Kenntnisnahme - FB 56/0285/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht der Verwaltung zur Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen(u. a. Ratsantrag der SPD-Fraktion „Schaffung von Angeboten für obdachlose Frauen“ vom 18.02.2021-073/18)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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27.04.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Angesichts sich verändernder und zunehmender Bedarfe bei der Versorgung wohnungsloser Menschen ist das Hilfeangebot laufend zu überprüfen, anzupassen und möglicherweise zu erweitern. Hierzu ist dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie weiter zu berichten.
Der Ratsantrag der SPD – Fraktion vom 18.02.2021 (073/18) „Schaffung von Angeboten für obdachlose Frauen“ gilt damit als erledigt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Das Thema Wohnungslosigkeit steht laufend und auch aktuell im öffentlichen Interesse. Auf Bundes- und Landesebene werden zahlreiche Anstrengungen unternommen, Wohnungslosigkeit zu verhindern und zu beenden.
Bereits seit 1965 wird in NRW die Zahl der wohnungslosen Menschen erhoben; seit 2011 erfasst die integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung neben den kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachten Personen auch die Menschen, die über die freien Träger untergebracht sind oder in den Fachberatungsstellen als Wohnungslose bekannt sind. Im Rahmen der in 2019 gestarteten Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“ hat das Land NRW seine Aktivitäten vor dem Hintergrund steigender Wohnungslosenzahlen ausgedehnt. Die Landesinitiative verfolgt die Zielsetzungen, Wohnungsverluste zu verhindern, Wohnraum für Menschen ohne Wohnung schaffen und Lebenslagen obdachloser, wohnungsloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern.
Mit Einführung des Wohnungsberichterstattungsgesetzes erfolgte zum 31.01.2022 erstmals eine bundesweite Erhebung der wohnungslosen Menschen. Eine Begleitforschung wurde beauftragt, verdeckte Wohnungslosigkeit zu erheben und zu eruieren, wie viele Menschen geschätzt auf der Straße leben ohne die Angebote der Wohnungslosenhilfe zu nutzen. Der erste Wohnungslosenbericht der Bundesregierung liegt seit Dezember 2022 vor. Insgesamt waren demnach zum 31.01.2022 bundesweit rund 263.000 Personen wohnungslos. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden.
Auch die Aachener Kommunalpolitik hat das Thema im Fokus. So wurden in den vergangenen Jahren mehrfach zusätzliche Mittel zur besseren Versorgung wohnungsloser Menschen zur Verfügung gestellt, sowohl zur inhaltlichen Ausgestaltung der Hilfe als auch zur Erhaltung angemessener Unterkünfte. Die Thematik wurde in den vergangenen Monaten im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie intensiv diskutiert, um neben dem vorhandenen Angebot weitere zielgenaue Hilfen zu installieren. Das im Jahr 2022 vorgelegte Konzept des Caritasverbands () wurde insbesondere mit Blick auf die Wohnungslosenhilfe im Ausschuss beraten. Die Suchthilfeplanung wurde vom Städteregionstag bereits im Jahr 2022 abschließend beraten und beschlossen.
Unterbringungskapazitäten
Zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen unterhält die Stadt Aachen insgesamt acht Übergangsheime und verschiedene Einzelwohnungen. Zum Stand 28.02.2023 waren 449 wohnungslose Menschen ordnungsbehördlich untergebracht. Geflüchtete, die bereits ein gesichertes Bleiberecht haben und wegen des angespannten Wohnungsmarktes noch in städtischen Unterkünften wohnhaft sind, sind hierunter nicht gefasst. Bei den 449 Personen handelt sich um 67 alleinlebende Frauen und 242 alleinlebende Männer. Insgesamt 140 Personen leben als Paar oder im Familienverband, davon 51 Kinder unter 18 Jahren.
