Entscheidungsvorlage - FB 45/0329/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswahl der Familienzentren und Elterncafés für das Kitajahr 2023/2024- Landesförderung- Kommunale Förderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/210
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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08.03.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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08.03.2023
| |||
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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25.04.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kinder- und Jugendausschuss:
- die nachfolgenden Einrichtungen für den Ausbau als Familienzentrum im Kindergartenjahr 2023/24 zu melden:
Inklusive Kindertagesstätte Elise, Wespienstr. 6, 52062 Aachen (Lebenshilfe Aachen e.V.)
- im Falle einer erneuten Zuweisung eines zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW, dieses dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Verbund mit der Tageseinrichtung für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11,der Tageseinrichtung für Kinder Reutershagweg 19 sowie der Tageseinrichtung für Kinder Steppenbergallee 210 zuzuweisen (alle Stadt Aachen)
- ab KiTa-Jahr 2023/24 die kommunale Förderung von Elterncafés fortzuführen und folgende Kitas in die kommunale Förderung aufzunehmen:
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Im Grüntal 47a (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Düppelstraße 5 (Stadt Aachen)
- Die Städtische Tageseinrichtung für Kinder Reumontstraße 52 (Stadt Aachen)
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt vorbehaltlich der Zuweisung von Kontingenten für Familienzentren durch das Land:
- die nachfolgende Einrichtung für den Ausbau als Familienzentrum im Kindergartenjahr 2023/24 zu melden:
Inklusive Kindertagesstätte Elise, Wespienstraße 6, 52062 Aachen (Lebenshilfe Aachen e.V.)
- im Falle einer erneuten Zuweisung eines zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW, dieses dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Verbund mit der Tageseinrichtung für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11,der Tageseinrichtung für Kinder Reutershagweg 19 sowie der Tageseinrichtung für Kinder Steppenbergallee 210 zuzuweisen (alle Stadt Aachen)
- ab KiTa-Jahr 2023/24 die kommunale Förderung von Elterncafés fortzuführen und folgende Kitas in die kommunale Förderung aufzunehmen:
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Im Grüntal 47a (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Düppelstraße 5 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Reumontstraße 52 (Stadt Aachen)
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage Landesförderung
Die Landeszuweisung für Kontingente erfolgt in Kürze; ausgehend von den letzten Jahren ist eine Zuweisung von ein bis zwei Kontingenten zu erwarten.
Bisher sind an der Landesförderung Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt:
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Albert-Maas-Straße 32 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Alfons-Gerson-Straße 26a (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Alfonsstraße 22-24 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher 1 (Stadt Aachen) im Verbund mit der Evangelischen Tageseinrichtung „Am Kupferofen“, Am Kupferofen 17 (Evangelische Kirchengemeinde Aachen)
- Kindertagesstätte Guter Freund, An der Birk 8 (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V.)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder An der Rahemühle 6 im Verbund mit dem städtischen Montessori Kinderhaus Laurentiusstr. 90 (beide Stadt Aachen)
- Kindertagesstätte St. Barbara, Barbarastraße 6 (pro futura)
- Städtische Tageseinrichtung Brunssumstraße 36 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Eibenweg 16 (Stadt Aachen)
- DRK Kindertageseinrichtung Aachen, Eintrachtstraße 7 (Deutsches Rotes Kreuz)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Elsassstraße 64-72 (Stadt Aachen)
- Katholische Tageseinrichtung für Kinder St. Martin, Feldstraße 49 im Verbund mit der katholischer Tageseinrichtung für Kinder St. Germanus, Germanusstraße 24 (beide pro futura)
- Evangelische Tageseinrichtung für Kinder „Regenbogen“, Freunder Landstraße 60 (ev. Kinder- und Jugendhilfe Brand gGmbH)
- AWO Tageseinrichtung für Kinder „Mittendrin“, Goerdeler Straße 10 (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V.)
