Kenntnisnahme - FB 45/0364/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.
 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Entwicklung der Leistungen und Finanzen für das Jahr 2022 dar.

 

  1. Der Abschluss für das Jahr 2022
    1.   Leistungen - Anlage 1a

Die Anlage 1a beschreibt die Entwicklung der Leistungen für den gesamten Bereich der HzE / EGH für das Jahr 2022.

 

Die Leistungen für den klassischen Bereich und für den der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) werden differenziert.

Ergänzend hierzu werden die Jahre 2020 und 2021 zum direkten Vergleich aufgeführt.

 

Berichtsjahr

Gesamt

Klassischer Bereich

UMA

2020

3.832

3.119

713

2021

3.810

3.123

687

2022

4.168

3.232

936

 

In 2022 wurden insgesamt 4.168 kostenrelevante Leistungen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen durchgeführt.

 

Hiervon entfielen 2.102 Leistungen auf den ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe und 2.066 Leistungen auf den stationären Bereich.

 

Die Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII machten dabei 20 % der 4.168 Leistungen aus.

 

1.2     Ausgaben - Anlage 1b       

Die getätigten Ausgaben für das Jahr 2022 wurden am 03.04.2023 aus SAP erhoben.

 

Der Haushaltsansatz inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden beträgt für 2022 insgesamt 63.330.000 Euro. Der Ansatz für den Aufwand der Kostenerstattung an Gemeinden wurde hier durch die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro auf 5.200.000 Euro aufgestockt.

 

1.2.1    Klassische Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe - Anlage 1b

Entsprechend der Anlage 1b ist im Bereich der klassischen HzE / EGH in 2022 ein Aufwand in Höhe von 50,4 Mio. Euro entstanden. Dem stehen Mittel im Ansatz in Höhe von 48,8 Mio. Euro gegenüber.

 

 

1.2.2    Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen - Anlage 1b

Im Bereich der UMA wurden in 2022 rund 7,9 Mio. Euro verausgabt. Dem stehen Mittel im Ansatz in Höhe von 9,3 Mio. Euro gegenüber.

 

2.3 Erträge - Anlage 1b

Für das Jahr 2022 ergibt sich durch die Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von 8,3 Mio. Euro.

 

7.514.027 Euro

  • UMA-Bereich 

806.353 Euro

  • davon Verwaltungskostenpauschale

639.768 Euro

 

Mitte 2022 wurde eine Umbuchung in Höhe von 3,8 Mio. Euro auf das Jahr 2021 durchgeführt, da es sich um Erstattungen für Leistungen von vor 2022 handelt. Dadurch reduzierte sich die für das Jahr 2022 angefallene Erstattungssumme erheblich. Der Ertrag im UMA-Bereich wäre ansonsten in 2022 höher ausgefallen.

 

Die Arbeitszeiten für die Abwicklung von Abrechnungen im Rahmen der Erstattungen für den UMA-Bereich haben sich in 2022 aufgrund langfristiger Erkrankungen, Elternzeiten und Pensionierung / Berentung im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und im Sozialpädagogischen Dienst deutlich verlängert.

Dringend erforderliche Nachbesetzungen verlaufen deutlich verzögernd, sodass es zu Rückständen bei der Bearbeitung kommt.

 

  1. Entwicklung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung

Die Anzahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen in den Sozialraumteams der Abteilung Jugend hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

2020

2021

2022
 

Gesamtzahl der Hinweise

1.206

1.056

 

963
 

 

Auf die Rückläufigkeit der Gefährdungshinweise wurde bereits im Sachstand zu Beginn des Jahres 2022 hingewiesen. Dieser Trend hat sich über das Jahr hinweg fortgesetzt.


Die Hinweis- bzw. Meldungseingänge sind im Vergleich zum Vorjahr um 9 % gesunken. Dabei bleiben die tatsächlichen Inobhutnahmen im klassischen Bereich jedoch gleichbleibend hoch, sodass im Verhältnis zu den Hinweiseingängen von einer Steigerung der Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auszugehen ist.

 

 

 

  1. Inhaltliche und finanzielle Aspekte zur Gesamtentwicklung

In 2022 ist ein Anstieg der Leistungen von ca. 9 % zu verzeichnen, wobei es einen sichtlichen Unterschied in der Leistungsentwicklung im klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen und dem UMA Bereich gibt. Hier liegen Steigerungen in Höhe von 3% im klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen und 27 % im UMA Bereich vor.

