Entscheidungsvorlage - FB 36/0280/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag der SPD-Fraktion, Nr. 159/18 vom 29.06.2021 "Eine Spielplatzkommission für Aachen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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25.04.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder und Jugendausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die in der Vorlage beschriebene Vorgehensweise zu beschließen.
Der Rat beschließt, die in der Vorlage vorgeschlagene Vorgehensweise.
Der Ratsantrag Nr. 159/18 der SPD-Fraktion vom 29.06.2021 gilt hiermit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Antragstellung
Mit Ratsantrag vom 29.06.2021 wird die Verwaltung mit der Einrichtung einer sog. Spielplatzkommission beauftragt. Diese soll dem Kinder- und Jugendausschuss beratend zur Seite stehen und bei der Konzeption, Planung, dem Bau, der Pflege und der Unterhaltung der städtischen Kinderspielplätze einbezogen werden. Die Zusammensetzung des Gremiums, die Arbeitsweise und der Tagungsrhythmus sind durch den KJA zu bestimmen.
Stellungnahme der Verwaltung
Seit 2014 werden regelmäßige Treffen zwischen den beteiligten Fachbereichen (FB 45 und FB 36) und dem Stadtbetrieb (E 18) abgehalten, um gemeinsam Planungen, Ersatzmaßnahmen, Bürgereingaben zu öffentlichen Kinderspielplätzen zu erfassen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
2017 erfolgte die Übergabe der Produktverantwortung für öffentliche Spiel- und Bolzplatzflächen von FB 45 an den FB 36. In der Anlage zur Organisationsverfügung sind die Zuständigkeiten der beiden Fachbereiche wie auch die Kompetenzen der entsprechenden politischen Gremien geregelt.
Der FB 36 ist u.a. für die Strategische Planung und Konzeption, für die Planung und Bau von Spiel- und Bolzplätzen, für die Beantragung und die Umsetzung von Förderprojekten sowie Öffentlichkeitsarbeit und Beschwerdemanagement zuständig.
FB 45 steht dem FB 36 beratend zur Seite und vertritt die Belange der Kinder und Jugendlichen. Hoher Wert wird auf die Beteiligung der Familien, Kinder und Jugendlichen gelegt. FB 45 fällt die Aufgabe zu, Ansprechpartner zu finden, Kontakte zu knüpfen und die Öffentlichkeitsarbeit mit zu gestalten sowie spezifische Rahmenbedingungen aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe einzubringen.
E 18 ist dagegen für die Pflege und Unterhaltung der Flächen sowie alle notwendigen Wartungen zuständig.
Heute werden in einem 14-tägigen Jour Fix mit allen 3 Fachabteilungen verschiedenste aktuelle Themen besprochen und abgestimmt. Diese sind z.B. kurzfristig notwendige Sanierungsarbeiten sowie Problemstandorte. Des Weiteren werden Neuplanungen und Umplanungen vorgestellt, Bürgereingaben diskutiert und das weitere Vorgehen besprochen.
Gemeinsame Begehungen werden vorgenommen, meist unter Einbeziehung beteiligter Fachämter (z.B. FB 30, 61) und den betroffenen Anwohner*Innen, um kurzfristig lösungsorientierte Entscheidungen treffen zu können.
Die Einbindung der Nutzer*Innen (Familien, Kindern, Jugendlichen, Anwohner*Innen) findet projektbezogen im Rahmen von Bürgerbeteiligungen, Workshops vor Ort bzw. in Schulen, Kindergärten und Jugendeinrichtungen statt. Hierzu wird über Plakate, Presse und Anschreiben eingeladen.
Den Jugendlichen wird angeboten, an den Prozessen der Neuplanung mitzuarbeiten.
Hier dient die Neuplanung des „Kirschbäumchens“ als Beispiel. Es wurde Kontakt mit den umliegenden Jugendeinrichtungen aufgenommen und bei einem Grillen vor Ort konnten Ideen und Wünsche vorgebracht werden. Diese Ideen wurden in der Planung berücksichtigt. Es fanden Graffitiaktionen statt, mit denen die Jugendlichen in der Anwohnerschaft auf ihre Bedürfnisse aufmerksam gemacht haben.
Eine Vorstellung der Planung wird in den Einrichtungen erfolgen, um auch im weiteren Prozess die Jugendlichen mitzunehmen.
Durch die Einbindung von Stadtteilbüros und dem Quartiersmanagement wird ein ortsnaher Kontakt hergestellt und gepflegt.
2022 wurde durch den FB 36 unter Einbeziehung des FB 45 und des E 18 ein gesamtstädtisches Spielplatzkonzept für alle Spiel- und Bolzplätze der Stadt Aachen erstellt. Alle Spielflächen sind nach einer Begehung katalogisiert, beschrieben und nach Zustand in einer Prioritätenliste erfasst worden. Beschwerden der Anwohner wurden analysiert und in die Bewertung aufgenommen.
Das Spielplatzkonzept wurde den Bezirken vorgestellt und durch den Kinder- und Jugendausschuss und den Ausschuss für Klima und Umwelt beschlossen. Dieses Konzept versteht sich als strategische Handlungsgrundlage für die Stadt Aachen. Ziel ist, die Qualität der Flächen nach Zustand, Spielwert und Erreichbarkeit darzustellen, in eine Prioritätenliste einzufügen und entsprechend der Bewertung Maßnahmen durchzuführen.
Nur durch ein planvolles Vorgehen kann erreicht werden, Missständen zu begegnen und in der Stadt Aachen eine gute, qualitätsvolle Versorgung mit Spiel- und Freiflächen zu erreichen.
Hierbei ist eine projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit, bei der Synergien vor Ort zusammengeführt werden, unabdingbar. Auf die Bedürfnisse der Anwohner eingehen, Ortskenntnisse zu nutzen und die Sozialstruktur des Umfelds zu erleben, helfen dabei, einen passenden funktionierenden Ort für Spiel und Begegnung zu schaffen.
Das interdisziplinäre Vorgehen, sowie die praktizierte Öffentlichkeitsarbeit werden im Weiteren immer wieder hinterfragt und optimiert.
Aufgrund dieser seit Jahren funktionierenden Vorgehensweise sieht die Fachverwaltung die Notwendigkeit der Einrichtung einer ständigen Spielplatzkommission als nicht gegeben.
Die Einbindung aller relevanten Beteiligten sowohl innerhalb der Verwaltung, der Politik sowie der Akteur*innen vor Ort findet zuverlässig statt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
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|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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753,6 kB
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