Entscheidungsvorlage - FB 45/0356/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag für das Schuljahr 2023-2024 auszubauen.
  2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag für das Schuljahr 2023-2024 auszubauen.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

In Aachen gibt es im laufenden Schuljahr 2022-2023 insgesamt 6.080 Ganztagsplätze an 35 städtischen Grundschul-Standorten und zwei Förderschulen Primar. Bei einer Schüler*innenzahl von 7.835 entspricht dies einer Versorgungsquote von 77,60% für den Offenen Ganztag.

 

Betrachtet man die Offenen Ganztagsplätze an Grundschulen und Förderschulen Primar zuzüglich der Ganztagsangebote von Schulen, die sich nicht in kommunaler Trägerschaft befinden und dem Angebot „Schule von acht bis eins“, so ergibt sich folgendes Bild:

Die Domsingschule, die DreiEins-Grundschule und die Vincerola-Montessori-Grundschule bieten weitere 250 Ganztagsplätze. 663 Plätze stehen für Schüler*innen an den städtischen Aachener Grundschulen über das Angebot „Schule von acht bis eins“ bereit.

Somit werden in Aachen im Anschluss an den Vormittag, bei einer Schüler*innenzahl von 8.085 und 6.993 Betreuungsplätzen, 86,49% der Kinder bis mindestens 13 Uhr betreut und gebildet. Im Vergleich zum Vorjahr (86,73%) zeigt sich, dass Betreuung, Erziehung und Bildung von Grundschulkindern über den Vormittag hinaus in Aachen weiterhin den Regelfall darstellen.

 

Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz, der sukzessive ab 2026 in der ersten und in den folgenden Jahren in allen weiteren Jahrgangsstufen greifen soll, wurde im Dezember 2022 ein Expertenbeirat auf Landesebene eingerichtet. Dieser wird das Schul- sowie Familienministerium bei der Erstellung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruches auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter beraten und begleiten. Von dieser Seite ist jedoch frühestens zum Jahresbeginn 2024 mit konkreten Aussagen zu künftigen OGS-Rahmenbedingungen zu rechnen. Deshalb wird in der Stadt Aachen parallel der stetige Ausbau der OGS-Angebote, orientiert an den individuellen Bedarfen der jeweiligen Sozialräume, vorangetrieben.

 

1.1   OGS Warteliste

 

Durch den stetigen Ausbau von Ganztagsplätzen gelingt es weitgehend, dem Bedarf an verlässlicher Betreuung, Bildung und Erziehung gerecht zu werden. Es gibt an fünf Grundschulen Wartelisten (> 10 Kinder).

  • An der OGS Am Fischmarkt stehen aktuell 20 Kinder auf der OGS Warteliste. Aus diesem Grund hat die Schulleitung in Absprache mit dem Schul- und OGS-Träger entschieden im Schuljahr 2023-2024 trotz der beengten Raumsituation eine sechste OGS Gruppe (bisher 5 Gruppen) einzurichten.
  • An der OGS Schönforst stehen aktuell 23 Kinder auf der OGS Warteliste, obwohl bereits im vergangenen Jahr eine Aufstockung um eine halbe Gruppe vollzogen wurde. Ein Gruppenwachstum für 2023-2024 wird im Einvernehmen zwischen Schule, Schulpflegschaft und Schulkonferenz nicht angestrebt, um der aktuellen Personal Fluktuation gerecht werden zu können. Gleichwohl wird ein geordneter Gruppenzuwachs für das darauffolgende Schuljahr 2024-2025 avisiert.
  • An der OGS der Montessori-Grundschule Mataréstraße stehen 31 Kinder auf der Warteliste. Um den Elternbedarfen bei gleichbleibend angespannter Raumsituation entgegen zu kommen hat sich die Schulleitung entschieden, in 2023-2024 eine halbe Gruppe mehr (7,5 Regelgruppen) einzurichten. 
  • An der OGS Marktschule Brand stehen 17 Kinder auf der Warteliste, welche im Schuljahresverlauf bereits deutlich reduziert werden konnte. Die bestehende Liste ist durch die Erschließung schulnaher Neubaugebiete, die Aufnahme geflüchteter Kinder sowie erschöpfte räumliche sowie personelle Kapazitäten bedingt.
  • An der OGS Düppelstraße stehen 17 Kinder auf der Warteliste. Durch die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe im aktuellen Schuljahr konnte die Warteliste im Vorjahresvergleich bereits von 26 auf 17 Kinder reduziert werden. Weiteres Gruppenwachstum kann personell nicht realisiert werden, zudem haben mehrere Eltern mit bestehendem OGS-Platz bereits angekündigt, dass sie auf diesen künftig verzichten möchten, sodass die Warteliste voraussichtlich weiter reduziert werden kann.