Angemietet sind die Übergangsheime Bahnhofstr. 30-32, Leydelstr. 2 und Wirichsbongardstr. 16. Der Mietvertrag für das Haus Bahnhofstr. wurde wegen des schlechten baulichen Zustands zum 30.06.2023 gekündigt. Inwieweit eine Neuanmietung nach erfolgter Sanierung erfolgen kann, wird derzeit geprüft. Im Haus Leydelstr. 2 wird in Kooperation mit der Alexianer Aachen GmbH das Wohnhotel – ein Angebot für psychisch kranke obdachlose Menschen – betrieben. Das Haus wird Wirichsbongardstr. 16 wurde nach Sanierung zum 01.03.2023 erneut angemietet und wird derzeit belegt.
Im städtischen Eigentum befinden sich insgesamt sechs Unterkünfte für wohnungslose Menschen (Aretzstr. 39-49, Kongressstr. 18-20, Lintertstr. 29, Lombardenstr. 6-10, Robert-Koch-Str. 5-15 und Weißwasserstr. 1-8). Es handelt sich überwiegend um klassische Mehrfamilienhäuser mit abgeschlossenen Wohneinheiten, die in den 50er und 60erJahren errichtet wurden. Die Appartements und Wohnungen sind zwar instandgehalten und nutzbar, der bauliche Zustand ist überwiegend jedoch nicht mehr zeitgemäß. Um alle Einrichtungen langfristig zur Unterbringung nutzen zu können, wurde eine Machbarkeitsstudie zur Feststellung von Sanierungsnotwendigkeiten sowie Ausbau- und Erweiterungsmöglichkeiten durchgeführt. Auf den gesonderten Tagesordnungspunkt wird verwiesen.
Wohnungslose Familien werden grundsätzlich in abgeschlossenen Wohnungen untergebracht. Einzelpersonen werden regelmäßig in Einzel- oder Mehrbettzimmern untergebracht und nutzen gemeinsam die Küche und die sanitären Einrichtungen der jeweiligen Wohnungen. Die Unterbringung erfolgt selbstverständlich nach Geschlechtern getrennt. Darüber hinaus stehen Appartements sowie Kleinwohnungen zur Verfügung, in denen Einzelpersonen und Paare untergebracht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, städtische oder angemietete Einzelwohnungen zur Unterbringung zu nutzen.
Obdachlose Menschen können werktäglich in der Verwaltung und ohne Vereinbarung von Terminen vorsprechen. Droht die Obdachlosigkeit aufgrund eines besonderen Ereignisses in den Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende sind die Polizei und die Feuerwehr autorisiert, zu Lasten der Sozialverwaltung eine Hotelunterbringung bis zur nächsten möglichen Vorsprache zu veranlassen. Dies ist insbesondere bei Wohnungsbränden oder nach häuslicher Gewalt erforderlich.
Über das Unterbringungsangebot in den städtischen Übergangsheimen hinaus finanziert die Stadt die Notschlafstelle des Café Plattform in der Trägerschaft des Caritasverbandes, ursprünglich verortet in der Hermannstr. 14. Zur aufgrund der Coronapandemie erforderlichen räumlichen Entlastung wurde dem Caritasverband bereits im März 2020 zunächst die städtische Turnhalle in der Königstr. zur Verfügung gestellt. Nachdem Schul- und Vereinssport wieder möglich war, wurden Ersatzflächen in der ebenfalls zentral gelegenen städtischen Unterkunft in der Beginenstr. 15 für die Zwecke der Notschlafstelle hergerichtet. Seit Februar 2023 befindet sich die Notschlafstelle in der Reumontstr. 5. In den neuen Räumlichkeiten kann das niederschwellige Übernachtungsangebot erstmals auch getrennt für Frauen und Männer angeboten werden. Es stehen getrennte Schlaf- sowie Sanitärbereiche zur Verfügung. Die Übernachtung ist für die Menschen grundsätzlich kostenlos. Darüber hinaus wird ihnen ein Beratungsangebot zur Vermittlung weitergehenden Hilfen unterbreitet.
