Entscheidungsvorlage - FB 52/0102/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige MittelbereitstellungHier: Sanierung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Wolferskaul
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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25.04.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, für die Maßnahme „Sanierung von Kunstrasenplätzen“ unter der Haushaltsposition 5-080102-900-00200-900-3 / 78310000 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 54.000 Euro bereitzustellen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für die Maßnahme „Sanierung von Kunstrasenplätzen“ unter der Haushaltsposition 5-080102-900-00200-900-3 / 78310000 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 54.000 Euro bereitzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen von Begehungen der Sportanlagen Brander Straße (DJK Arminia Eilendorf) und Wolferskaul (DJK Raspo Brand) wurde festgestellt, dass sich die jeweiligen Kunstrasenspielfelder in einem schlechten Zustand befinden und nicht mehr repariert werden können. Eine Erneuerung der Kunstrasenspielfelder ist zur Sicherung des Spielbetriebes auf den Plätzen dringend erforderlich.
Die Bezirksvertretung Eilendorf hat in ihrer Sitzung am 12.01.2022 nach Empfehlung des Sportausschusses vom 16.12.2021 die Erneuerung des Kunstrasenspielfeldes an der Brander Straße beschlossen. Parallel zur Sanierungsmaßnahme des Kunstrasenbelages ist der vorhandene Ballfangzaun zu erneuern. Auch dieser Baubeschluss wurde in den o.a. Sitzungen des Sportausschusses und der Bezirksvertretung gefasst.
Die Bezirksvertretung Brand hat in ihrer Sitzung am 19.10.2022 nach Empfehlung des Sportausschusses vom 22.09.2022 die Erneuerung des Kunstrasenspielfeldes Wolferskaul beschlossen.
Im Anschluss an die Beschlüsse erfolgte die konkrete Planung der Maßnahmen. Aufgrund der Lage des Kunstrasenplatzes Brander Straße war die Planung der Zaunsanierung sehr aufwändig und hat zu zeitlichen Verzögerungen geführt, so dass die Maßnahmen erst in 2023 durchgeführt werden können.
Für die Baumaßnahme „Erneuerung des Kunstrasenspielfeldes an der Brander Straße“ stehen Haushaltsmittel in Höhe von 290.000 € zur Verfügung. Die Baumaßnahme „Erneuerung des Kunstrasenspielfeldes Wolferskaul“ ist mit Mitteln von 260.000 € berücksichtigt.
Aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerungen wurden die Kostenschätzungen für die Sanierungsmaßnahmen der Kunstrasenplätze durch den planenden Fachbereich Umwelt und Klimaschutz aktualisiert.
Die neuen Kostenschätzungen haben ergeben, dass für die Kunstrasensanierung an der Brander Straße Kosten in Höhe von 318.000 € und für Wolferskaul in Höhe von 286.000 € zu erwarten sind.
Insgesamt sind Kosten für die beiden Sanierungsmaßnahmen der Spielfelder in Höhe von ca. 604.000 € zu erwarten. Im Haushaltsjahr 2023 stehen inkl. Ermächtigungsübertragungen zum PSP-Element
5-080102-900-00200-3 / 78310000 (Sanierung von Kunstrasenplätzen) lediglich 550.000 € zur Verfügung.
FB 36 wurde bereits mit der Ausschreibung der Sanierungsmaßnahmen auf der Sportanlage Brander Straße beauftragt, damit die Sanierungen noch in der spielfreien Zeit erfolgen können
Damit auch die Sanierung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Wolferskaul in 2023 erfolgen kann, ist es erforderlich, dass die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 54.000 € bei der Haushaltsposition 5-080102-900-00200-900-3 / 78310000 „Sanierung von Kunstrasenplätzen“ überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023* | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 260.000 € | 605.948,67 € | 840.000 € | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -260.000 € | -605.948,67 € | -840.000 € | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -54.000 €** | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* der fortgeschriebene Ansatz 2023 beinhaltet Ermächtigungsübertragungen aus 2022 i.H.v. 291.948,67 €
**die Deckung erfolgt aus der Haushaltsposition 5-080102-900-00200-900-4 / 78310000 „Ballfangzäune auf Sportplätzen“ in Höhe von 54.000 €.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| X |
| nicht bekannt |