Entscheidungsvorlage - FB 45/0365/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung der Standards für Fachleistungsstunden für die ambulanten Bereiche der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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25.04.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.
- Er beschließt die
- aktualisierten Standards für die Fachleistungsstunden der ambulanten Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe nach SGB VIII
- die Standards für die Fachleistungsstunden der außerschulischen pädagogisch-therapeutischen Lernförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
und - die Standards für Fachleistungsstunden für Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII für den Bereich der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der fortlaufenden Qualitätsentwicklung, Transparenz und weiteren Systematisierung gegenüber den Leistungserbringern und Anspruchsberechtigten wurden die „Standards für Fachleistungsstunden im Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung für den Bereich der Stadt Aachen“ aus dem Jahr 2003 durch FB 45 überarbeitet.
Diese bilden wiederum die Grundlage für die „Standards für Fachleistungsstunden der außerschulischen pädagogisch-therapeutischen Lernförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII für den Bereich der Stadt Aachen“ sowie für die „Standards für Fachleistungsstunden für Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII für den Bereich der Stadt
Aachen“.
Ziel ist es, alle im ambulanten Kontext der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe entstehenden Kosten einheitlich über Fachleistungsstunden zu erfassen, zu kalkulieren und abzurechnen.
- Ausgangslage
Die Fachleistungsstundenstandards setzen für die Stadt Aachen sowie die Leistungserbringer den pädagogischen und finanziellen Rahmen für die Kalkulation der Fachleistungsstunde im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe gemäß §§ 27ff SGB VIII und § 35a SGB VIII.
Im Rahmen einer Projektgruppe wurden im Jahr 2003 die „Standards für Fachleistungsstunden im
Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung für den Bereich der Stadt Aachen“ erarbeitet und durch den Jugendhilfeausschuss verabschiedet.
Im Jahr 2016 folgten, geprägt durch deutliche Kompromisserfordernis, die „Standards für Fachleistungsstunden der außerschulischen pädagogisch-therapeutischen Lernförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII für den Bereich der Stadt Aachen“.
Die Erfahrungen und Entwicklungen der letzten Jahre erfordern eine Anpassung und Qualifizierung der Standards. Hierdurch wird die zwingend erforderliche weitere Transparenz und Verbindlichkeit in Qualität und Entgelt gesichert.
Während die Stadt Aachen noch im Jahr 2003 mit dem ersten Standardwerk „Vorreiter“ war, wurden in der Zwischenzeit Empfehlungen auf Landesebene veröffentlicht, die ebenfalls als richtungsweisend einzubinden sind.
- Fachleistungsstunden im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Erziehung (FLS-Standards)
Die FLS-Standards gelten für alle Fachleistungsstunden im Rahmen von ambulanten Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27ff SGB VIII, für die ein Leistungserbringer der freien Jugendhilfe eine Entgeltvereinbarung mit FB 45 schließt.
In der aktuellen Version, die der Vorlage beigefügt ist, fließen die Ergebnisse der Qualitätsdialoge und Entgeltvereinbarungen mit den Aachener Leistungserbringern ein. Hier werden insbesondere die folgenden Aspekte qualifiziert:
- Präzisierung und Anpassung der fachlichen Qualifikation
- Ergänzung um Fachkraft mit Fachschulabschluss
- Umstellung der Sachkosten von Pauschalen zu prozentuellen Anteilen
- Präzisierung und Anpassung der Abrechnungsmodalitäten
- Qualifizierung der Face-to-Face-Zeiten
- Aktualisierung der Arbeitstage
Die Anpassung der Arbeitstage sowie die Umstellung der Sachkosten erfolgen analog der aktuellen Empfehlungen des Landschaftsverbandes (LVR), der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) sowie der Entwicklungen im Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD).
Eine Aktualisierung der Sachkosten von Pauschalen, die im Jahr 2003 festgelegt wurden, ist erfolgt.
In Entgeltverhandlungen wurde durch die Leistungserbringer zunehmend geltend gemacht, dass die Sachkosten-Pauschalen nicht mehr kostendeckend sind.
Die Sachkosten zum Zeitpunkt der Entwicklung der Standards lagen bei durchschnittlich 15% der Personalkosten. Durch die Entwicklung der Tarife wurde dieses Verhältnis immer geringer, sodass die Sachkosten aktuell bei durchschnittlich 8,5% der Gesamtpersonalkosten liegen.
Die Empfehlungen des Landes, die Sachkosten auf 10% der Gesamtpersonalkosten bemessen, werden als Maßstab hinterlegt. Diese Anhebung wird durch die benannten Erfahrungswerte des
HzE-Finanzcontrollings untermauert.
Mit der Aufnahme der Ergänzung „der Fachkraft mit akademischem Abschluss“ um die Ergänzung „der Fachkraft mit einem Fachschulabschluss“ kann den Veränderungen des Arbeitsmarktes, dem wachsenden Druck der Leistungserbringer, Personal zu finden und zu halten und einhergehend mit den zunehmend individuelleren Bedarfslagen der Hilfeempfänger*innen entgegengetreten werden.
Mit der Präzisierung und Anpassung dieser Themen in den Standards zu FLS, wird Entlastung und die Schaffung von mehr Transparenz und Einheitlichkeit erreicht werden.
- Fachleistungsstunden der außerschulischen pädagogisch-therapeutischen Lernförderung (TLS-Standard)
Die TLS-Standards gelten für alle Fachleistungsstunden im Rahmen von ambulanter Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII in Form von Lerntherapeutischer Förderung, für die ein Leistungserbringer eine Entgeltvereinbarung mit FB 45 schließt.
