Kenntnisnahme - FB 61/0626/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste Kleinmaßnahmen 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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29.03.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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19.04.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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|
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19.04.2023
| |||
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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|
|
26.04.2023
| |||
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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03.05.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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03.05.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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03.05.2023
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobiltätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Abteilung Straßenplanung und – bau, Koordinierungsstelle Abwasser im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur beschäftigt sich jedes Jahr mit der Planung und Umsetzung unterschiedlichster Straßenbaumaßnahmen. Zu diesen Straßenbaumaßnahmen gehören auch die sogenannten „Kleinmaßnahmen“. Unter dem Sammelbegriff werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die zu klein sind, um für sie eine eigene Maßnahme mit eigenständiger Haushaltstelle (PSP-Element) zu erstellen. Beispiele für solche Maßnahmen sind Gehwegabsenkungen, Fußgängerüberwege (FGÜ), Fahrbahnmarkierungen, Rampen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Treppenanlagen und viele weitere.
Anträge oder Wünsche zur Umsetzung dieser Maßnahmen erreichen die Verwaltung auf verschiedensten Wegen z.B. durch politische Anträge, Eingaben von Bürger*innen, die Unfallkommission und seit Sommer 2022 auch über das Portal maengelmelder.aachen.de.
Um die vorliegenden Anträge in einer sachlich begründeten Reihenfolge planen und umzusetzen zu können, werden all diese Kleinmaßnahmen erfasst und in eine Prioritätenliste überführt. Die Priorisierung der Kleinmaßnahmen basiert auf einem Kriterienkatalog, mit folgenden Bewertungskategorien:
- Beitrag der Maßnahme zur Verkehrssicherheit
- geringer Beitrag
- mittlerer Beitrag (z.B. Absenkung)
- hoher Beitrag, Beseitigung einer Gefahrenstelle (z.B. Querungshilfe)
- Realisierbarkeit
- geringer Aufwand/Zeitaufwand oder mit anderer Maßnahme umsetzbar (z.B. Absenkungen)
- mit großem Aufwand/Zeitaufwand umsetzbar (z.B. Flächenerwerb, hohe Kosten)
- nicht umsetzbar
- Umfang profitierender Nutzer/innen
- Einzelperson
- Akteur / Gruppe
- Unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. Fuß- und Radverkehr)
- Barrierefreiheit
- kein Beitrag
- mittlerer Beitrag (z.B. Pflastertausch, Bank)
- hoher Beitrag (z.B. Querungshilfe, Rampe)
- Aufenthaltsqualität und Stadtbild
- kein Beitrag
- mittlerer Beitrag
- hoher Beitrag
- Zeitpunkt der Antragstellung
- nicht bekannt
- < ½ J
- < 5 Jahre
- > 5 Jahre
- Art/Umfang der Antragsstellende / Interessengruppen
- nicht bekannt
- Einzelantrag Bürger/innen
- Personenkreis, Verband
- Politischer Antrag
- Beitrag der Maßnahme zum Klimaschutz
- kein Beitrag
- mittlerer Beitrag
- hoher Beitrag
Für jedes Kriterium werden je nach Höhe des Beitrags der Maßnahme zum Kriterium Punkte zugeordnet (niedriger Beitrag / nicht bekannt = 0 Punkt, höchster Beitrag = 2 Punkte). Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Kriterien gewichtet. Die Wichtung geschieht wie folgt:
- Beitrag der Maßnahme zur Verkehrssicherheit: Wichtung 1
- Realisierbarkeit: Wichtung 1
- Umfang profitierender Nutzer*innen: Wichtung 1
- Barrierefreiheit: Wichtung 0,5
- Aufenthaltsqualität und Stadtbild: Wichtung 0,8
- Zeitpunkt der Antragstellung: Wichtung 0,3
- Art/Umfang der Antragsstellende / Interessengruppen: Wichtung 0,5
- Beitrag der Maßnahme zum Klimaschutz: Wichtung 1
Unfallschwerpunkte haben dabei eine besondere Wichtigkeit und sind schnellstmöglich zu beseitigen. Diese werden daher immer, unabhängig von der Bewertung bei den anderen Kriterien, mit dem Höchstwert von 12 Punkten bewertet. Maßnahmen, die gar nicht realisiert werden können, werden mit 0 bewertet.
