Kenntnisnahme - FB 61/0664/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO (Straßenverkehrsordnung) in Verbindung mit dem Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 75 – 05/2 – vom 25. Juni 2017 zur Bildung einer Unfallkommission verpflichtet. Neben den ständigen Mitgliedern (Straßenverkehrsbehörde 61/400, Straßenbaulastträgerin 61/700, Polizei) werden regelmäßig die städtischen Verkehrsplaner*innen 61/300, die Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde und die ASEAG an den Beratungen beteiligt. Falls erforderlich werden auch weitere Fachleute einbezogen.

 

Die Unfallkommission identifiziert Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet Aachen, die sich bei der einjährigen Betrachtung erlasskonform in Abhängigkeit von der täglichen Verkehrsbelastung der jeweiligen Straße und der dazu festgelegten Anzahl der Unfälle gleichen Typs (z.B. Abbiegeunfälle) ergeben.

Daneben ergeben sich Unfallhäufungsstellen über einen Zeitraum von drei Jahren betrachtet, aus Unfällen ungleichen Typs, sofern es sich um Unfälle der Kategorie 1 und 2 (Unfälle mit Toten und Schwerverletzten) und/oder um Unfälle der Kategorie 1-3 (Unfälle mit Toten, Schwerverletzten und Leichtverletzten) unter Beteiligung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen handelt.

 

Die Unfallkommission untersucht die Unfälle mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen zu erhöhen und damit Verkehrsunfälle zu verhindern.

 

Jährlich wird die Wirksamkeit der vereinbarten und umgesetzten Maßnahmen überprüft. Abhängig von der jeweiligen Entwicklung wird über eine Vorjahresunfallstelle auch erneut beraten. Unfallstellen, welche nach Umsetzung einer Maßnahme im Nachbetrachtungszeitraum (1 Jahr) unauffällig bleiben, werden geschlossen.

Eine Liste der geschlossenen Unfallstellen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Polizei hat im Vorfeld der jeweiligen Sitzungen entsprechend dem Runderlass grundsätzliche Unfallhäufungsstellen festgelegt.

 

Zu den nachfolgend aufgeführten Unfallhäufungsstellen wurden in der Sitzung der Unfallkommission am 30.03.2023 Maßnahmen beraten:


Unfallkommissionssitzung 30.03.2023:

 

UHSt 10/1/01-21 Trierer Straße / Madrider Ring / Adenauerallee

 

Es liegen 6 verschiedene Unfälle vor. Der Gelbblinker über der Furt Trierer Straße, FR Brand ist schlecht zu erkennen. Die Wartelinien in der Linksabbiegerführung bleiben erhalten.

 

Beschluss der Unfallkommission:

 

Der Gelbblinker wird neu ausgerichtet.

 

UHSt 22/1/12-22 Jülicher Straße / Lombardenstraße / Dennewartstraße

 

Es haben sich insgesamt 9 Unfälle ereignet. Vermehrt wiederkehrende Unfälle haben sich zwischen den Linksabbiegern aus der Jülicher Straße in die Lombardenstraße und dem stadteinwärtigen Verkehr ereignet.

Derartige Unfälle wurden in der Vergangenheit bereits behandelt. Die seinerzeit beschlossenen Maßnahmen wurden umgesetzt. Die Umsetzung liegt noch kein Jahr zurück. Aktuelle Beobachtungen vor Ort lassen aufgrund einer Baustelle keine realistische Einschätzung zu, ob diese Maßnahmen Wirkung zeigen.

 

Beschluss der Unfallkommission:

 

Die UHS 22/1/12-22 wird weiter beobachtet.

 

UHSt 20/1/11-22 Viktoriaallee / Bismarckstraße

 

In 2022 haben sich 3 Rechts-vor-Links-Unfälle ereignet. Die Beschilderung in dem Kreuzungsbereich ist in Ordnung, nur die Markierung fehlt nach Baumaßnahmen. Die Bismarckstraße soll in absehbarer Zeit umgebaut werden. Bis dahin sollten die fehlenden Markierungsblöcke durch Haifischzähne ersetzt werden.

 

Beschluss der Unfallkommission:

 

In allen 4 ankommenden Ästen dieser Kreuzung sind Haifischzähne zu markieren.

 

UHSt. 22/1/07-21 Adalbertsteinweg / Elsassstraße / Bismarckstraße / Sedanstraße

 

Auffällig sind nach wie vor die Unfälle mit Linkseinbiegern aus dem Adalbertsteinweg in die Sedanstraße / Elsassstraße mit Radfahrenden, E-Scootern und Fußgänger*innen. Es wurde bereits beschlossen, dass die Fußgängerfurten näher an die Radwegefurt gelegt wird, um so die Sicht auf Querende zu verbessern. Die Planungen sind abgeschlossen, die Ausschreibung ist vorbereitet, so dass die Ausführung kurzfristig erfolgen wird.

 

Beschluss der Unfallkommission:

 

Die Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen wird abgewartet. Anschließend wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft.


UHSt 34/3/19-20 Europaplatz / Blücherplatz

 

Bei der Einfahrt in den Europaplatz kommend vom Blücherplatz ist eine Häufung von Unfällen unter Beteiligung der einfahrenden und querenden Radfahrer zu verzeichnen.

Die Teilnehmenden sind sich einig, dass die Einfahrgeschwindigkeiten verringert werden sollten. r den Europaplatz wird aktuell die Ausführungsplanungen erarbeitet, die an dieser Stelle eine Anrampung vorsieht. Die Umsetzung ist für Ende 2023, Anfang 2024 geplant. Ein verkehrsrechtlich geeignetes Mittel, welches als Sofortmaßnahme eingesetzt werden kann, ist das Vorfahrt achten in eine Stop-Beschilderung zu tauschen.

 

Beschluss der Unfallkommission:

 

Das VZ 202 StVO (Vorfahrt gewähren) wird gegen VZ 206 StVO (Halt. Vorfahrt gewähren) getauscht. Gleichzeitig ist die entsprechende Haltlinie (VZ 294 StVO) aufzubringen.

 

UHSt 44/1/21 Von-Coels-Straße / Josefstraße / Zehnthofweg

 

In den Jahren 2021 und 2022 haben sich insgesamt 4 unterschiedliche Verkehrsunfälle im sehr komplexen Kreuzungsbereich, mit den Zufahrten aus der Josefstraße und dem Zehnthofweg ereignet. Mängel im Verkehrsraum sind nicht festzustellen. Allerdings wurde festgestellt, dass die Haltlinie direkt am Fahrbahnrand der Von-Coels-Straße markiert worden ist.

 

Beschluss der Unfallkommission:

 

Es wird beschlossen, die Haltlinie am Fahrbahnrand der Von-Coels-Straße zu demarkieren und die Haltlinie an der Josefstraße im rechten Winkel zum Fahrbahnrand neu zu markieren.

 

UHSt 108/1/04-20 Heinrichsallee / Stiftstraße

 

Die Unfallhäufungsstelle wurde bereits behandelt. Die beschlossenen Maßnahmen (Leitschwellen mit Leitboys, Stop-Beschilderung inkl. Haltlinie in der Parkhausausfahrt) wurden erst kürzlich umgesetzt. Weitere Unfälle haben sich seither nicht ereignet.

Eine Behandlung ist erst wieder notwendig, wenn die Nachbetrachtung ergeben hat, dass weitere Unfälle zu verzeichnen sind.

 

Beschluss der Unfallkommission:

 

Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird weiterhin in der einjährigen Nachbetrachtung überprüft.

 

 

Die nächste regelmäßige Unfallkommissionssitzung findet am 06.07.2023 statt.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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