Entscheidungsvorlage - Dez III/0014/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater/die Bezirksvertretung Aachen-Mitte/der Planungsausschuss/der Ausschuss für Schule und Weiterbildung/der Betriebsausschuss VHS und der Finanzausschuss nehmen die in der Anlage beigefügte Machbarkeitsstudie zum „Haus der Neugier“ zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Hauptausschuss zu beschließen:

  • Das Projekt „Haus der Neugier“ wird grundsätzlich weiterverfolgt.
  • Die Varianten „Neubau“ und „Bushof-Landschaft“ werden bezogen auf das Projekt „Haus der Neugier“ nicht weiterverfolgt. Die Erkenntnisse der Variante „Bushof-Landschaft“ sollen im Zuge der zukünftigen Entwicklung am Bushof berücksichtigt werden.
  • Vorbehaltlich der weiteren Prüfung und Verhandlungen wird derzeit die Variante

a. „ehemaliges Haus Horten“

b. Bushof

präferiert. Ein abschließendes Votum ist mit dieser Präferenz nicht verbunden.

  • Die Verwaltung wird mit einer vertiefenden Prüfung der Varianten

a. „ehemaliges Haus Horten“ und / oder

b. „Bushof“

entsprechend dem Diskussionsverlauf sowie der Verhandlung mit den jeweiligen Eigentümern beauftragt.

 

Der Hauptausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Machbarkeitsstudie zum „Haus der Neugier“ zur Kenntnis. Er beschließt:

  1. Das Projekt „Haus der Neugier“ wird grundsätzlich weiterverfolgt.
  2. Die Varianten „Neubau“ und „Bushof-Landschaft“ werden bezogen auf das Projekt „Haus der Neugier“ nicht weiterverfolgt. Die Erkenntnisse der Variante „Bushof-Landschaft“ sollen im Zuge der zukünftigen Entwicklung am Bushof berücksichtigt werden.
  3. Vorbehaltlich der weiteren Prüfung und Verhandlungen wird derzeit die Variante

a. „ehemaliges Haus Horten“

b. Bushof

präferiert. Ein abschließendes Votum ist mit dieser Präferenz nicht verbunden.

  1. Die Verwaltung wird mit einer vertiefenden Prüfung der Varianten

a. „ehemaliges Haus Horten“ und / oder

b. „Bushof“

entsprechend dem Diskussionsverlauf sowie der Verhandlung mit den jeweiligen Eigentümern beauftragt.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 PSP-Element 4-090101-058-8 Machbarkeitsstudie Quellwerk/Haus Horten

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2023

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

135.000,00

135.000,00

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

207.466,25*

207.466,25

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

72.466,25

72.466,25

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 150.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022

i.H.v. 57.466,25 €.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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