Entscheidungsvorlage - FB 56/0282/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt die geänderte Fassung der Richtlinie „Stadtteilfonds“.

 


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Stadtteilfonds unterstützt die Umsetzung kleinerer Projekte im Quartier und das damit verbundene Engagement von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Einrichtungen vor Ort. Der Stadtteilfonds 

          ist ein finanzieller Zuschuss durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration für Quartiersprojekte, die ansonsten nicht aus eigener Kraft finanziert werden können

          fördert im bottom-up-Prinzip initiierte Projekte mit dem Ziel, die Bürgerschaft zu aktivieren und miteinzubeziehen

          ist für Quartiere konzipiert, die eine Stadtteilkonferenz aufweisen

          bindet die Stadtteilkonferenzen als Beratungsgremium für die Projektbewilligung mit ein

          stärkt die Identifikation der Bewohner*innen mit dem Quartier,

          fördert die Integration in Nachbarschaft und Quartier und trägt zur positiven Imagebildung des Quartiers bei

 

Der Anlass zur Anpassung und Aktualisierung der Richtlinie vom 04. Oktober 2018 für den Stadtteilfonds beruht auf der Entstehung weiterer Stadtteilkonferenzen sowie auf der Veränderung der Bevölkerungszahlen in den einzelnen Quartieren.

In den letzten Jahren konnten viele Projekte über den Stadtteilfonds gefördert und so umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um Stadtteilfeste, kulturelle sowie sportbezogene Veranstaltungen, Kursangebote und kleinere Maßnahmen im Wohnumfeld. Das „Mitmachen“, Begegnung und die Stärkung der kooperativen Arbeit vor Ort sind die entscheidenden Effekte. Erfreulich haben sich sowohl die Projektanzahl als auch die Projektsummen in den letzten fünf Jahren entwickelt. Es ist zu bemerken, dass viele Projekte ohne die Förderung durch den Fonds nicht durchgeführt worden wären.

 

 

 

2020

2021

2022

Anzahl Stadtteilkonferenzen

12

12

14

Anzahl Stadtteilfondsprojekte

40*

41

57

 

* Aufgrund von Corona konnten in den Jahren 2020-2021 die überwiegende Anzahl an Projekten nicht wie geplant stattfinden. Neben der Entwicklung von digitalen und coronakonformen Formaten wurden auch viele Veranstaltungen in den öffentlichen Raum verlagert.

 

Aus der Förderpraxis hat sich ergeben, dass einige Aspekte der Richtlinien zum Stadtteilfonds verändert bzw. klarer dargestellt werden sollten, um eine möglichst effektive Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel zu ermöglichen. Zudem ist die Anzahl der Stadtteilkonferenzen gestiegen, was eine Überarbeitung der zur Verfügung stehenden Mittel nach entsprechendem Verteilungsschlüssel notwendig macht. Die Erneuerung der Richtlinie wurde im Arbeitskreis „Stadtteilkonferenzen“ angekündigt und positiv aufgenommen. Zusammenfassend sind die wesentlichen Änderungen in der neuen Richtlinie (siehe Anhang):

 

-          Die möglichen Förderkontexte (was kann gefördert werden?) wurden präzisiert und noch übersichtlicher dargestellt.

-          Die Einwohner*innenstatistik und der darauf basierende Verteilungsschlüssel wurde zum Stichtag 31.12.2021 angepasst.
 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

87.200 €

0

97.500 €

97.500 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

Der Ansatz von 97.500 Euro innerhalb des PSP-Elements 4-050101-916-5, Sachkonto 53180000 wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2024ff Berücksichtigung finden.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...