Entscheidungsvorlage - FB 45/0362/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Antrag der Katholischen Pfarrgemeinde Sankt Jakob auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 13.000 Euro stattzugeben.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Das Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus ist seit mehr als 50 Jahren eine beliebte Anlaufstelle im Bereich des Kronenbergs.

Die Einrichtung ist für den Stadtteil unverzichtbar und erreicht mit seinen zahlreichen Angeboten in normalen Zeiten täglich bis zu 80 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

In den letzten Jahren hat der Außenbereich eine große Aufwertung durch die Errichtung einer Calisthenics Anlage und des Pumptracks erfahren.

Nach einer umfangreichen Sanierung des in die Jahre gekommenen Hauses während der Coronazeit hat sich nun herausgestellt, dass die Zu- und Abwasseranlage des Hauses gravierende Undichtigkeiten aufweist. Den daraus resultierenden, häufig auftretenden Überschwemmungen wurde immer wieder mit Reparaturmaßnahmen begegnet. Es zeichnet sich jedoch ab, dass weitere Reparaturen nicht zielführend sind, da die Leitungen zu alt und die Mängel zu gravierend sind. Der generelle Austausch von veralteten Rohren und Leitungen stellt keinen Versicherungsschaden dar. Die Kosten sind durch die Gemeinde zu tragen,

 

  1. Antragstellung

Nunmehr stellt die Pfarrgemeinde St. Jakob einen Antrag nach Pos. 40 Stadtjugendplan auf Zahlung von Fördermitteln zur Erneuerung der gesamten Wasseranlage des Hauses, da sie nicht in der Lage ist, die Kosten gänzlich aus eigenen Mitteln aufzubringen.

Nach Vorlage der Kostenvoranschläge liegt der Gesamtbetrag der Arbeiten bei 26.000,00 Euro. Hiervon kann der Eigenanteil von 50% aus Gemeindemitteln geleistet werden.

 

  1. Bewertung des Antrags durch die Verwaltung

Da das Kinder- und Jugendzentrum eine bedeutende Anlaufstelle nicht nur für den Sozialraum Kronenberg darstellt, unterstützt die Verwaltung das Vorhaben.

Durch die Sanierung der Zu- und Abwasseranlage werden weitere Folgeschäden am Gebäude verhindert und die in Vorjahren vorgenommene und ebenfalls mit 15.878 Euro bezuschusste Sanierung des Gebäudes abschließend ergänzt.

 

3. Förderung durch den Stadtjugendplan

Nach Vorlage der Kostenvoranschläge liegt der Gesamtbetrag der Arbeiten bei 26.000 Euro. Hiervon kann der Eigenanteil von 50% aus Gemeindemitteln aufgebracht werden. In Eigenleistung können aufgrund der anstehenden Sanierung keine Arbeiten übernommen werden, da qualifizierte Fachleute erforderlich sind.

Somit liegt der beantragte Förderbetrag bei 13.000 Euro.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Gemeinde St. Jakob auf Gewährung eines Förderbetrages in Höhe von 13.000 Euro zu entsprechen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-060201-940-9, 53180000 > 5.000 Euro

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

24.000

24.000

72.000

72.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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