Entscheidungsvorlage - FB 45/0353/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage aufgeführten Themenschwerpunkte in die Verhandlungen über eine neue Leistungsvereinbarung im Bereich Schulen digital aufzunehmen, so dass diese in einem ersten Entwurf der Leistungsvereinbarung Berücksichtigung finden.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Mit Ratsantrag vom 31.05.2022 beantragten die Fraktionen von GRÜNE, CDU, DIE Zukunft, FDP und Linke die Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises aus Politik und Fachkräften aus den Schulen zur Neuauflage des Leistungsscheins zur digitalen Infrastruktur und Serviceleistung durch die regio iT.

 

Vorgehen der Verwaltung

In Folge des Ratsantrags hat am 31.08.2022 ein interfraktioneller Austausch zwischen den schulpolitischen Sprecher*innen, dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) und dem Informations- und Kommunikationsmanagement (FB 11/400) stattgefunden. In diesem Termin wurde u. a. besprochen, welche Bestandteile eine Leistungsvereinbarung (sog. „Service Level Agreement“) für die Schulen hat, wie dieser zustande kommt und wie sich der Ablauf der Verhandlungen zwischen Verwaltung und regio iT darstellt. Über diesen Termin sowie das weitere geplante Vorgehen wurde in dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 22.09.2022 entsprechend mündlich berichtet. Im Rahmen dieser Ausschusssitzung wurde der Beschluss gefasst, dass der Ausschuss für Schule und Weiterbildung eine aktive Beteiligung bei der Festlegung des Rahmens der digitalen Ausstattung, Infrastruktur und Leistungen durch die regio iT für die Schulen in der vorgeschlagenen Vorgehensweise wünscht.

 

Am 18.10.2022 hat die Verwaltung zu einem weiteren interfraktionellen Gespräch eingeladen, an dem Herr Terodde, Dezernent für die Themenbereiche Bildung, Jugend und Strukturentwicklung in der StädteRegion Aachen, teilnahm. Herr Terodde berichtete über die umfangreichen Verhandlungen der StädteRegion mit der regio iT in 2021, die in neu konzipierten Leistungsvereinbarungen mit Evaluationsmöglichkeiten mündeten.

 

In einem weiteren Schritt fand am 23.01.2023 der dritte interfraktionelle Austausch statt, an dem die schulpolitischen Sprecher*innen, Vertreter*innen der AG Schuldigitalisierung sowie die Verwaltung (FB 45, FB 11/400) teilnahmen. Die Teilnehmenden aus den Bereichen Politik und insbesondere Schule hatten die Möglichkeit, ihre Wünsche und Anforderungen zu benennen, die in einer neuen Leistungsvereinbarung geregelt werden sollten. Die genannten Punkte wurden den seitens der Verwaltung vordefinierten Bereichen „Service“, „Komponenten“ und „weitere Erwartungen“ zugeordnet. Die Ergebnisse wurden im Nachgang seitens der Verwaltung protokolliert, zu Themenfeldern zusammengefasst und mit Datum 06.02.2023 an alle Teilnehmenden versandt.

 

Der vierte interfraktionelle Austausch am 29.03.2023 zwischen den schulpolitischen Sprecher*innen und der Verwaltung hatte zum Ziel, die vorgenannten, erarbeiteten Ergebnisse zu erörtern und auf dieser Basis Schwerpunktthemen zu definieren, die aus Sicht der Schulpolitik Bestandteil der Vertragsverhandlungen zwischen der Verwaltung und regio iT sein sollen.

 

 

 

Diese Schwerpunktthemen wurden in der Sitzung in folgende vier Kapitel zusammengefasst:

  1. Personal
    1. Feste Ansprechpartner*innen je Schule
    2. Vor-Ort-Präsenz in sämtlichen Schulen (angelehnt an die Regelungen des 1st-Level-Supports in Grund- und Förderschulen) im Rahmen definierter Stundenkontingente
  2. Komponenten
    1. Weiterentwicklung und Qualitätsüberprüfung der Systemumgebung
    2. Dokumentation der Hardwarelieferungen
    3. Supportunterstützung im Bereich der Präsentationstechnik
    4. Supportumfang, der eine 1:1 Ausstattung mit Endgeräten abdeckt
    5. Get your own device (Integration in die JAMF-Instanz sowie Skalierungsmöglichkeiten)
  3. Cloudlösung
    1. Weiterentwicklung der ucloud4schools (inkl. Videokonferenztool)
  4. IT-Consulting
    1. Abbildung von Stundenkontingenten mit verbindlicher Beauftragung
    2. Ermöglichung von Kooperationsprojekten (bspw. mit Schulen)

 

Für sämtliche Leistungen innerhalb der Leistungsvereinbarung sollen eine Kostentransparenz sowie Qualitätssicherung gewährleistet werden:

  1. Kosten(-transparenz)
    1. Aufschlüsselung der Fixkosten sowie komponentenabhängige Kosten
  2. Qualitätssicherung
    1. Ziel- und Qualitätsdefinition (und Bildung eines Qualitätszirkels)
    2. Reaktionszeiten
    3. Terminabsprachen, Funktionstest & Ersteinweisung vor Ort (bei Bedarf)

 

 

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird in die Verhandlungen mit der regio iT einsteigen und diese beauftragen, einen ersten Entwurf einer neuen Leistungsvereinbarung zu erstellen, der die von der Schulpolitik genannten Schwerpunktthemen berücksichtigen soll. Sobald ein erster Vertragsentwurf vorliegt, wird die Verwaltung diesen prüfen und zu einem weiteren interfraktionellen Gespräch einladen.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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