Von der Kirche St. Peter ist der Tagesaufenthalt des Caritasverbands für wohnungslose und suchtkranke Menschen im Februar 2023 in das Objekt Reumontstr. 3 umgezogen. Die zukünftige Ausgestaltung der ebenfalls ursprünglich in der Hermannstr. 14 verorteten Wärmestube für Wohnungslose ist Gegenstand aktueller Gespräche zwischen dem Caritasverband und dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration. Damit wird dem politischen Auftrag, das vorstehend angesprochene Konzept des Caritasverbands abschließend abzustimmen, entsprochen. Eine dauerhafte Verortung beider Angebote ist in dem entsprechend sanierten Gebäude Beginenstr. 15 angedacht. Hierzu wird auf den gesonderten Tagesordnungspunkt „Modernisierung der Einrichtungen für wohnungslose und geflüchtete Menschen“ verwiesen.
Betreuung
Die Bewohner*innen der Übergangsheime und der zur Verfügung gestellten Einzelwohnungen werden durch den städtischen Sozialdienst betreut. Eine Sozialarbeiterin bzw. ein Sozialarbeiter betreut regelmäßig 50 Alleinstehende oder 70 Personen, die im Familienverband leben. Ziel ist es, die Bewohner*innen bei der Bewältigung der bestehenden besonderen sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen, um zukünftig wieder eine Normalwohnung beziehen zu können.
Der städtische Sozialdienst berät die Klient*innen allgemein und vermittelt im Bedarfsfall an weitergehende Hilfsangebote verschiedener Träger (Schuldnerberatung, Erziehungshilfen, Hilfen bei Gewalt gegen Männer oder Frauen, sozialpsychologische Hilfen, Suchtberatung). Falls nötig, werden die betroffenen Personen bei der Inanspruchnahme der Hilfen auch persönlich begleitet. Das Aufgabengebiet Wohnungsbörse unterstützt die Bewohner*innen gezielt bei der mit einer Anmietung verbundenen Schritte. Gleichzeitig bleibt die Wohnungsbörse auch nach erfolgtem Einzug Kontaktperson für den Vermieter bei eventuell auftretenden Problemen.
Freizeitaktivitäten und Beratungsangebote vor Ort (z. B. Frühstücksangebot oder Beratung durch den sozialpsychiatrischen Dienst) ergänzen das Angebot des städtischen Sozialdienstes in den Übergangsheimen.
Kooperationen
- Wohnhotel in der Leydelstr. 2
Das Wohnhotel wird gemeinsam mit der Alexianer Aachen GmbH betrieben. Zielgruppe sind wohnungslose, meist psychisch- und suchtkranke Erwachsene, die aufgrund von besonderen Lebensverhältnissen in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten eine Unterstützung zur Überwindung von sozialen Notlagen benötigen. Die Unterstützungsbedarfe sind unterschiedlich und reichen von der Wiedererlangung von Körperpflege über das Training sozialer Kompetenzen bis hin zur Unterstützung im Umgang mit Behörden und Ämtern.
Personell betreut wird das Wohnhotel durch eine Stelle Sozialarbeit und Pflegefachkraft der Alexianer GmbH, die sowie eine halbe Stelle städtischer Sozialdienst. Zudem wird eine Hauswirtschaftskraft zur Unterstützung der Bewohner*innen beschäftigt.
- Wohnprojekte im Haus Linterstr. 29 (insgesamt sechs Wohnungen)
Wohnungsangebote des Caritasverbandes
Zwei Wohnungen sind im Rahmen einer Kooperation an den Caritasverband vermietet. Ziel des Angebots ist es, langzeitwohnungslosen Menschen mit intensivem Betreuungsbedarf eine dauerhafte Unterkunft anzubieten, da deren stationärer Aufenthalt im Don Bosco Haus vom LV Rheinland nicht mehr finanziert wird.
Clearing- Wohnung für Frauen des WABe e. V.