- AWO Tageseinrichtung für Kinder „Sternschnuppe“, Großheidstraße 61 (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V.)
- Kindertagesstätte St. Josef, Holsteinstraße 5 (Caritas Lebenswelten GmbH)
- Kindertagesstätte Clara Fey, Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten GmbH)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Johanniter Straße 4a (Stadt Aachen)
- Katholische Kindertagesstätte St. Elisabeth, Jülicher Straße 68 (pro futura) im Verbund mit der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Passstraße 25 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Kirchberg 14 a 52076 Aachen (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Königsbergerstraße 100 Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Lindenstraße 27 (Stadt Aachen)
- Kindertagesstätte Waldmeister, Lintertstraße 148 (Lebenshilfe Aachen e.V.)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Philipp-Neri-Weg 6 im Verbund mit der städtischen Tageseinrichtung Philipp-Neri-Weg 11, der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Reutershagweg 19 und der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Steppenbergallee 210 (alle Stadt Aachen)
- Kindertagesstätte Anna Roles, Raerener Str. 97 (Caritas Lebenswelten GmbH)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Reimser Str. 69 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Richtericher Straße 120 im Verbund mit der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Grünenthaler Straße 90 (beide Stadt Aachen)
- Kindertagesstätte RoKoKo, Robert-Koch-Straße 1a (SkF)
- Kindertagesstätte Schikita, Scheibenstraße 11 (Caritas Lebenswelten GmbH)
- Kindertagesstätte Pusteblume, Schillerstraße 10 (Studierendenwerk Aachen A.ö.R.)
- Kindertagesstätte Kunterbunt, Sigmundstraße 8 (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V.)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Stettiner Straße 16 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Wiesental 8 (Stadt Aachen)
- Kindertagesstätte Schatzinsel, Ferberberg 9 (Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Aachen)
Die folgenden Tageseinrichtungen befinden sich in der Zertifizierung für die Landesförderung:
- Kindertagesstätte Talbotzwerge, Talbotstraße 16, 52068 Aachen (Verein zur Förderung Körper und Mehrfachbehinderter e.V.)
- Kindertagesstätte Tivolino, Krefelderstraße 199, 52074 Aachen (Lebenshilfe Aachen e.V.)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Weißwasserstraße 10, 52068 Aachen (Stadt Aachen)
- Kindertagesstätte Abenteuerland, Sittarder Straße 56, 52078 Aachen (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V.)
- Kindertagesstätte Inklusive Kita St. Josef, Holsteinstraße 5a (Caritas Lebenswelten GmbH)
- Aktuelle Bewerbungssituation
Für das Kindergartenjahr 2023/ 2024 liegt nur eine Bewerbung für eine Zertifizierung zum Familienzentrum für die Landesförderung vor. Die Lebenshilfe Aachen e.V. hatte sich bereits im Vorjahr beworben, konnte aber nicht berücksichtigt werden. Somit wird folgende Tageseinrichtung für die Landesförderung NRW vorgeschlagen:
Kindertagesstätte Elise, Wespienstr. 6, 52062 Aachen (Lebenshilfe Aachen e.V.)
- Planung für das Kindergartenjahr 2023/2024
Laut des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert wurde eine Neuausrichtung des Ausbaus mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen.
Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2023/24 ein weiteres Familienzentren zur Zertifizierung gemeldet werden kann, sofern ein Kontingent zugewiesen wird, welches an einem Ort mit besonderem Unterstützungsbedarf liegt. Die Bewerbungsfrist endete am 26.08.2022.
- Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm
Vor dem Hintergrund sowohl allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien, gute Bildungschancen zu ermöglichen, hat die Landesregierung die Verteilung der Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren auf die Jugendämter anhand eines Indexes unter Berücksichtigung sowohl sozialer als auch demographischer Bedarfslagen festgelegt. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und Armutsrisiken zu begegnen, da Familienzentren gerade auch zu benachteiligten Kindern und Familien einen guten Zugang haben. Gleichzeitig sollen aber auch allen Familien beste Startchancen ermöglicht werden.
