Kenntnisnahme - FB 61/0625/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


 

  1. Das-Rad-Vorrang-Netz

Auf den Verkehrsbeziehungen zwischen der Innenstadt und den Außenbezirken Aachens ist ein beträchtliches Verlagerungspotenzial vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad zu erwarten. Vor diesem Hintergrund wurde die Idee eines Netzes von radialen Rad-Vorrang-Routen entwickelt, das die Außenbezirke sicher und komfortabel an das Stadtzentrum (Grabenring) anbindet. Rad-Vorrang-Routen werden bevorzugt über Nebenstraßen geführt. In vielen Fällen bietet sich hierfür das Element einer Fahrradstraße an. Das Aachener Rad-Vorrang-Netz wurde im September 2019 vom Mobilitätsausschuss beschlossen. Die Förderung des Radverkehrs ist ein wichtiges Ziel der Mobilitätswende in Aachen. Darüber hinaus steht das Ziel im Einklang mit den übergeordneten Landes-, Bundes- und EU-Zielen der Förderung klimaneutraler Mobilität und der Luftreinhaltung.

Die hier beschriebene Rad-Vorrang-Route Aachen-Vaals ist Bestandteil des 2019 beschlossenen Rad-Vorrang-Netzes.

  1. Routenverlauf

Die Rad-Vorrang-Route Vaals verbindet die niederländische Nachbargemeinde Vaals mit der Aachener Innenstadt. Die Gesamtlänge beträgt etwa 4 Kilometer. Der Route ist in Anlage 1 grafisch dargestellt und verläuft wie folgt:

Bezirk Aachen-Laurensberg
Die Rad-Vorrang-Route Vaals beginnt auf der Vaalser Straße an der Staatsgrenze zu den Niederlanden. Sie verläuft durch das Vaalserquartier und anschließend außerorts bis zum Bereich Steppenberg und Kullen. Der Routenverlauf folgt der Vaalser Straße vorbei am Pariser Ring und am Westfriedhof. Vor der Einmündung Kronenberg knickt der Routenverlauf in die Weststraße ab.

Bezirke Aachen-Laurensberg und Aachen-Mitte
Die Weststraße verläuft im Bereich des Sportplatzes der DJK Westwacht Aachen über drei Flurstücke, die zum Teil zum Bezirk Laurensberg und zum Teil zum Bezirk Aachen-Mitte gehören.

Bezirk Aachen-Mitte
Die Rad-Vorrang-Route unterquert die Brücke der Halifaxstraße und verläuft dann durch ein Gebiet, welches auf der Nordseite durch Gewerbe- und auf der Südseite durch Wohnnutzung geprägt ist. Anschließend biegt sie nach links in die Welkenrather Straße ab. Eine alternative Führung durch den Westpark wäre nicht mit dessen Erholungs- und Aufenthaltsfunktion vereinbar und stellt sowohl in Bezug auf Distanz als auch Schnelligkeit keine wesentliche Verbesserung gegenüber der Welkenrather Straße dar. Von der Welkenrather Straße knickt die Rad-Vorrang-Route nach rechts in die „kleine“ Gartenstraße ab, bevor sie nach links in die Lochnerstraße biegt. Entlang dieser Straße wird der Alleenring (Junkerstraße) gequert bevor die Route in den Rad-Verteiler-Ring mündet. Im Bereich der Lochnerstraße wird auch der parallel verlaufende Premiumfußweg 8 beachtet.


  1. Planungsstand

Bezirk Aachen-Laurensberg
Die Umgestaltung der Vaalser Straße im Bereich des Vaalserquartiers wurde im Juni 2022 durch die Bezirksvertretung Laurensberg empfohlen und durch den Mobilitätsausschuss beschlossen. In Fahrtrichtung Niederlande wird ein geschützter Radfahrstreifen angelegt und in Gegenrichtung erhalten Fuß- und Radverkehr jeweils mehr Fläche. Die Umgestaltung erfolgt im zweiten Quartal 2023.

