Entscheidungsvorlage - FB 45/0354/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschulung des Abschlussjahrgangs der Alkuinschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Entscheidung
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27.04.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise, den Abschlussjahrgang 2023/2024 der Alkuinrealschule in den Räumlichkeiten der Luise-Hensel-Realschule zu beschulen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage:
Gemäß Ratsbeschluss vom 10.07.2019 wird die Alkuinrealschule ab dem 01.08.2019 auslaufend geschlossen. Die auslaufende Schließung wird solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb an der Schule möglich ist.
Im letzten Jahrgang 2023/2024 wird eine Klasse mit 20-24 Schülerinnen und Schüler beschult.
Die Alkuinrealschule hat beantragt, den letzten Jahrgang der Schule in einem Gebäude einer anderen städtischen Realschule beschulen zu lassen. Eine Beschulung an einer anderen Realschule wäre vorteilhaft, da den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten würde, in einem belebten Umfeld ihre sozialen Kontakte weiter zu entwickeln und aktiv am Schulleben teilzunehmen. Sie könnten ihr Schuljahr in einer angemessenen, pädagogisch vielfältigen Lernumgebung absolvieren. Eine umfangreiche Mittagsverpflegung könnte sichergestellt werden, ebenso das Wahrnehmen von Pausenangeboten.
Synergieeffekte ergeben sich auch für die Lehrkräfte, z. B. durch verbesserte Vertretungssituationen.
Vorgehen der Verwaltung:
Für die Beschulung in einem anderen Schulgebäude kommen grundsätzlich die Hugo-Junkers-Realschule sowie die Luise-Hensel-Realschule in Frage.
Daher wurden zunächst Gespräche mit den jeweiligen Schulleitungen geführt. Beide Schulleitungen signalisierten ihre Bereitschaft, Räumlichkeiten für den letzten Jahrgang der Alkuinrealschule bereit zu stellen.
Nach Besichtigung beider Schulen mit Vertreter*innen der Schulen, der Bezirksregierung und der Abteilung Schule wurde insbesondere seitens der Schulleitung der Alkuinrealschule die Luise-Hensel-Realschule favorisiert, da die räumliche Situation dort am Geeignetsten erscheint.
Die Luise-Hensel-Realschule kann der Alkuinrealschule zwei Räume zur Verfügung stellen. Ein ehemaliger Physikraum mit aufsteigendem Gestühl sowie der dazu gehörende Nebenraum.
Es ist vorgesehen, das aufsteigende Gestühl bis Schuljahresbeginn zu entfernen. Die Umbaumaßnahme kann aus vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sowie die Elternschaft teilen den Wunsch, den abschließenden Jahrgang in den Räumen der Luise-Hensel-Realschule zu beschulen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Schulleiter der Alkuinrealschule gleichzeitig der Konrektor der Luise-Hensel-Realschule ist und somit den Beteiligten bekannt ist.
Der Beschluss der Schulkonferenz bestätigt den Vorschlag der Beschulung an der Luise-Hensel-Realschule (Anlage 1), ebenso die schulfachliche Einschätzung der Vertreterin der Bezirksregierung Köln (Anlage 2).
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung spricht sich für eine Beschulung des letzten Jahrgangs der Alkuinrealschule in den Räumlichkeiten der Luise-Hensel-Realschule aus und empfiehlt dessen Umsetzung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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103,9 kB
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