Entscheidungsvorlage - E 49.5/0066/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt dem Jakosbshof Aachen – Südstadtkultur e.V. 40.000,00 € aus KAStE Mitteln für das KIMIKO Festival zur Verfügung zu stellen, da geplante Landesförderungen nicht gewährt wurden.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das KIMIKO Festival besitzt seit 2015 einen bedeutenden Stellenwert in der lokalen Musik- & Kulturszene und strahlt für Aachen bis NRW und in die Euregio Maas Rhein über Stadtgrenzen hinaus. Seit 2018 gibt es eine Unterscheidung zwischen dem KIMIKO Isle of Art Festival und dem KIMIKO Isle of Campus Festival. Bis 2019 sind beide Veranstaltungen stetig gewachsen. Nachdem die Jahre 2020 und 2021 aufgrund der Pandemie komplett ausfallen mussten, konnte das KIMIKO 2022 erneut stattfinden. Mit fast 14.000 Besuchern auf dem KIMIKO Campus und 6500 Besuchern auf dem KIMIKO Art wurden sowohl Student*innen, Familien als auch allgemein kulturinteressierte Menschen erreicht.

Ein Erfolgsrezept besteht darin, sowohl etablierte als auch Perspektiv-Künstler*innen aus der freien Szene Aachens und über Landesgrenzen hinweg zu berücksichtigen.

Auch 2023 soll beim KIMIKO Festivals ein Szene-Programm mit lokalen, überregionalen und nationalen Talenten vorgestellt werden.

Auf beiden KIMIKO Festivals werden Synergien zum jeweiligen Veranstaltungsort hergestellt, also dem Ludwig Forum und dem Campus.

Beim KIMIKO Isle of Art soll durch die Verbindung mit internationaler Kunst eine spartenübergreifende Vernetzung erreicht werden.

Es sollen internationale Kunst, Street Art und das Ludwig Forum Museum in diesem Konzept sichtbar werden. Auch Museumsführungen für Jung und Alt sollen wieder aufgenommen und angeboten werden.

Auf dem KIMIKO Isle of Campus wird Start-ups, Initiativen und Unternehmen ein Forum geboten. Forschung auf dem Campus und Entwicklung in Aachen sowie der “Science,Tech & Arts Square” werden in Festivalatmosphäre präsentiert.

Die beiden KIMIKO Festivals werden vom Kulturbetrieb als wertvoller Bestandteil für Aachens Potenzial und Strahlkraft angesehen.

Der Veranstaltende rechnet mit einem Anstieg der Kosten der Produktionsmittel um bis zu 30 % im Vergleich zu den vorherigen Jahren.

Weiterhin macht er die hohen Energiekosten und die Inflation geltend. Zudem sei es zunehmend schwieriger geworden, unterstützende Sponsoren zu gewinnen. 2022 wurde er durch die “Initiative Musik”, Neustart Kultur, mit insgesamt 94.501,00 € unterstützt. Entsprechende hohe Fördermittel fallen in diesem Jahr Musik weg, sodass derzeit Planungsunsicherheit herrsche und das Risiko ohne Unterstützung des Kulturbetriebes nicht beherrscht werden könne.

Die Zusage durch die “Initiative Musik” liegt dem Veranstalter zwar vor, jedoch sind die dortigen Haushaltsmittel erschöpft. Die RKP Mittel sind bewilligt in Höhe von 26.200,00 €

 

Jährliche Kultur-Förderung des Jakobshof Aachen - Südstadtkultur e.V. | Kimiko Festivals (2018 - 2023)

 

2018

2019

2020

2021

2022

2023

 

Kimiko Campus & Art

Kimiko Campus & Art

Kimiko

Campus & Art

Kimiko

Campus & Art

Kimiko

Campus & Art

Initiative Musik

(Neustart Kultur) Bund

-

-

Aufgrund der Pandemie, konnte das Festival

in diesen Jahren nicht stattfinden.

94.501,00 €

75.000,00 € beantragt, geprüft & bewilligt! Fördervolumen der Initiative für Neustart Kultur ist jedoch erschöpft, somit kann kein Geld mehr ausgeschüttet werden.

RKP - Regionales

Kulturprogramm NRW

49.500,00 €

65.450,00 €

30.150,00 €

26.200,00 €

Kulturbetrieb der Stadt Aachen

8.000,00 €

 

8.000,00 €

39.990,00 € (beantragt)

 

Die Tabelle zeigt, dass das KIMIKO Festival seit seinem Entstehen stetig gewachsen ist und 2022 in Summe 132.651,00 € von Bund, Land und Stadt Aachen generiert werden konnten.

Wie oben ausgeführt, sind 2023 die Bundesmittel Neustart Kultur erschöpft, obwohl die Förderungswürdigkeit des Festivals durch den Bund anerkannt wurde. Es fehlen somit die beantragten 75.000,00 € an Fördermitteln.

Der Südstadtkultur e.V. hat eine neue Kalkulation vorgelegt, welche als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist. Nach dieser Auflistung ist trotz entsprechender Einsparbemühungen noch ein Defizit von 48.505,00 € auszugleichen.

Da eine Förderhöchstsumme der KAStE von 40.000,00 € in den Richtlinien festgeschrieben ist, beantragt der Südstadtkultur e.V. 39.990,00 €.

Aufgrund der Bedeutung des Festivals und seiner überregionalen Strahlkraft wird eine Förderung mit 40.000,00 € durch die KAStE seitens des Kulturbetriebes befürwortet und vorgeschlagen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

40.000,00

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

40.000,00

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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