 

Bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen ist neben dem deutlichen Anstieg im stationären Bereich von 210 auf 388 vorläufiger Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) auch eine deutliche Steigerung der individuellen bedarfsorientierten ambulanten Leistungen (§ 27 und § 35 SGB VIII) zu verzeichnen. Zum Abschluss des Jahres 2022 gab es für den soeben benannten Bereich der ambulanten Leistungen (§ 27 und § 35 SGB VIII) eine Erhöhung um 40 %.

 

Ein direkter Datenvergleich bezüglich der Erstaufnahme von UMA zwischen den Jahren 2016 und 2022 ergibt - mit einem gewissen Einbruch in 2020/2021 durch Corona - eine 131 % Steigerung der Leistungen. Von 2021 (175 Gesamtleistungen) zu 2022 (505 Leistungen) gab es eine erhebliche Zunahme, die die anhaltende Zuwanderung belegt.

Vor dem Hintergrund, dass die meisten Kommunen in den vergangenen Jahren stationäre Plätze für UMA abgebaut haben, kommt es in Aachen bedingt durch den längeren Verbleib der jungen Minderjährigen regelmäßig zu einer deutlichen Überbelegung der stationären Kapazitäten.  

Im Rahmen der landesweiten UMA – Verteilerliste ist die Stadt seit mehreren Monaten an erster Stelle (mit einer momentanen Quotenerfüllung von 272,3 %. Durch die enge Kooperation mit der Landesverteilstelle gelingt dennoch die Abgabe der UMA, sofern sie nicht, bedingt durch ihre psycho-soziale Situation, in Aachen verbleiben.

 

Insgesamt 39 UMA wurden der Stadt Aachen in 2022 dauerhaft zugewiesen. Dies geschah vor dem Hintergrund der individuellen psycho-sozialen und gesundheitlichen Situation der Minderjährigen.

 

Im klassischen Bereich war eine Steigerung der Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII um

10 % zu verzeichnen.

Durch die vermehrte Einrichtung dieser Leistungen wurde den individuellen und aus der Pandemie resultierenden spezifischen Bedarfen (vermehrte Ängste, Abbruch sozialer Kontakte, Schulabsentismus) der Kinder und Jugendlichen innerhalb ihrer Familien Rechnung getragen.

 

Kinder und Jugendliche mit bereits diagnostizierten Störungsbildern brachten bei Eingliederungsbeginn komplexe Problemlagen mit. Um diesen Bedarfen unmittelbar Rechnung tragen zu können, wurden Intensivangebote über die Leistungserbringer initiiert und eingerichtet. Durch die damit verbundene Personalintensität und den, durch das Landesjugendamt vorgegebenen Rahmenbedingungen gestalten sich diese kostenintensiv.

 

  1. Fachkräftemangel

Der Mangel an sozialpädagogischen Fachkräften spitzt sich auch im Bereich der Sozialen Dienste deutlich zu. Sowohl die Personalsituation in der Abteilung Jugend im FB 45 als auch der Leistungsträger ist zunehmend „auf Kante genäht“.

Neben den offenen Stellen in der städtischen Sozialarbeit, tritt überall dort eine kaum überbrückbare Fachkräftelücke auf, wo junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert, Benachteiligungen abgebaut und Familien unterstützt werden müssen.

 

Innerhalb der Sozialraumteams ist eine deutlich höhere Fluktuation wahrnehmbar. Während früher vereinzelte Ausfallspitzen zu beobachten waren, sind nunmehr unbesetzte Stellen, auch bei den Teamleitungen, durchgehend hoch.

Dies vor dem Hintergrund des Erreichens der Rentenaltersgrenze, Altersteilzeit, Langzeiterkrankung, persönliche bzw. familienbedingte Teilzeitarbeit.

 

Trotz der ausgewogenen Planstellenvorgabe in den Sozialraumteams und dem entsprechenden Engagement, durchgängig Bewerberverfahren zur Personalgewinnung durchzuführen, bleiben personelle Lücken bedingt durch die ungenügende Bewerberlage und eine enorme Unruhe bei der Aufgabenerfüllung innerhalb der Teams.

Die hohe Verlässlichkeit der Aufgabenerfüllung, besonders im Hinblick auf die Sicherstellung des Kindeswohls/Garantenpflicht – auch unter dem Aspekt des Organisationsversagens - stellt fachlich-inhaltlich und organisatorisch die größte Herausforderung dar.

Hier gilt es in den kommenden Monaten gemeinsam mit dem Fachbereich Personal und Organisation, dem Landesjugendamt und allen Leistungspartnern konstruktive Alternativen, Ideen und konkrete Lösungen zu entwickeln, um aktiv der derzeitigen Entwicklung entgegen zu wirken.
 

Die Träger als Leistungsanbieter der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe haben zwischenzeitlich zur Minimierung des eigenen Personaldrucks mit der berufsbegleitenden Ausbildung „PIA“- Auszubildende Erzieher*in begonnen.

