Entscheidungsvorlage - FB 36/0263/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen - Mitte, die Verwaltung mit der Errichtung des Unterstandes zu beauftragen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen - Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung des Jugendunterstandes.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Bezirk Mitte, im Ortsteil Driescher Hof, bestand seit längerer Zeit der Wunsch der dort lebenden Familien nach Aufwertung des Spiel- und Freiflächenangebotes. Bereits bei der im Herbst 2019 in Zusammenarbeit mit dem FB 45 und dem Aachener Stadtbetrieb durchgeführten Bürger*innenbeteiligung wurde u. a. der Wunsch nach einem Jugendunterstand im Bereich des Spiel-/Bolzplatzes Herderstraße eingebracht.

 

Im Austausch mit einer Jugendgruppe aus dem Ortsteil Driescher Hof wurde ein Vorentwurf für einen Jugendunterstand entwickelt. Es handelt sich um einen „Metallcontainer“ der individuell umgebaut und auf dem Gelände des Spiel-/Bolzplatzes Herderstraße aufgestellt werden soll. Vor dem Unterstand ist der Ausbau eines kleinen Vorplatzes mit einer Bank und einem Wegeanschluss aus Pflasterbelag geplant. Der Standort, in Nähe des Bolzplatzes, ist so gewählt, dass eine Beeinträchtigung durch Lärm für Anwohner weitestgehend vermieden werden kann.

 

Der Unterstand soll eine feuerfeste Ausstattung in Form von Metallbänken und 2 Tischen erhalten. Neben 2 großen zentralen Öffnungen ist darüber hinaus eine Rampe als barrierefreie Zugangsmöglichkeit vorgesehen. Eine Beteiligungsaktion, in Bezug auf die Farbgestaltung des Containers, mit Jugendlichen ist geplant.

Die Fertigstellung der Maßnahme ist für den Sommer 2023 vorgesehen.

 

 

Kosten:

 

Da die Planung und Ausschreibung der Maßnahme verwaltungsintern erstellt werden, fallen keine Baunebenkosten an.

 

Die ermittelten Gesamtkosten für den Unterstand belaufen sich auf ca. 45.000,00 €.

 

Ab 2023 fallen jährlich Zusatzkosten in Höhe von 815,00 € für die Pflege- und Unterhaltung der Anlage an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Lageplan: Standort geplanter Unterstand

 

         

 

 

Foto: Standort geplanter Unterstand Beispiel: umgebauter Container als Jugendunterstand

 

    

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

5-130101-900-03100-300-1 Spiel- und Bolzplätze (78310000)

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

200.000

267.429,71 *

750.000

750.000

0

0

Ergebnis

-200.000

-267.429,71 *

-750.000

-750.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-67.429,71

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

* der fortg Ansatz 2023 beinhaltet Ermächtigungsübertragung aus 2022 iHv 67.429,71 €, in denen auch die Mittel für die Errichtung des Unterstands enthalten sind. Die ermittelten Gesamtkosten für die Errichtung des Unterstandes belaufen sich auf ca. 45.000,00 €.

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Ab 2023 fallen jährlich Zusatzkosten in Höhe von 815,00 € für die Pflege- und Unterhaltung der Anlage an.

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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