Der Abschnitt der Vaalser Straße zwischen der Bebauungsgrenze des Vaalserquartiers und der Einmündung Weststraße weist Radwege im Seitenraum auf, die jedoch von ihrem baulichen Zustand und der verfügbaren Breite her nicht mehr den heutigen Ansprüchen genügen. Überdies sind die angrenzenden Gehwege zum Teil deutlich unterdimensioniert.ier  Der circa 1,8 km lange Abschnitt mit vielfältigen Fragestellungen soll nach derzeitigem Stand durch ein externes Büro geplant werden. Entsprechende Planungsmittel werden für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant.

Bezirke Aachen-Laurensberg und Aachen-Mitte
Für die Weststraße im Bereich des Sportplatzes wird die Umgestaltung zur Fahrradstraße untersucht. In der Bestandssituation wird abschnittsweise an beiden Fahrbahnrändern geparkt. Hierfür werden sowohl die asphaltierte Fläche als auch der unbefestigte Seitenstreifen genutzt. Zukünftig wird eine geordnetere Aufstellung des ruhenden Verkehrs mit entsprechenden Kompensationsflächen angestrebt.

Bezirk Aachen-Mitte
Zwischen dem Wendehammer und der Einmündung Lennéstraße sind gute Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße vorhanden. Im darauffolgenden Abschnitt (Lennéstraße – Welkenrather Straße) werden aufgrund der dortigen Kfz-Verkehrsbelastung in Folge der dort angrenzenden Nutzungen Alternativen untersucht.

In der Welkenrather Straße ist eine wesentlich niedrigere Kfz-Verkehrsbelastung als in der Weststraße vorhanden, sodass hier eine Fahrradstraße angestrebt wird.

Die Straßenraumaufteilung der „kleinen“ Gartenstraße ist eng mit der zukünftigen Gestaltung des anliegenden Grundstücks verbunden. In diesem Zusammenhang befindet sich derzeit der Bebauungsplan Nr. 1008 in Aufstellung. Zur Lochnerstraße wird in einer der nächsten Sitzungen der BV Aachen-Mitte und des Mobilitätsausschusses ein Planungsvorschlag eingebracht.

  1. Weiteres Vorgehen und zeitliche Perspektive

Die Beschlussfassung für die einzelnen Abschnitte ist mehrstufig geplant: Als erster Schritt wird die politische Zustimmung für die Beteiligung der Öffentlichkeit eingeholt. Nachdem diese durchgeführt wurde, werden die Vorlagen zum Planungs- und Ausführungsbeschluss in die politische Beratung eingebracht.

Ziel der Verwaltung ist es, noch vor dem Sommer 2023 mindestens einen Abschnitt der Rad-Vorrang-Route Vaals in die politische Beratung einzubringen. Die verbleibenden Abschnitte (ausgenommen das Stück zwischen Vaalserquartier und der Weststraße) sollen noch bis Jahresende politisch beraten werden.

Die Bürger*innenbeteiligungen finden dann voraussichtlich im Zeitraum zwischen dem vierten Quartal 2023 und dem zweiten Quartal 2024 statt. Im Anschluss erfolgt jeweils

  • die Auswertung der Beteiligung (inkl. der Abstimmung etwaiger neuer Varianten),
  • die politische Beratung zum Planungsbeschluss,
  • die Entwurfs- und Ausführungsplanung,
  • die politische Beratung zum Ausführungsbeschluss und
  • die Vergabe

bevor die bauliche Umsetzung erfolgen kann. Bereits heute ist bekannt, dass die Regionetz in der Lochnerstraße mehrere Medien erneuern und in der Welkenrather Straße Kanalarbeiten durchführen wird, bevor die Radverkehrsmaßnahmen realisiert werden können. Mit einem Umsetzungsbeginn der Rad-Vorrang-Route ist in 2025 zu rechnen. Für die einzelnen Abschnitte wird in der Sitzung ein möglicher Zeitplan mit Meilensteinen gezeigt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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