4.1 Auswahlkriterien
Folgende Kriterien wurden für die Auswahl herangezogen:
- Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien
- zentrale Lage in Sozialräumen
- Angebote für Kinder unter 3 Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren
- Besonderheiten z.B. hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund
- hoher Arbeitslosigkeitsanteil
- Trägerpluralität (Gleichgewichtigkeit zwischen Einrichtungen von freien Trägern und städt. Einrichtungen)
Bei Zugrundelegung der Trägerpluralität besteht derzeit weitestgehend eine Ausgewogenheit zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft in der Gesamtbetrachtung.
4.2.Bewertung der eingegangenen Bewerbung Kindertagestätte Elise, Wespienstraße 6 52062 Aachen (Lebenshilfe Aachen e.V.)
Die neue Inklusive KiTa Elise in der Wespienstraße befindet sich in der Innenstadt von Aachen.
Dadurch ist sie sowohl zu Fuß als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Die vier Gruppen der KiTa befinden sich auf zwei Ebenen. Damit entstehen zwei mehr oder weniger voneinander abgetrennte Bereiche. Für die Kinder der U3 Gruppen lässt sich so ein übersichtlicher und geschützter Rahmen bieten während im Ü3 Bereich die älteren Kinder ihr „eigenes Reich“ haben.
Diese räumliche Trennung bietet viele Möglichkeiten von verschiedenen Angeboten als Familienzentrum.
Das Martin-Luther-Haus mit der evangelischen Familienbildungsstätte und dem Zentrum für Familien ist einer der direkten Nachbarn. Mit diesen besteht bereits eine Kooperation und sie sind somit schon ein Stückweit im neuen Sozialraum vernetzt. Der Kontakt zum Gemeinschaftsgarten Hirschgrün wird nicht nur für die KiTa wegen der Naturerfahrung unbedingt gepflegt, sondern wäre auch für das Familienzentrum zu nutzen, so könnten einige Angebote im Grünen stattfinden. Die unmittelbare Nähe zur familiären Tagesbetreuung eröffnet der Kita Möglichkeiten der niederschwelligen Zusammenarbeit, dieses könnte von Nutzen für den gesamten Sozialraum sein. Die Pflege einer guten Nachbarschaft ist unerlässlich für die Einbindung einer KiTa in den Sozialraum. Nachbarn werden zu verschiedenen Anlässen in die Einrichtung eingeladen. Zudem möchte sich die KiTa an Veranstaltungen im Sozialraum beteiligen. Durch die Nähe der Interdisziplinären Frühförderung der Lebenshilfe e.V. in der Elisabethstraße kann für Familien mit Kindern, die von Behinderung bedroht sind, leicht ein niederschwelliger Kontakt angebahnt werden. Ebenfalls besteht bereits Kontakt des Sozialdiensts des Übergangswohnheims in der Peterstraße, so dass die KiTa auch für Familien die dort angedockt sind, eine Anlaufstelle bieten könnte.
Hinzu kommt, dass sich in der unmittelbaren Nähe der KiTa derzeit noch kein Familienzentrum befindet. Somit würde dieses KiTa den Bedarf in dem Sozialraum weiter abdecken können.
4.3 Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm
Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor, die
Kindertagesstätte Elise, Wespienstraße 6, 52062 Aachen (Lebenshilfe Aachen e.V.)
für das Landesprogramm Familienzentren 2023/2024 zu melden.
4.4 Zuweisung eines zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW
In Rücksprache mit dem LVR können von anderen Kommunen nicht genutzte Kontingente nachträglich zusätzlich vergeben werden.
