Kenntnisnahme - FB 45/0366/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Eltern- und Familienbildung in der Stadt Aachen - Gemeinsame Leistungsbeschreibung der vier Leistungsanbieter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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25.04.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Vor dem Hintergrund der sich verändernden Rahmen- und Lebensbedingungen von Familien und der sich hierdurch ebenfalls verändernden inhaltlichen Arbeit der Eltern- und Familienbildung in der Stadt Aachen ist es erforderlich, die in 2004 individuell mit drei Trägern der Familienbildung abgeschlossenen Leistungsbeschreibungen, zu modifizieren.
Im Rahmen dessen wurde einvernehmlich vereinbart, neben individuellen Leistungsbeschreibungen eine gemeinsame Rahmenbeschreibung zu fertigen. Diese sollen gemeinsame Grundlage der zu aktualisierenden Leistungsvereinbarung der Eltern- und Familienbildung sein.
- Familienbildung in Aachen
In Aachen arbeiten vier durch das Land NRW anerkannte Träger der Familienbildung.
Diese sind:
- das DRK-Familienbildungswerk
- die Evangelische Familienbildung
- das Helene-Weber-Haus Aachen
- InVIA IN VIA Aachen
Alle Träger unterliegen der systematischen, regelmäßigen und öffentlich dokumentierten Qualitätskontrolle des Landes, die Fördervoraussetzung ist. Das Land prüft nach vorgegebenen Standards die Qualität des Bildungsangebotes, der Lehre, des Personals, des Teilnehmendenschutzes und des QM-Systems in seiner Gesamtheit.
Im Weiteren sind alle Träger verpflichtet, im Rahmen des öffentlichen Berichtswesens des Landes ihre jährlich erbrachten Bildungsleistungen nachprüfbar zu dokumentieren.
- Gesetzliche Grundlage
- § 1 Abs. 3 SGB VIII, Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Verpflichtung der Jugendhilfe auf Verwirklichung der benannten Rechte
- § 16 SGB VIII - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- § 3 Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) “Eltern- und Familienbildung“
- Inhalte der Familienbildung
Familienbildung in Aachen schafft Angebote für Familien, um sie zu begleiten, zu unterstützen, zu stärken und zu bilden, und dies immer orientiert an den Stärken, Ressourcen und Erfahrungen der Familien.
Die Angebote fördern die Eigeninitiative und die Selbstwirksamkeit der Familienmitglieder. Sie werden wohnortnah, unmittelbar im Sozialraum der Familien angeboten. Eltern- und Familienbildung ist nicht mehr eine punktuell verortete Stätte, sondern agiert dezentral mit vielfältigen Angeboten an Orten, wo Familien Anlaufstellen (Kita, Familienzentren, Grundschulen, etc.) haben.
- Qualitätsentwicklung
Alle Träger verfügen über ein Leitbild, das aktuell um ein institutionelles Schutzkonzept ergänzt ist und den wertschätzenden, vorurteilsfreien Umgang mit Menschen sowie das gewaltpräventive Arbeiten mit Schutzbefohlenen definiert.
- Fazit
Der Vorlage beigefügt ist neben der gemeinsamen Leistungsbeschreibung aller Träger die jeweiligen trägerspezifischen Profile. Im Zusammenschluss wird hierdurch anschaulich die Gesamtleistung für die Familien innerhalb der Stadt dargestellt.
Die Fachverwaltung empfiehlt die umfangreiche Leistungsbeschreibung incl. der trägerspezifischen Anlagen als Grundlage der gemeinsamen Eltern- und Familienbildung zur Kenntnis zu nehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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282,9 kB
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2
|
öffentlich
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242,7 kB
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3
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öffentlich
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89,8 kB
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4
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öffentlich
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269,8 kB
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5
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öffentlich
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198,5 kB
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