In einer durch die Stadt Aachen mietfrei zur Verfügung gestellten Wohnung betreibt der WABE e. V. eine Clearingstelle für Frauen, in der kurzfristig bis zu vier Frauen auch mit Kind wohnen können. Es handelt sich um eine niederschwellige, für die Nutzer*innen mietfreie und demnach schnell zugängliche Wohnmöglichkeit, die das bestehende Unterbringungs- bzw. Übernachtungsangebot ergänzt. Die aufgenommenen Frauen werden sozialarbeiterisch beraten und unterstützt, insbesondere im Umgang mit Behörden sowie bei der Wohnungssuche. Gefördert wird dieses Projekt durch den Sozialfonds EHAP+.
Kooperation mit der BeWo-Anbieterkonferenz:
Zwei Wohnungen für bis zu vier obdachlose Menschen stellt die Stadt Aachen als Probewohnungen für die Kooperation zur Verfügung. Der städtische Sozialdienst stellt in Kooperation mit dem Vorsitzenden der BeWo-Anbieterkonferenz den Kontakt zwischen interessierten wohnungslosen Menschen und geeigneten BeWo-Anbietern her. Ziel ist der Abschluss eines zunächst einjährigen Mietvertrags zwischen potenziellen Bewohner*innen und der Stadt Aachen. Der jeweilige BeWo-Anbieter ist für die sozialarbeiterische Versorgung zuständig und unterstützt bei der Wohnungssuche.
Diese Angebote sollen perspektivisch ausgebaut werden.
Netzwerk niederschwellige Hilfen
Zugänge zum Hilfesystem sind über alle Angebote der im Netzwerk niederschwelligen Hilfen angebundenen Träger und Organisationen möglich (Café Plattform mit städtisch finanzierter Notschlafstelle und Querbeet des Caritasverbands, Kontaktcafé Troddwar der Suchthilfe, Wärmestube der WABe e.V., Franziska-Schervier-Stube, Bahnhofsmission der WABe e.V., Fachberatungsstellen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten von WABe e.V. und Caritas, Fachberatungsstelle für Frauen in besonderen sozialen Schwierigkeiten der WABe e. V., Bewährungshilfe bzw. Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz, ABK Neustart, Don-Bosco-Haus als stationäre Einrichtung für Wohnungslose, Kältehelfer usw.).
Aufsuchende Hilfen werden von Streetworker*innen für die verschiedene Zielgruppen Wohnungslose, Suchtkranke sowie Jugendliche geleistet (Caritasverband, WABe e. V., Fachbereich Kinder, Jugend und Schule). Ein Austausch aller Akteure im sogenannten Großteam erfolgt einmal monatlich.
Auch die Ordnungskräfte des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung weisen im Bedarfsfall auf die bestehenden Hilfsangebote hin.
Trotz der vorhandenen Kapazitäten, der zahlreichen Zugänge zum breit aufgestellten Hilfesystem sowie der aufsuchenden Hilfen gibt es jedoch Menschen, die das Angebot nicht annehmen können oder wollen.
Ein zielführender Ansatz könnte hier ein zusätzliches Angebot nach dem Grundsatz von Housing First sein. Hierzu wird auf den gesonderten Tagesordnungspunkt verwiesen.
Fazit
Insbesondere für wohnungslose, häufig sucht- und psychisch erkrankte Menschen, die mobilitätseingeschränkt und/oder pflegebedürftig sind, ist das vorhandene Angebot kaum ausreichend. Auch die Versorgung psychotischer Menschen ist mit den ambulanten Angeboten nur unzureichend gewährleistet.
Wie mit Ratsantrag der SPD – Fraktion vom 18.02.2021 (073/18) „Schaffung von Angeboten für obdachlose Frauen“ gefordert, wurde insbesondere das Angebot für wohnungslose Frauen durch die Erweiterung der Notschafstelle um einen gesonderten Bereich für Frauen und die Clearingstelle in der Lintertstr. verbessert.
Angesichts sich verändernder und zunehmender Bedarfe bei der Versorgung wohnungsloser Menschen ist auch das Hilfeangebot laufend zu überprüfen, anzupassen und möglicherweise zu erweitern. Hierzu wird dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie weiter berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
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| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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510,3 kB
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