Entscheidungsvorlage - FB 56/0284/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Housing First - Ratsantrag der Fraktionen von GRÜNEN und CDU vom 04.02.2022 (222/18)- Ratsantrag der Fraktionen von GRÜNEN und SPD vom 22.03.2023 (338/18)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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27.04.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Konzept Housing First wurde in den USA entwickelt und zielt darauf ab, wohnungslosen Personen dauerhaft eine Wohnung auf dem regulären Wohnungsmarkt ohne Vorbedingungen zur Verfügung zu stellen. Ein eigenes, mietvertraglich abgesichertes Wohnverhältnis ist damit Ausgangspunkt und nicht mehr Fernziel der Wohnungslosenhilfe. Housing First realisiert damit das Wohnen für alle als voraussetzungsloses Grundrecht. Der Ansatz hat sich mittlerweile in vielen Ländern weltweit etabliert. Auch in Deutschland gibt es bereits verschiedene Projekte.
Das Grundprinzip von Housing First besteht darin, dass Wohnungslosen durch einen eigenen Mietvertrag eine stabile Wohnsituation angeboten wird, bevor sie weitere Unterstützung in Form von Beratung, Behandlung oder Training erhalten/annehmen. Durch die Schaffung einer stabilen Wohnsituation, die sich Betroffene selber aussuchen und gestalten, können sich Menschen in schwierigen Lebenslagen eine Grundlage für den Umgang mit anderen Problemen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Sucht schaffen, um so ihre Lebenssituation zu verbessern und ihre Bedürfnisse besser zu befriedigen. Die Trennung von Wohnung und Unterstützung ist dabei wesentlich: Die Ablehnung von wohnbegleitenden Hilfen führt nicht zum Verlust der Wohnung; umgekehrt bleibt die Unterstützung auch nach einem Wohnungswechsel oder dem Verlust der Wohnung bestehen. Zielgruppe sind insbesondere die Menschen, die ohne ein eigenes Zuhause auf der Straße leben.
Die Verwaltung hat verschiedene Projekte mit entsprechender Zielsetzung recherchiert und verglichen. Im Ergebnis verfolgt Housing First regelmäßig einen partizipativen Ansatz. Das Gelingen erfordert die Zusammenarbeit zwischen der Kommune, den Akteur*innen des Wohnungsmarktes, gemeinnützigen Organisationen und den Wohnungslosen selbst, um erfolgreich umgesetzt werden zu können. Einerseits ist die Akquise von potenziellen privaten und gemeinnützigen Wohnungsgebern sowie die Organisation des Kaufs bzw. der Anmietung von Wohnungen erforderlich. Andererseits gilt es, die komplexe und multiprofessionelle Betreuung, die sich individuell und flexibel an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren soll, zu koordinieren und auszuführen.
Es wurde deutlich, dass der Ansatz „die Wohnung zuerst“ in der Praxis dennoch einer umfangreichen Vorarbeit bedarf. Wohnungslose werden gezielt von Sozialarbeiter*innen bzw. Streetworker*innen angesprochen. Hat die Person Interesse, wird sie zunächst dabei unterstützt, existenzsichernde Leistungen zu erhalten. Währenddessen wird die Person auf der Warteliste geführt, bis eine Wohnung für sie vorhanden ist.
Housing First richtet sich in erster Linie an chronisch wohnungslose Personen, die aufgrund von verschiedenen Faktoren wie Suchtproblemen, psychischen Erkrankungen oder Traumata Schwierigkeiten haben, eine stabile Wohnsituation aufrechtzuerhalten. Eine Lösung für alle betroffenen Personen bietet dieser Ansatz nicht - dafür sind die Problemlagen, Belange und Voraussetzungen der einzelnen Betroffenen zu individuell.
Bewährt hat sich der Housing First Ansatz beispielsweise in Düsseldorf. Um von den dortigen Erfahrungen zu profitieren, werden Vertreter*innen des Sozialdienstes des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration am 20.04.2023 das dortige Projekt besuchen.
Von den Erfahrungen verschiedener Pilotprojekte profitierend möchte die Verwaltung das Housing First Konzept auch in Aachen umsetzen und damit das bestehende Angebot im Bereich der Wohnungslosenhilfe ergänzen. Hierzu bedarf es der Kontaktaufnahme zu (privaten) Vermieter*innen, die bereit wären, eine oder mehrerer Wohnungen für ein entsprechendes Projekt zur Verfügung zu stellen. Eine dezentrale Verortung wird angestrebt. Zudem wird Kontakt zur gewoge aufgenommen, um geeignete städtische Wohnungen zu definieren, in denen ein Housing First Projekt für die Stadt Aachen umgesetzt werden könnte.
Die zudem erforderliche individuelle Betreuung soll zunächst im Arbeitskreis niederschwellige Hilfen thematisiert werden. Neben einer koordinierenden Funktion wird die multiprofessionelle Unterstützung aus verschiedenen Bereichen benötigt und soll dort vereinbart werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die ausgewählten Personen einen erheblichen Betreuungsbedarf haben. Interessierte Träger sind gegebenenfalls zu einem Fachgespräch zur inhaltlichen Ausgestaltung und zur Erstellung eines Finanzierungsrahmens einzuladen.
Parallel soll geprüft werden, inwieweit öffentliche oder private Mittel für die Bereitstellung von Wohnungen bzw. zur Finanzierung der erforderlichen Betreuungsleistungen akquiriert werden können. So profitiert das Projekt in Düsseldorf mit dem dort gegründeten Verein fifty-fifty e. V. beispielswiese von Benefiz-Kunst.
Über die weitere Entwicklung wird der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie unterrichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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783,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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519 kB
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