Im letzten Jahr wurde bereits ein solches nicht genutztes Kontingent dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Verbund mit der Tageseinrichtung für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11, der Tageseinrichtung für Kinder Reutershagweg 19 sowie der Tageseinrichtung für Kinder Steppenbergallee 210 zugewiesen (alle Stadt Aachen).
In diesem Jahr wurde uns die Verlängerung des zusätzlichen Kontingents seitens des LVR wieder in Aussicht gestellt. Dem Viererverbund, der sich derzeit in der Rezertifizierung befindet, könnten somit zahlreiche zusätzliche Angebote für die hohe Anzahl an Familien und Kindern ermöglicht werden und die Angebote der vier Einrichtungen besser koordiniert und verwaltet werden.
5. Ausgangslage und Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung
Im Kitajahr 2023/ 2024 befinden sich 4 Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung als Familienzentrum, wovon zwei Einrichtungen im Verbund agieren:
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 (Stadt Aachen)
- Kindertagesstätte St. Monika, Rollefstraße 2 im Verbund mit Kindertagesstätte Erlöserkirche, Hermann-Löns-Straße 6 (beide pro futura)
- Kindertagesstätte St. Fronleichnam, Schleswigstraße 3 (pro futura)
Aus diesem Programm werden außerdem folgende Kindertagesstätten in der Durchführung von Elterncafés gefördert:
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Mataréstraße 9 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Stolberger Straße 126 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Johannstraße 15 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Gut-Knapp-Straße 1 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Passstraße 25 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Auf Überhaaren 20 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Schagenstraße 61 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Kronenberg 132 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Passstraße 123 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Schurzelter Straße 21 (Stadt Aachen)
- Kindertagesstätte St. Elisabeth, Jülicher Straße 68 (pro futura)
- Kindertagesstätte St Germanus, Germanusstraße 24 (pro futura)
- Kindertagesstätte Tivolino, Krefelder Straße 199 (Lebenshilfe Aachen e.V.)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Parkstr. 130 (Stadt Aachen)
- Städtische Kindertagesstätte Stapperstraße 32 (Stadt Aachen)
Aufgrund der (aktuell laufenden) Zertifizierung zum Familienzentrum NRW entfällt für folgende KiTas die kommunale Förderung des Elterncafés:
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Passstraße 25 (Stadt Aachen)
- Kindertagesstätte St. Elisabeth, Jülicher Straße 68 (pro futura)
- Kindertagesstätte Tivolino, Krefelder Straße 199 (Lebenshilfe Aachen e.V.)
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Kindertageseinrichtungen zusätzlich für ein Elterncafé vorzusehen und ab Kitajahr 2023/ 2024 finanziell zu fördern:
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Im Grüntal 47a (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Düppelstraße 5 (Stadt Aachen)
- Städtische Tageseinrichtung für Kinder Reumontstraße 52 (Stadt Aachen)
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
1) 5-060101-800-00600-900-1, SK 68120000
2) 5-060101-800-00600-900-1, SK 78350000
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 1) 40.000 | 40.000 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 2) 40.000 | 40.000 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
1) 4-060101-804-2, SK 41420000 2) 4-060101-804-2, SK 41610001 3) 4-060101-804-2, SK 50190000 4) 4-060101-804-2, SK 52560000 5) 4-060101-804-2, SK 52790000 6) 4-060101-804-2, SK 52910000 7) 4-060101-804-2, SK 53180000
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 1) 743.800 2) 40.000 | 1) 743.800 2) 40.000 | 1) 2.375.200 2) 120.000 | 1) 2.375.200 2) 120.000 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 3) 38.500 4) 40.000 5) 309.200 6) 35.000 7) 477.600 | 3) 38.500 4) 40.000 5) 309.200 6) 35.000 7) 477.600 | 3) 115.500 4) 120.000 5) 996.000 6) 105.000 7) 1.508.200 | 3) 115.500 4) 120.000 5) 996.000 6) 105.000 7) 1.508.200 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -116.500 | -116.500 | -349.500 | -349.500 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |