Entscheidungsvorlage - FB 45/0344/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterungsbaumaßnahme Couven-Gymnasium im Rahmen der Umstellung von G 8 auf G 9 - Baubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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27.04.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Anhörung/Empfehlung
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27.04.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Erweiterung des Schulgebäudes Lütticher Straße 111a, 52074 Aachen“ entsprechend der Vorlage zu fassen.
- Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Erweiterung des Schulgebäudes Lütticher Straße 111a, 52074 Aachen“ entsprechend der Vorlage.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Rahmenplanung gemäß Leistungsphase 0 zu den in der Ausschusssitzung vorgeschlagenen Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen an dem Inda Gymnasium, dem Rhein-Maas-Gymnasium, dem Couven Gymnasium und dem St. Leonhard Gymnasium weiterzuführen.
Diese Rahmenplanungen (Lph 0) wurden dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 27.04.2021 vorgestellt. Dieser hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung der städtischen Gymnasien von G 8 auf G 9 gemäß der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI fortzuführen.
Dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung wurde in dessen Sitzung am 09.02.2023 bereits ein Sachstandsbericht mit vertiefter Kostenschätzung und die geplante Baumaßnahme am Couven Gymnasium vorgestellt. Änderungen hierzu haben sich in der Zwischenzeit nicht ergeben, so dass auf eine erneute detaillierte Vorstellung und Präsentation in der Sitzung verzichtet wird.
2. Bauliche Maßnahme am Couven Gymnasium
Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro Steggemann Architekten mit der Fortführung der Planung (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) am Couven Gymnasium, Lütticher Straße 111a, 52074 beauftragt.
Es ist geplant, den sogenannten „Trakt D“ der Schule zu erweitern und aufzustocken. Im 1. OG wird durch eine Erweiterung der Dachfläche und Umbauten im Bestand ein zusätzlicher Klassenraum geschaffen, so dass künftig vier Klassenräume vorhanden sind. Im 2. OG werden durch die Aufstockung auf der Flachdachfläche zusätzlich vier Klassenräume und ein Differenzierungsbereich geschaffen.
Die neue Fassade des 1. und 2. OGs soll als Holzfassade gefertigt werden. Es wird insgesamt eine nachhaltige Bauweise und der Einbau vorkonfektionierter Bauelemente, wie bspw. ein Holztafelbau, angestrebt. Dies soll die Bauzeit vor Ort eingrenzen bzw. verkürzen, um die Belastung für den Schulbetrieb möglichst zu reduzieren. Dennoch müssen voraussichtlich vier Klassen für die Dauer der Baumaßnahme in Interimscontainer auf dem Schulgelände ausgelagert werden.
Des Weiteren wird an der Nordfassade ein Fluchttreppenraum errichtet, um die Entfluchtung des Gebäudes mit erhöhter Schüler*innenzahl zu optimieren. Dadurch kann die große Platane (Baumart) auf der Ostseite erhalten werden.
Auch Umwelt- und Energieaspekte werden bei der Baumaßnahme berücksichtigt. Das Flachdach wird mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet. Der Energiegewinn der gesamten Photovoltaikanlage wird 55.000 Kilowattstunden pro Jahr betragen. Zudem wird jeder neu errichtete Raum mit einer Lüftungsanlage in der Raummitte hinter der Fassade ausgestattet.
3. Kosten
Die Gesamtkosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 5.544.000 €.
Die Gesamtprojektsumme inklusive einer Kostenvarianz (15% bezogen auf die Basiskosten), Risikokosten (5% bezogen auf die Basiskosten) und Betriebsausstattung beläuft sich gemäß Kostenberechnung auf rd. 6.325.000 €.Somit sind die mit dieser Planungstiefe verbundenen Kostenunsicherheiten von bis zu 20 % bereits eingepreist.
Der erste Kostenrahmen (LP 0) aus dem Jahresbeginn 2021 ging von einer Gesamt-Projektsumme von 4.645.000 € aus.
Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten bislang nur geschätzt werden.
Die Kosten für die Interimscontainer auf dem Schulgelände zur Auslagerung von vier Klassen sind in den Gesamtprojektkosten inkludiert.
Der Haushalt 2023ff. bietet für die Gesamtprojektkosten in Höhe von rd. 6,3 Mio. € ausreichend Deckung. Die Maßnahme wird komplett aus den bereits etatisierten Mittel des Belastungsausgleichs G8/G9 finanziert. Nach Zuordnung der rd. 6,3 Mio. € zum Couven Gymnasium sind allerdings von den insgesamt bisher zugesagten rd. 8,5 Mio. € nur noch rd. 2,2 Mio. € für die verbleibenden Maßnahmen verfügbar. Die restlichen Mittel sollen dem Rhein-Maas-Gymnasium zugeordnet werden.
Für die Betriebsausstattung des Couven Gymnasiums wurden Mittel in Höhe von 55.000 € für das Haushaltsjahr 2024 angemeldet. Es erfolgt eine Erhöhung auf 75.000 €.
4. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der genannten Baumaßnahme, wie dargestellt, aus. Sie empfiehlt die beschriebene Erweiterungsbaumaßnahme umzusetzen.
Der Baubeschluss ist durch den Planungsausschuss in dessen Sitzung am 27.04.2023 zu fassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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1) 5-030104-900-00100-991-2 „Belastungsausgleich G8_G9“, 68110000
2) 5-030104-900-00100-991-2 „Belastungsausgleich G8_G9“, 78150000
3) 5-030104-900-02300-900-1 „Ausstattung für G 9“, 78350000
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Investive Auswirkungen | Teilansatz 2023 | Fortg. Teilansatz 2023 | Teilansatz 2024 ff. | Fortg. Teilansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 1)1.712.154,72 | 1.712.154,72 | 2.521.767,92 |
3.756.767,92 | 5.090.000 | 6.325.000 | |
Auszahlungen | 2)2.568.232,08 0 | 2.568.232,08 0 | 2.521.767,92 3)55.000 | 3.681.767,9175.000 | 5.090.000 55.000 | 6.325.000 75.000 | |
Ergebnis | 0 | 0 | -55.000 | 0 | -55.000 | -75.000 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
| +55.000 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | ausreichende Deckung vorhanden*
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1) Zusätzlich wurden bereits 856.077,36 € in 2022 vereinnahmt.
1-030104-900-2, 52560000
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Teilansatz 2023 | Fortg. Teilansatz 2023 | Teilansatz 2024 ff. | Fortg. Teilansatz 2024 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 75.000 | 0 | 180.700 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 55.000 | 75.000 | 0 | 193.100 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 180.700 | |
Ergebnis | 0 | 0 | -55.000 | 0 | 0 | -193.100** | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | +55.000 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | ausreichende Deckung vorhanden* | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Auch die Mittel in Höhe von 75.000 € für die Ausstattung können über den Belastungsausgleich finanziert und gefördert werden. Dies wird entsprechende im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt.
**Die Folgekosten aus Zinsen und Instandhaltungsaufwand in Höhe von jährlich 193.100 € (Durchschnitt über die komplette Nutzungsdauer bzw. Darlehensdauer) werden nach Fertigstellung der Maßnahme jährlich anfallen. Die Abschreibungskosten werden komplett durch die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens gedeckt, da die Maßnahme zu 100% aus den Mitteln des Belastungsausgleichs gedeckt werden.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,1 MB
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