 

Sämtliche anderen Grund- und Förderschulen weisen lediglich eine geringfügige bzw. gar keine Warteliste auf.

 

1.2   Angebot der „Schule von acht bis eins“

 

Folgende Grundschulen unterbreiten im laufenden Schuljahr das Angebot der „Schule von acht bis eins“, ohne dass sie eine Grundschule im Ganztag sind:

Schule

„Schule von acht bis eins“ 2022-2023

 

Schüler*innenzahl

2022-2023

 

Gruppen mit öffentlicher Förderung

Plätze
über öffentliche Förderung hinaus

Gesamtplätze

 

KGS Karl-Kuck-Schule

4

46

146

211

KGS Kornelimünster

5

24

149

180

Summe

9

70

295

391


Diese beiden Grundschulen bieten über das Angebot „Schule von acht bis eins“ teilweise Betreuungszeiträume bis 16.00 Uhr an. Eltern, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, schätzen die angebotene Betreuungsform wegen der Möglichkeit, die Betreuungstage weitgehend flexibel nutzen zu können.

Die beiden Grundschulen bieten über die öffentliche Förderung hinaus, finanziert aus Mitteln über die Elternschaft, weitere 70 Plätze an. So erklärt sich die hohe Gesamtzahl an Plätzen in „Schule von acht bis eins“. Insgesamt besuchen 295 Kinder der beiden Schulen die „Schule von acht bis eins“.
 

 


1.3   Grundschulen mit den Angeboten „Schule von acht bis eins“ und „Grundschule im Ganztag“

An 12 Grundschul-Standorten existiert das Angebot „Schule von acht bis eins“ parallel zur Offenen Ganztagsschule.

Schule

„Schule von acht bis eins“
2022-2023

Ganztagsgruppen/
-plätze

2022-2023

Plätze in „Schule von acht bis eins“ und Ganztagsplätze

2022-2023

Schüler*innen-zahl

2022-2023

Gruppen

Plätze

Gruppen

Plätze

Plätze

GGS Am Haarbach

2

26

9

211

237

279

GGS Am Höfling

2

50

7

154

204

296

GGS Brander Feld

1

17

7,5

182

199

223

GGS Laurensberg

2

46

9

225

271

300

GGS Oberforstbach

1

20

6

150

170

188

GGS Walheim

0

0**
(8 gemeldet)

6

152

152

183

KGS Am Fischmarkt*

1

27

5

129

156

187

KGS Am Römerhof

2

38

9,5

233

271

281

KGS Höfchensweg

2

31

7,5

184

215

250

Montessori-Schule

Eilendorf

2

42

7

141

183

206

Montessori-Schule Mataréstraße*

1

16

8,5

194

210

300

Montessori-Schule Reumontstraße

3

55

8

174

229

241

Summe

19

368

90

2.129

2.497

2.934

*Grundschule mit Brennpunktganztagsplätzen und erhöhter Förderung
** Ein Bedarf für 8 Kinder wurde gemeldet, die Mindestgröße für eine Gruppe beträgt jedoch 10 Kinder