Die Prioritätenliste wird ständig fortgeschrieben. Es ist vorgesehen, diese zukünftig zum jeweiligen Jahreswechsel allen Bezirken und dem MoA zur Kenntnis zu geben damit die Politik über das weitere Vorgehen bei allen anstehenden Kleinmaßnahmen informiert ist. Die Verwaltung wird die jeweils höchstbewerteten Maßnahmen umsetzen. Maßnahmen, die z.B. aus der Unfallkommission stammen oder aus anderen Gründen eine hohe Priorität erhalten, sollen auch zukünftig zeitnah - und damit auch unterjährig - umgesetzt werden.
Die Liste umfasst alle Kleinmaßnahmen, die bei der Abteilung Straßenplanung- und -bau (FB 61/700) bekannt und in Bearbeitung sind. Maßnahmen, die noch nicht das Niveau einer Ideenskizze oder Vorplanung erreicht haben, sind in der hier vorgelegten Kleinmaßnahmenliste (noch) nicht enthalten. Sie werden zunächst von z.B. der Abteilung Stadterneuerung- und Stadtgestaltung (FB 61/500) oder Verkehrsplanung und Mobilität (FB 61/300) bearbeitet und ggf. später an die Abteilung Straßenplanung- und -bau übergeben.
Die Zahl erfasster Kleinmaßnahmen übersteigt die Anzahl der pro Jahr realisierbaren Projekte um ein Vielfaches. Limitierende Faktoren sind hier sowohl die Personalkapazitäten als auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine Prognose, welche Maßnahmen voraussichtlich in 2023 geplant und / oder ausgeführt werden können, ist der Anlage Maßnahmenliste Kleinmaßnahmen 2023 zu entnehmen.
Insbesondere aktuelle Unfallschwerpunkte können die Umsetzung weniger prioritärerer Maßnahmen verzögern. Im Anhang Maßnahmenumsetzung in 2022 wird dargestellt, welche Kleinmaßnahmen im Jahr 2022 tatsächlich in die Umsetzung gingen.
Finanzierung
Die Finanzierung der Kleinmaßnahmen erfolgt aus den konsumtiven Mitteln bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen“. Hier stehen jährlich Mittel investiv in Höhe von 80.000 € für entsprechende Tiefbauarbeiten und in Höhe von 40.000 € für Beschilderungen, ergänzende Grünpflanzungen u.ä. sowie konsumtiv in Höhe von 70.000 € für nicht-investive Anpassungsarbeiten, z.B. reine Markierungsarbeiten oder Bordsteinabsenkungen, zur Verfügung.
Unfallschwerpunkte werden über das PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1/4-120102-977-8 „Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission“ abgerechnet. Hier stehen je Jahr Mittel investiv in Höhe von 50.000 € für Tiefbaumaßnahmen und in Höhe von 10.000 € für Beschilderungen, ergänzende Grünpflanzungen u.ä. sowie konsumtiv in Höhe von 20.000 € für nicht-investive Anpassungsarbeiten zur Verfügung. Bei Bedarf werden diese Mittel durch weitere Mittel aus anderen konsumtiven PSP-Elementen ergänzt, da Unfallschwerpunkte immer zeitnah beseitigt werden müssen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts
| JA | NEIN |
|
| X |
|
|
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 120.000 | 120.000 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 120.000 | 120.000 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 70.000 | 70.000 | 210.000 | 210.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 40.000 | 40.000 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 110.000 | 110.000 | 330.000 | 330.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1 Straßenbaumaßn. aus Unfallkommission | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 60.000 | 60.000 | 180.000 | 180.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 60.000 | 60.000 | 180.000 | 180.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-977-8 Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 10.000 | 10.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 30.000 | 30.000 | 90.000 | 90.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*zzgl. evtl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Erläuterung:
Mit der Umsetzung der hier benannten Kleinmaßnahmen werden nicht näher bezifferbare CO²-Emissionen freigesetzt. Diese können z.T. durch den Einsatz von Recyclingmaterialen abgemildert werden und durch die Stärkung von Strecken für den Umweltverbund kompensiert werden, indem dieser attraktiver wird. Eine vollständige Kompensation ist aber nicht nachweisbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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127 kB
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2
|
(wie Dokument)
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63,8 kB
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