege nicht geräumt waren?
Auch an dem schneereichen Wochenende im Januar 2023 wurden alle Räum- und Streupläne des Winterdienstes, inkl. derer, auf denen die verschiedenen Radwege enthalten sind, bedient und abgefahren. Alle im Zuständigkeitsbereich des Aachener Stadtbetriebs liegenden Radwege in Laurensberg sind der Dringlichkeitsstufe 1 zugeordnet. Ausweislich der vorliegenden Dokumentation der Winterdiensteinsätze, wurden in Laurensberg alle Radwege ordnungsgemäß und zeitgerecht geräumt und gestreut. Nach Einsetzen des Schneefalls am Freitagmittag (20.01.) waren die zuständigen Kolonnen unverzüglich im Einsatz und haben in der Zeit zwischen 11:30 und 14:00 Uhr die Pläne bearbeiten können. Da es immer weiter schneite und die bereits geräumten Strecken wieder schneebedeckt waren, wurden die Strecken bereits am Freitagabend zwischen 16:00 und 19:00 Uhr ein zweites Mal geräumt und gestreut. Auch am folgenden Samstag haben die Kolleg*innen sowohl in den Morgenstunden als auch abends, da wo es wieder notwendig war, die Radwege von Schnee und Eis befreit. Im Laufe des Sonntags entspannte sich die Lage langsam wieder. Die Kolleg*innen sind trotzdem sowohl morgens, zwischen 05:00 und 07:00 Uhr, als auch am Mittag, zwischen 10:30 und 12:30 Uhr die Pläne abgefahren, haben die Strecken kontrolliert und an schnee- oder eisbedeckten Flächen erneut geräumt und gestreut. Aus der Winterdienstdokumentation geht hervor, dass alle Radwege wintergewartet wurden und ein verkehrssicherer Zustand hergestellt werden konnte.
An dieser Stelle ist es wichtig auch den (satzungs-)rechtlichen Rahmen zu erläutern und die damit verbundenen Pflichten sowohl der Stadt Aachen als auch der Anlieger*innen. Selbständige Radwege (Zeichen 237) und getrennte Fuß- und Radwege (Zeichen 241) sind nach den Grundsätzen des Winterdienstes auf Fahrbahnen zu behandeln und unterliegen mithin der städtischen Winterdienstverpflichtung. Kombinierte Geh- und Radwege (Z. 240) sind allerdings wie Gehwege zu behandeln.
Daher ist die Winterwartung grundsätzlich per Satzung auf die angrenzenden Grundstücks-eigentümer*innen übertragen. Darüber hinaus ist der kommunale Winterdienst nur für Strecken innerhalb geschlossener Ortslage zuständig. Außerhalb geschlossener Ortslage besteht eine Winterdienstverpflichtung nur an besonders verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen.
3. Verfügt der Stadtbetrieb über ausreichend geeignete Fahrzeuge zur Sicherstellung einer zügigen Räumung und Reinigung der wichtigen Fuß- und Radwegeverbindungen?
und
4. Verfügt der Stadtbetrieb über ausreichend Personal, um eine zügige Räumung der Fuß- und Radwege in seinem Verantwortungsbereich umzusetzen?
In Summe ist der Aachener Stadtbetrieb für den Winterdienst auf Radwegen auf 90 km in der Dringlichkeitsstufe 1, auf 21 km in der Dringlichkeitsstufe 2 sowie auf 5 km in der Dringlichkeitsstufe 3 verantwortlich. Unter der Voraussetzung, dass alle personellen und maschinellen Kapazitäten zur Verfügung stehen reichen diese zur Sicherstellung des Winterdienstes aus.
Durch eine enge Abstimmung mit den FB 61 können neue Bedarfe rechtzeitig erkannt, die Kapazitäten sukzessive ausgebaut und die finanzielle Belastung zeitlich gestreckt werden.
5. Gibt es zusätzliche Maßnahmen, die geplant sind, um die Wege für den nicht-motorisierten Verkehr gleichberechtigt mit den Wegen des motorisierten Verkehrs zu räumen?
Nach § 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen betreibt die Stadt Aachen die „Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage (…)“. Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung, die insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf Radwegen und Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte (Vgl. § 1, Absatz 2 Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) umfasst. Hieraus folgt, dass alle Verkehrsflächen gleichbehandelt werden. Dies spiegelt sich auch in den jeweiligen Räum- und Streuplänen wieder.
In der Winterdienstorganisation der Stadt Aachen werden die Radwege entsprechend der zugewiesenen Dringlichkeitsstufe, wie die Fahrbahnen der gleichen Dringlichkeitsstufe, behandelt. Dies bedeutet, dass Radwege der Dringlichkeitsstufe 1 bis 07:00 Uhr geräumt und / oder gestreut sein müssen. Um dies zu gewährleisten sind die Kolleg*innen des Aachener Stadtbetriebs im Falle eines Winterdiensteinsatzes bereits ab 03:00 Uhr im Einsatz. Die Dringlichkeitsstufen 2 und 3 folgen, wenn die jeweils vorherige Stufe von Schnee und Eis befreit wurde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
913,7 kB
|