An den Standorten mit „Schule von acht bis eins“, die gleichzeitig Grundschule im Ganztag sind, nehmen die Eltern das Angebot der „Schule von acht bis eins“ gezielt in Anspruch. Die Betreuungszeit endet um spätestens 14.00 Uhr.
Betrachtet man alle städtischen Grundschulen, so werden an insgesamt 14 Schulstandorten 663 Kinder durch das Konzept „Schule von acht bis eins“ im Anschluss an den Vormittagsunterricht betreut. Das sind 19 Kinder weniger als im Vorjahr. Bezieht man zusätzlich die OGS-Plätze ein, werden an diesen 14 Schulen 2.792 Schüler*innen gebildet und betreut, was bei einer Schüler*innenanzahl von 3.325 eine Betreuungsquote von 83,97% ergibt.

Insgesamt hat sich die Anzahl von Gruppen mit dem Konzept „Schule von acht bis eins“ um eine Gruppe reduziert, da die GGS Walheim die notwendige Schüler*innenanzahl nicht mehr erreicht.

  1. Ergebnis der Bedarfsermittlung für Ganztagsplätze in Grundschulen und Förderschulen Primar für das Schuljahr 2023-2024


Die OGS-Bedarfsermittlung für das nächste Schuljahr findet jährlich im ersten Quartal des Kalenderjahres statt. Die Schulleitungen melden auf Basis ihrer Anmeldezahlen, unter Einbezug der räumlichen Gegebenheiten und in Abstimmung mit dem OGS-Träger, wie viele Plätze bzw. Gruppen die OGS für das folgende Schuljahr voraussichtlich benötigt.
Es werden folgende Formen Offener Ganztagsplätze unterschieden:

  • Ganztagsplätze an Förderschulen Primar
  • Regelganztagsplätze
  • Brennpunkt-Ganztagsplätze

 

2.1   Förderschulen Primar

 

Für die Peter-Härtling-Schule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ und die Schule am Rödgerbach mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ besteht folgender Bedarf an Ganztagsplätzen im Schuljahr 2023-2024:

 

Förderschule Primar

Ganztagsplätze

Schuljahr 2023-2024

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2023-2024

Schule am Rödgerbach

36

3

Peter- Härtling-Schule

36

3

Summe

72

6

 

Für das Schuljahr 2023-2024 besteht für 72 Kinder an Förderschulen Primar ein Bedarf an Ganztagsplätzen.

 

2.2   Regelgrundschulen

 

2.2.1         Steigender Bedarf


16 Grundschulen haben einen steigenden Bedarf an Ganztagsplätzen.

Schule

Ganztags-plätze

Schuljahr 2023-2024

ohne spUb*

Ganztags-plätze

Schuljahr 2023-2024

mit spUb*

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2023-2024

auf- oder abgerundet

ohne spUb*       mit spUb*

Veränderungen

zum Schuljahr

2022-2023

Ganztagsgruppen

GGS Am Haarbach

232

9

9,5

1

+ 1,5 ohne spUb

GGS Am Lousberg

233

10

9,5

1

+ 0,5 ohne spUb

GGS Brander Feld

213

0

8,5

0

+ 1,0 ohne spUb

GGS Brühlstraße

187

13

7,5

1

+ 0,5 ohne spUB

GGS Driescher Hof*

176

21

7

2

+ 0,5 ohne spUB

GGS Gerlachschule

187

0

7,5

0

+ 0,5 ohne spUB

GGS Laurensberg

239

0

9,5

0

+ 0,5 ohne spUB

KGS Am Fischmarkt*

150

0

6

0

+ 1,0 ohne spUB

KGS Beeckstraße*

82

15

3,5

1,5

+ 0,5 ohne spUB

KGS Forster Linde*

207

0

8,5

0

+ 0,5 ohne spUB

KGS Luisenstraße*

154

21

6

2

+ 0,5 ohne spUb

KGS Passstraße*

182

15

7,5

1,5

+ 0,5 ohne spUb

KGS Verlautenheide

157

0

6,5

0

+ 0,5 ohne spUb

MGS Eilendorf

133

21

5,5

2

+ 0,5 ohne spUB

MGS Mararéstraße*

191

15

7,5

1,5

+ 0,5 ohne spUB

MGS Reumontstraße

170

16

7

1,5

+ 0,5 ohne spUB

Summe

2.893

156

117

15

+ 10 ohne spUb

 

