Kenntnisnahme - E 46/47/0058/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt den Vierteljahresbericht per 31.01.2023 (2. Quartal) von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Vorbemerkungen

  • Gemäß §§ 7, 20 EigVO NRW und § 12 Betriebssatzung ist der Vierteljahresbericht per 31.01.2023 (Abschluss 2. Quartal) vorzulegen.
  • Der Vierteljahresbericht gemäß Anlage zeigt hierzu das buchhalterische Ergebnis der Erfolgsrechnung für den Zeitraum 01.08.2022 – 31.01.2023 (2. Quartal) sowie eine darauf basierende Prognose auf das voraussichtliche Jahresabschlussergebnis (Stand: März 2023).
  • Die ursprüngliche Investitionsplanung wurde gemäß Beschluss des Betriebsausschusses vom 14.06.2022 und mit Zustimmung der Kämmerin nachträglich angepasst und um eine Position zur vorgezogenen Beschaffung eines Zargensystems für den Bühnenbildbau ergänzt.
     

Erläuterung / Kurzanalyse zur Prognose:

  • Die Prognose der Umsatzerlöse basiert im Wesentlichen auf den bereits erzielten Umsätzen bis zum 31.01.2023 sowie den Erkenntnissen aus dem Ticketverkauf bis Ende März 2023. Zwar gibt es mittlerweile wieder vereinzelte Vorstellungen, die sehr gut besucht sind, insgesamt betrachtet lässt sich jedoch eine weiterhin sehr zurückhaltende Nachfrage beobachten, die sicherlich unverändert auf die bereits bekannten Gründe (Corona-Pandemie sowie generell steigende Lebenshaltungskosten) zurückzuführen ist. Folglich wird insgesamt im Vergleich zum Planwert mit einem Umsatzausfall von knapp 750 TEuro gerechnet.
  • Im Bereich der sonstigen Erträge werden die o.g. Umsatzausfälle durch ungeplante Mittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen voraussichtlich in Höhe von rd. 320 TEuro zumindest teilweise kompensiert. Außerdem werden durch die Verschiebung der Chorbiennale in die laufende Spielzeit zusätzliche Erträge in Höhe von rd. 100 TEuro erwartet, die allerdings wie gewohnt auch mit einem erhöhten Sachaufwand (s. unten) korrespondieren. Per Saldo werden die sonstigen Erträge demnach voraussichtlich um ca. 410 TEuro über dem Planwert liegen.
  • Beim Personalaufwand wird nach aktueller Einschätzung eine Planunterschreitung von insgesamt rd. 210 TEuro erwartet, allem voran aufgrund unbesetzter Planstellen. Die Erhöhung der Mindestgage (Tarifabschluss NV Bühne) ist dabei berücksichtigt, während die Tariferhöhung im Bereich TVöD aufgrund der noch fehlenden Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien nicht in die Prognose eingeflossen ist.
  • Im Bereich des Sachaufwandes zeichnet sich gegenüber Plan eine Verschlechterung von rund 300 TEuro ab. Diese resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Mietaufwendungen (Kontengruppe 51) und gestiegenen Preisen für das Bühnenbildmaterial (Kontengruppe 54). Außerdem bringt die bereits oben erwähnte Verschiebung der Chorbiennale einen außerplanmäßigen Aufwand mit sich (Kontengruppe 57), der aufgrund des zu erbringenden Eigenanteils auch den korrespondierenden Ertrag etwas übersteigt. Die erhöhten Energiepreise können voraussichtlich durch geringere Reparaturaufwendungen gedeckt werden (Kontengruppe 50). Der außerordentliche Aufwand (Kontengruppe 58) infolge des Intendanzwechsels wird kompensiert durch nicht im geplanten Umfang benötigte Mittel für Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Kontengruppe 50) sowie entsprechende Einsparungen beim Personalaufwand. Die Erhöhung des städtischen Verwaltungskostenbeitrages (Kontengruppe 56) verhält sich aufgrund der gleichzeitigen Anpassung des Betriebskostenzuschusses ergebnisneutral.
  • In Folge von Angebots- und Lieferengpässen verzögern sich einige für die laufende Spielzeit geplante Investitionsmaßnahmen (insbesondere Erneuerung Bühnenboden und OPR-Beleuchtung), was zunächst eine Minderung der geplanten Abschreibungen bedeuten würde. Dies wird jedoch voraussichtlich kompensiert durch die Abschreibungen aus der nachträglich in die Planung aufgenommenen Beschaffung eines Zargensystems für den Bühnenbildbau (vorgezogen aus der Spielzeit 2023/2024, vgl. auch oben Vorbemerkungen), sodass nach aktueller Einschätzung bei den Abschreibungen im Ergebnis keine nennenswerte Abweichung zum Planwert erwartet wird.
  • Das danach prognostizierte Betriebsergebnis (nach städtischem Betriebskostenzuschuss) der Spielzeit 2022/2023 beläuft sich insgesamt auf einen Fehlbetrag von rd. 1,45 Mio. Euro und liegt damit um knapp 410 TEuro schlechter als geplant. Nach dem derzeitigen Stand des noch in Prüfung befindlichen vorläufigen Jahresabschlussergebnisses der Spielzeit 2021/2022 wird dieses Defizit vollumfänglich aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden können.

 

Investitionen / Vermögensplan:

  • Die im laufenden Wirtschaftsjahr zu tätigenden Investitionen werden sich insgesamt – unter Einbeziehung der o.a. nachträglichen Anpassung für das Zargensystem – voraussichtlich innerhalb der geltenden Vermögensplanung bewegen, wenn auch voraussichtlich mit zeitlicher Verzögerung. Der aktuelle Stand der (bis 03.04.2023) getätigten Investitionen ist als Anlage beigefügt.
  • Zur Renovierung der Inneneinrichtung des Theaters werden zusätzliche Investitionsmittel i.H.v. 85 TEuro benötigt, die zu 55 TEuro aus der Verschiebung der Erneuerung des Bühnenbodens in die nächste Spielzeit sowie zu 30 TEuro aus den nicht benötigten Planungsmitteln (Position 3) gedeckt werden. Darüber hinaus werden von letzterer Position 70 TEuro sowie 6 TEuro von den sonstigen Beschaffungen inkl. GwG (Position 6) durch entsprechende Verlagerung umgewidmet für den dringend erforderlichen Ersatz von veralteten und defekten Gerätschaften / Maschinen in den Theaterwerkstätten (Schreinerei und Schlosserei).
  • Die geringfügigen Überschreitungen bei den Positionen 2a (Erneuerung veraltete Bühnentechnik) und 4 (Beschaffung Instrumente) können aller Voraussicht nach durch entsprechende Minderausgaben bei der Position 6 (Sonstige Beschaffungen inkl. GWG) ausgeglichen werden. 
  • Die Investitionen im Rahmen des Förderprojektes »AKZENT Barock« werden als Investitionszuschuss vollständig aus bewilligten Fördermitteln gedeckt, so dass sich diesbezüglich mögliche Abweichungen jedenfalls nicht negativ auf den Finanzierungsbedarf auswirken würden. Gleiches gilt für den Fall, dass auch im Rahmen des Förderprojektes »Mörgens Lab« noch Investitionen getätigt werden sollten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen
Siehe Erläuterungen

 

 

Klimarelevanz
Entfällt

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Anlagen

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