Entscheidungsvorlage - FB 45/0359/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu  § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 120 zu bildende Eingangsklassen im Schuljahr 2023/2024.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 6a der Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW legt der Schulträger vor Aufnahme der Schulneulinge an den Grundschulen die Anzahl der Eingangsklassen je Grundschule und die Anzahl der Schulplätze in diesen Klassen fest.

 

Die Anzahl der innerhalb der Kommune insgesamt zu bildenden Eingangsklassen darf eine Höchstzahl (= Kommunale Klassenrichtzahl) nicht überschreiten. Für das Schuljahr 2023/2024 hat die Verwaltung aufgrund der durch die Rechtsverordnung vorgegebenen Berechnungsmethode in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine Höchstzahl von 123 Klassen ermittelt, die grundsätzlich gebildet werden dürfen.

 

Bei der Klassenbildung sind pädagogische Gesichtspunkte wie Gemeinsames Lernen, sozialräumliche Bedingungen, schulorganisatorische oder bauliche Gründe zu berücksichtigen, ebenso eine ausgeglichene Lehrerversorgung.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Punkte sollen an den städtischen Grundschulen im kommenden Schuljahr 2023/2024 120 Klassen gebildet werden. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen nicht in jedem Fall mit der festgelegten Zügigkeit korrespondiert.

 

Folgende Schulen sollen aufgrund der durchgeführten Berechnung und nach einvernehmlicher  Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht zusätzliche Eingangsklassen bilden:

 

GGS Driescher Hof: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen

GGS Am Haarbach: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen

 

Die Schulleiterinnen und Schulleiter der betreffenden Schulen haben die Einrichtung der zusätzlichen Klassen beantragt und ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklärt. Die räumlichen Kapazitäten sind vorhanden.

 

Durch die Errichtung einer dritten Eingangsklasse an der GGS Driescher Hof können alle angemeldeten SuS aufgenommen werden, die Beschulung von weiteren in den Einzugsbereich der Schule ziehenden SuS wäre gewährleistet, ebenso die Beschulung von Kindern die das erste Schuljahr wiederholen müssen.

 

Die angemeldeten Kinder an der GGS Am Haarbach wohnen fast ausschließlich im Stadtbezirk Haaren, somit wird die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse seitens der Verwaltung ebenfalls befürwortet.

 

 

An der Montessori-Grundschule Mataréstraße wurden mit Stand vom November 2022 85 SuS angemeldet. Da die Anzahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule überstieg, wurden die Eltern, für die diese Schule nicht Anspruchsschule ist, entsprechend beraten. Ein Teil dieser Eltern hat sich in der Folge für andere Grundschulen entschieden. Hinzu kommen Rückstellungen von einigen Kindern sowie die Entscheidung für den Besuch einer Förderschule. Im Ergebnis verbleiben zum kommenden Schuljahr noch 71 SuS, die angemeldet sind; davon 61 Anspruchsschüler*innen. Die dreizügige Schule unterrichtet jahrgangsübergreifend und wird alle 71 SuS  aufnehmen.

 

Alle anderen Schulleitungen, an deren Schulen Kinder nicht aufgenommen werden können, informieren ebenfalls die Eltern und weisen auf alternative Schulen mit Platzkapazitäten hin.

Die bestehenden freien Kapazitäten im Stadtgebiet sind ausreichend, um allen angemeldeten SuS einen Platz anzubieten.

 

In der Anlage ist eine Übersicht über die erforderlichen Eingangsklassen der einzelnen Grundschulen beigefügt.

 

Nach Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung über die Klassenbildung kann seitens der Schulleitungen eine vorläufige Aufnahmezusage an die Eltern der angemeldeten Kinder in den jeweiligen Grundschulen erfolgen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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