*Grundschule mit Brennpunktganztagsplätzen und erhöhter Förderung

 

  • Die GGS Am Haarbach richtet zusätzlich 1,5 Gruppen ein. Hintergrund ist, dass nur zwei vierte Klassen die Schule verlassen, während gleichzeitig drei neue erste Klassen gebildet werden. Zusätzlich wurden in der GGS am Haarbach viele geflüchtete Kinder aufgenommen.
  • Die GGS Brander Feld richtet ebenfalls aufgrund der Dreizügigkeit der Schuleingangsklasse im Sommer 2023 eine zusätzliche Gruppe ein.
  • Die KGS Am Fischmarkt hat sich in Absprache mit dem Schul- und OGS-Träger dazu entschlossen eine zusätzliche Gruppe einzurichten, um den Elternbedarfen trotz der herausfordernden Raumsituation in Innenstadtlage entgegenzukommen. Aktuell wird außerdem eine Projektbewerbung bei der Montagsstiftung ("Ganztag schafft Raum") auf den Weg gebracht.

 

Die anderen o.g. Grundschulen benötigen jeweils eine halbe zusätzliche OGS Gruppe.

Insgesamt ergibt sich so ein Bedarf von 10 weiteren OGS-Gruppen für das kommende

Schuljahr.

 

An vielen Ganztagsschulen wird dem steigenden Bedarf durch das Anschaffen von flexiblen

Möbelsystemen zu einer multifunktionalen Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten Rechnung getragen. In nahezu allen Ganztagschulen hat sich die Zusammenarbeit zwischen den pädagogischen Teams des Vormittags und denen des Nachmittags so entwickelt, dass die Mehrzweckräume multifunktional genutzt werden, insbesondere in den Lernzeiten.
Ziel der multifunktionalen Nutzung dieser Mehrzweckräume sowie der Räume, die für den Nachmittag geschaffen wurden ist es, sie zu „Räumen der Kinder“ zu entwickeln, in denen sich die Schüler*innen den ganzen Tag im Rahmen der ganzheitlichen Bildung, Erziehung und Betreuung beheimatet und wohl fühlen.

Grundlegend ist dafür eine gemeinsame pädagogische Konzeption und die Haltung aller beteiligten Akteure, dass der offene Ganztag ein wichtiges Element des Schul- und Freizeiterlebens für die Schüler*innen darstellt.

 

2.2.2         Gleichbleibender Bedarf
 

An folgenden 18 Grundschulen hat sich der Bedarf nicht oder lediglich geringfügig verändert:

Schule

Ganztags-plätze

Schuljahr 2023-2024

ohne spUb*

Ganztags-plätze

Schuljahr 2023-2024

mit spUb*

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2023-2024

auf- oder abgerundet

ohne spUb*       mit spUb*

Veränderungen

zum Schuljahr

2022-2023

Ganztagsgruppen

EGS Annaschule*

131

15

5

1,5

=

GGS Am Höfling

134

16

5,5

1,5

=

GGS Gut Kullen*

178

22

7

2

=

GGS Oberforstbach

152

0

6

0

=

GGS Richterich

192

0

7,5

0

=

GGS Schönforst*

114

21

4,5

2

=

GGS Vaalserquartier

149

15

6

1,5

=

GGS Walheim

145

0

6

0

=

KGS Am Römerhof

237

0

9,5

0

=

KGS Auf der Hörn

174

0

7

0

=

KGS Bildchen*

57

21

2,5

2

=

KGS Birkstraße

209

0

8,5

0

=

KGS Düppelstraße*

202

21

8

2

=

KGS Feldstraße*

98

16

4

1,5

=

KGS Hanbruch

185

15

7,5

1,5

=

KGS Höfchensweg

193

0

7,5

0

=

KGS Markts. Brand

203

9

8

1

=

GGS Michaelsbergstr.