Die Abteilung Jugend hat in Kooperation mit den weiteren Fachabteilungen des FB 45 und dem Fachbereich Personal und Organisation ein tragfähiges Konzept für das „Duale Studium der Sozialen Arbeit“ konzipiert. Zurzeit erfolgen noch weitere Abstimmungen über den Start und die Verlaufsmodalitäten. Hierzu wird im Laufe des Jahres weiter berichtet.

 

  1. Entgeltverhandlung und Vereinbarung

Das Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst (TVöD SuE) erzielte für die Beschäftigten u.a. je nach Entgeltgruppe monatliche Zulagen in Höhe von 130 Euro / 180 Euro und zwei Entlastungstage (Regenerationstage).

Im Rahmen der Entgeltverhandlungen machten Träger neben diesen aktuellen Tarif- und Stufenentwicklungen nachvollziehbare Mehrausgaben für Fortbildung/Supervision, EDV-Ausstattung und deren Bereitstellung, die Einbindung der gesetzlichen Beauftragen (z.B. Brand-, Daten-, Hygieneschutz, Betriebsarzt, MAV etc.), zusätzliche Sicherheitsanforderungen im Rahmen der Unternehmerhaftung, anteilige Kosten für zwingend notwendige Bereitschaftsdienste / Hintergrunddienste (Verpflichtung seitens der Landesjugendämter), aufgrund von höheren Anforderungen geltend.

Ein weiterer Kostenfaktor waren die Sachkosten, welche 20% des Tagessatzes ausmachen. Die Preise von Waren und Dienstleistungen sind 2022 seit Beginn des russischen Angriffskrieges stark angestiegen.

Die Inflation wurde vor allem von den extremen Preisanstiegen für Energieprodukte und Nahrungsmittel getrieben. Dies machte sich bei den einkalkulierten Sachkosten deutlich bemerkbar.

 

Die für die berufsbegleitende Ausbildung „PIA“- Auszubildende Erzieher*in entstehenden Personalkosten wurden entsprechend bei den Entgeltverhandlungen geltend gemacht.

 

In der ersten Hälfte 2023 werden die Tarifergebnisse des TVöD erwartet. FB 45 geht davon aus, dass nach Bekanntgabe der Tarifergebnisse eine Vielzahl der Leistungserbringer neue Entgeltverhandlungen forcieren werden.

 

  1. Ausblick

Die Ausläufer der Corona-Pandemie, die vielfältigen Auswirkungen seit Beginn des russischen Angriffskrieges und der Fachkräftemangel haben das Jahr 2022 in der Jugendhilfe deutlich geprägt.

Durch die bisher dennoch gut funktionierende, institutionell übergreifende Zusammenarbeit aller Akteur*innen ist es erneut gelungen, Kinder, Jugendliche und ihre Familien möglichst passgenau zu unterstützen.

 

Ein wichtiger Bestandteil der Perspektivarbeit in Bezug auf den teil- und vollstationären Bereich ist der städteregionale Heimgipfel, der im 1. Quartal 2023 seinen Aufschlag hatte und bereits in weiteren Kleingruppen aktiv weiter arbeitet.
Diese fachliche Gemeinsamkeit von öffentlichen und freien Trägern innerhalb der StädteRegion soll der zukunftsorientierten Gestaltung der teil- und vollstationären Trägerlandschaft dienen, um der mannigfaltigen Problemlage in der Ausgestaltung der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe entgegenzuwirken.

 

Zusammenfassend sind durch FB 45 folgende schwerwiegenden Aspekte zur weiteren Leistungs- und Kostenentwicklung zu benennen:

  1. Bedingt durch die kontinuierlich steigende Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer wird auch die dauerhafte Aufnahme von UMA weiter steigen.
     
  2. Vor dem Hintergrund sich verändernder Leistungserfordernisse werden sich diese weiter deutlich spezifizieren und verändern.
     
  3. Der zu erwartende Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wird maßgeblich in Folge die Entgeltverhandlungen 2023 mit den Leistungsanbietern prägen und einen Mehraufwand der Kosten auslösen.
     
Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag*

-16.536.800

-16.536.800

-50.673.900

-50.673.900

0

0

Personal-/

Sachaufwand**

62.330.000

63.330.000

189.939.900

189.939.900

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

45.793.200

46.793.200

139.266.000

139.266.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

1.000.000

0

 

 

Deckung ist gegeben*

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* 500.000 Euro aus PSK 4-030101-807-8, SK 53180000

* 500.000 Euro aus PSK 4-060101-901-9, SK 53180000


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...