Entscheidungsvorlage - FB 45/0357/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
§ 48 KiBiz Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten für die KiTa Kaubendenstraße 18 (educcare Bildungskindertages-stätten gGmbH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/220.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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25.04.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Er beauftragt die Verwaltung, entsprechend den Erläuterungen zur Vorlage die Angebote gemäß § 48 KiBiz der educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH im Kindergartenjahr 2022/2023 mit insgesamt 108.128,00 Euro im Rahmen der verfügbaren Mittel zu fördern.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Die Förderung nach § 48 erfolgt entsprechend der Vorlage vom 02.11.2021 (FB 45/0159/WP18) und der Mail des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) vom 02.02.2022.
Die educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH hatte bereits für das Kindergartenjahr 2021/2022 einen Antrag auf Zuschuss gemäß § 48 KiBiz gestellt, dem entsprochen wurde (Vorlagen-Nummer FB 45/0246/WP18).
Am 22.03.2023 hat die educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH für die Zeit ab dem 01.08.2022 erneut für die Kindertagesstätte Kaubendenstraße 18 in Aachen einen Antrag auf Förderung gemäß
§ 48 Absatz 1 Ziffer 1 und Ziffer 4 KiBiz gestellt (s. Anlage). Die für die flexibilisierten Angebote erforderliche Betriebserlaubnis vom 03.05.2022 liegt vor.
Zu § 48 Absatz 1 Ziffer 1 KiBiz:
Es wird eine Förderung von 20 Fachkraftstunden pro Woche für zehn Plätze für eine zusätzliche tägliche Öffnungszeit von zwei Stunden von montags bis freitags (zwei Fachkräfte für zwei Stunden pro Tag) beantragt.
Dieses Angebot soll entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.
Die Öffnungszeit beträgt für diese zehn Plätze insgesamt 55 Stunden pro Woche, so dass unter Anwendung der Förderung ab der 46. Stunde pro Woche eine förderfähige Zeit von zehn Stunden pro Woche vorliegt. Pro Fachkraftstunde soll ein Betrag in Höhe von 40,00 € bewilligt werden:
2 Fachkraftstunden x 10 Stunden pro Woche x 40,00 €/Stunde = 800,00 € Förderung pro Woche x 52 Wochen für ein Kindergartenjahr = 41.600,00 € Förderung für das gesamte Kindergartenjahr 2022/2023.
Zu § 48 Absatz 1 Ziffer 4 KiBiz:
Bei acht Schließtagen in 2023 wird eine Förderung von reduzierten Schließtagen beantragt.
Dieses Angebot soll ebenfalls entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.
Gemäß § 27 Absatz 3 KiBiz soll die Anzahl der Schließtage 20 Öffnungstage nicht überschreiten. Gemäß § 48 Absatz 1 Ziffer 4 KiBiz können bis zu 15 Öffnungstage gefördert werden.
Ausgehend hiervon ergeben sich bei acht Schließtagen in 2023 zwölf förderfähige Öffnungstage.
Der Förderung werden die pro Woche eingesetzten Fach-, Leitungs- und Ergänzungskraftstunden zu Grunde gelegt:
594 Fachkraftstunden pro Woche (einschl. Leitungsstunden) x 40,00 €/Std.
= 23.760,00 €/Woche (5 Tage)
120 Ergänzungskraftstunden pro Woche x 33,00 €/Std.
= 3.960,00 €/Woche (5 Tage)
Insgesamt 27.720,00 € (für 5 Tage) x 2,4 Wochen = 66.528,00 € im Kindergartenjahr 2022/2023 für zwölf förderfähige Öffnungstage.
Insgesamt ergibt sich somit für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Ziffer 1 und Ziffer 4 in Höhe von 108.128,00 €.
Hiervon entfallen 86.502,40 € auf die Landesförderung (5/12 auf das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 36.042,67 €; 7/12 auf das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 50.459,73 €) und 21.625,60 € auf die zusätzlichen kommunalen Mittel (5/12 auf das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 9.010,67 € und 7/12 auf das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 12.614,93 €).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
1) PSP 4-060101-953-3, SK 41410000 2) PSP 4-060101-953-3, SK 53180000
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 1) 859.600 | 859.600 | 3.019.200 | 3.019.200 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 2) 1.074.600 | 1.074.600 | 3.774.000 | 3.774.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -215.000 | -215.000 | -754.800 | -754.800 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Aufgrund der haushalterischen Auswirkungen auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird im Formblatt Finanzielle Auswirkungen (s.o.) der beschlossene Haushaltsplan 2022 ff. zugrunde gelegt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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16,3 MB
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