171

21

7

2

=

Summe

2.924

192

117

18,5

=

*Grundschule mit Brennpunktganztagsplätzen und erhöhter Förderung

 

2.2.3         Sinkender Bedarf

 

An einem Schulstandort ist der OGS Bedarf für das kommende Schuljahr rückläufig.

Schule

Ganztags-plätze

Schuljahr 2023-2024

ohne spUb*

Ganztags-plätze

Schuljahr 2023-2024

mit spUb*

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2023-2024

auf- oder abgerundet

ohne spUb*       mit spUb*

Veränderungen

zum Schuljahr

2022-2023

Ganztagsgruppen

KGS TS Horbach

54

0

2

0

- 0,5 ohne spUb

 

 

2.2.4         Gesamtbedarf an Ganztagsplätzen in den Regelgrundschulen
 

Gesamtbedarf

 

Ganztagsplätze

Schuljahr 2023-2024

ohne spUb*

 

Ganztagsplätze Schuljahr 2023-2024

 mit spUb*

 

 

Ganztagsgruppen-Schuljahr

2023-2024

 

ohne

spUb*

mit

spUb*

Summe steigender Bedarf

2.893

156

117

15

Summe gleichbleibender Bedarf

2.924

192

117

18,5

Summe sinkender Bedarf

54

0

2

0

 Summe

5.871

348

236

33,5

*„Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf“

 

 

Für das Schuljahr 2023-2024 sind in Summe 6.219 Ganztagsplätze an Regelgrundschulen erforderlich.

Bezugnehmend auf die 6.015 Kinder, die im laufenden Schuljahr (Stichtag 15.10.2022) die OGS an einer Regelgrundschule besuchen, handelt es sich um einen Zuwachs von 204 Ganztagsplätzen.

 

 

 

2.2.5         Ganztagsplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen
 

Bereits seit dem OGS-Stichtag vor fünf Jahren (15.10.2018), existieren an den Aachener Regelgrundschulen 348 Plätze für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Auch im Schuljahr 2023/2024 wird diese Zahl beibehalten. Mit der Schulaufsicht wurde abgestimmt, dass die Zahl der geförderten OGS-Plätze und Gruppen für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unverändert bleibt.

 

  1. Resümee

Verbunden mit dem kontinuierlich wachsenden Bedarf an Ganztagsplätzen, ist auch für das Schuljahr 2023-2024 ein Ausbau an OGS-Plätzen erforderlich.

 

Vorschlag der Verwaltung

FB 45 schlägt vor, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf für das Schuljahr 2023/2024 auszubauen. Im Haushaltplan 2023 ff sind hierfür bei folgenden Positionen ausreichende Mittel nachfolgend dargestellt:

PSP-Element

Kosten-art

Bezeichnung PSP-Element

Bezeichnung Kostenart

HhJahr

2023

HhJahr

2024

4-030101-807-8

53180000

OGS

Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen

13.357.800 €

14.227.500 €

4-030106-907-2

53180000

OGS

Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen

367.900 €

377.100 €

 

 

 

Gesamt

13.725.700 €

 

14.604.600 €

 

PSP-Element

Kostenart

Bezeichn
ung PSP-Element

Bezeichnung Kostenart

HhJahr

2025

HhJahr

2026

4-030101-807-8

53180000

OGS

Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen

14.579.200 €

14.939.600 €

4-030106-907-2

53180000

OGS

Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen

386.500 €

396.200 €

 

Gesamt

14.965.700 €

 

15.335.800 €

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1) 4-030101-807-8, SK 53180000

2) 4-030106-907-2, SK 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1) 13.357.800

2) 367.900

13.357.800

367.900

43.746.300

1.159.800

43.746.300

1.159.800

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-13.725.700

-13.725.700

-44.906.100

-44.906.100

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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