In der aktuellen Version, die der Vorlage beigefügt ist, wurden insbesondere die folgenden Aspekte qualifiziert:
- Präzisierung und Anpassung der fachlichen Qualifikation
- Umstellung der Sachkosten von Pauschalen zu prozentuellen Anteilen
- Präzisierung und Anpassung der Abrechnungsmodalitäten
- Qualifizierung der Face-to-Face-Zeiten
- Aktualisierung der Arbeitstage
Die Grundlage dessen bilden die FLS-Standards. Daher erfolgen analog dessen die Anpassungen der Arbeitstage sowie die Umstellung der Sachkosten entsprechend der aktuellen Empfehlungen des Landschaftsverbandes (LVR), der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) sowie der Entwicklungen im Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD).
Eine Aktualisierung der Sachkosten von derzeit 6,7% auf 8% wird vorgenommen.
Weiter wird eine Präzisierung der beruflichen Qualifikation notwendig. Der FB 45 orientiert sich an den Grundqualifikationen, welche für eine anerkannte Lerntherapeutische Zusatzqualifikation im Bereich LRS und/oder Dyskalkulie durch den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) beschrieben sind.
Dies setzt einen Standard, der den Bedürfnissen der Hilfeempfänger*innen entspricht und für eine einheitliche Transparenz innerhalb der Stadt Aachen sorgt.
Mit der Präzisierung und Anpassung der Face-to-Face-Definition sowie der Abrechnungsmodalitäten wird analog der FLS-Standards Entlastung, Schaffung von mehr Transparenz und Einheitlichkeit erreicht.
- Fachleistungsstunden für Schulbegleitung (SB-Standards)
Die Standards für diesen Bereich gelten für alle Fachleistungsstunden im Rahmen von ambulanter Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII in Form von Schulbegleitung, für die ein Leistungserbringer eine Entgeltvereinbarung mit FB 45 schließt. In den vergangenen Jahren wuchs der Bedarf dieser Form der Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII stetig an. Für alle Leistungserbringer verbindliche und transparente Standards fehlen. Diese gilt es, entsprechend zu erarbeiten.
Hierbei geht FB 45 auf folgende Aspekte ein:
- Definition der fachlichen Qualifikation
- Benennung von Aufgaben der Leitung/Koordination
- Ergänzung von Schulspezifischen Minderzeiten neben den Berufs- und Fallspezifischen Minderzeiten
- Festlegung der Sachkosten als prozentualer Anteil
- Definition der Face-to-Face-Zeiten
- Darstellung der Abrechnungsmodalitäten
Die FLS-Standards bilden die Grundlage für diese spezifischen Standards.
Neben der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) sowie der Entwicklungen im Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD) erfolgte eine Orientierung an den Empfehlungen der gemeinsamen Kommission nach § 131 SGB IX für den kommunalrelevanten Bereich der Schulbegleitung.
In den vergangenen Jahren gab es sowohl ein gemeinsames Projekt des FB 45 mit den Leistungserbringern zu der Entwicklung von Standards, als auch diverse Gelegenheiten zum fachlichen Austausch mit den beteiligten Akteur*innen.
Der Bereich der Schulbegleitung stellt aus verschiedenen Gründen ein spezielles Feld der Eingliederungshilfe dar.
Die Tätigkeit am Lernort Schule, die verschiedenen Qualifikationen der Mitarbeitenden, das
Spanungsfeld zwischen den individuellen Bedarfen der Hilfeempfänger*innen sowie der Praktikabilität in der Realität der Systeme (Schule, Leistungserbringer) sind nur einige Beispiele.
Hier wird auf die entsprechenden Vorlagen in den gemeinsamen Sitzungen von KJA und Schulausschuss im November 2015 und März 2017 sowie auf die Stellungnahme zu einem Ratsantrag im November 2021 verwiesen.
Die Unterscheidung zwischen einer Fachkraft und einer Nicht-Fachkraft und die damit verbundenen Anforderungen an Leitung bzw. Koordination des Leistungserbringers sowie die Ergänzung
„schulspezifischer Minderzeiten“ zeigen die Differenz zu den „klassischen“ ambulanten Hilfen zur Erziehung und den Standards der außerschulischen pädagogisch-therapeutischen Lernförderung.
Insbesondere die Regelung der Fachleistungsstunden für Schulbegleitung zeigt sich nach der Erfahrung der letzten Jahre als unabdingbar, um das finanzielle Risiko, z.B. durch Kurzbeschulung, Unterrichtsausschluss, Brückentage etc. entsteht, abzufedern.
Nur durch eine transparente Kalkulation und geregelte Abrechnungsmodalitäten ist es möglich, die Tätigkeiten im Rahmen der Schulbegleitung sowohl für Schulbegleiter*innen als auch die verantwortlichen Leistungserbringer trotz widriger Umstände (Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, kindbezogene Bewilligungen etc.) auch in Zukunft durchführbar zu machen.
- Ausblick
Durch die Aktualisierung und Einführung der Standards in den genannten drei Bereichen der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe gelingt es Rahmenbedingungen sowohl für den öffentlichen Träger als auch für die Leistungserbringer zu schaffen, die den Entwicklungen und Erfahrungen der letzten Jahre gerecht werden. Vereinbarungen im Rahmen der Entgeltverhandlungen erhalten nicht nur die bekannte Verbindlichkeit, sondern auch nötige Transparenz.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | -15.687.600 | -15.687.600 | -47.637.700 | -47.637.700 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 64.584.400 | 64.584.400 | 196.872.700 | 196.872.700 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 48.896.800 | 48.896.800 | 149.235.000 | 149.235.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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402 kB
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2
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öffentlich
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279,3 kB
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3
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öffentlich
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365,9 kB
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