Kenntnisnahme - FB 36/0281/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Photovoltaikanlagen an Autobahnen und Bahnstrecken – Sachstand zur Nutzbarmachung des EEG Vorrangs nach EEG § 37 (1)2; hier; Tagesordnungsantrag der Fraktion „Die LINKE“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
|
Kenntnisnahme
|
|
|
09.05.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
25.05.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Der Tagesordnungsantrag ist damit behandelt.
Planungsausschuss
Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht Photovoltaikanlagen an Autobahnen und Bahnstrecken zur Kenntnis.
Der Tagesordnungsantrag ist damit behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke beinhaltet eine Abfrage nach dem Sachstand zur Nutzbarmachung von Seitenstreifen von Autobahnen und Bahnstrecken für Freiflächenphotovoltaik gemäß des EEG Vorrangs nach EEG §37 (1) 2.
Sachstand
In der im Tagesordnungsantrag genannten Vorlage „Sachstandsbericht Freiflächen Solarenergie und Agri-PV, Tagesordnungsantrag der Fraktion der Grünen vom 23.02.2022“ wurden planungsrechtliche Möglichkeiten zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf konfliktarmen Flächen erläutert. Dabei wurde beschrieben, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen, anders als Windenergieanlagen, nicht nach § 35 BauGB privilegiert sind. Daher sei für die Nutzbarmachung dieser Flächen ein Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans nötig.
Aufgrund einer Anpassung des § 35 BauGB am 11.01.2023 ist der oben beschriebene Sachverhalt nun nicht mehr zutreffend. In der Anpassung werden Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie auf Flächen längs von Autobahnen und dem übergeordneten Eisenbahnnetz mit einem Abstand von bis zu 200 m vom Fahrbahnrand privilegiert. (https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/_-35.html )
Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplans oder die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht notwendig, um die Seitenstreifen von Autobahnen und Bahnstrecken für Solarenergie nutzbar zu machen.
Um Anlagen auf diesen Flächen zu errichten, ist vom Vorhabenträger ein Bauantrag bei der Stadt Aachen einzureichen und durch die Fachverwaltung zu prüfen. Derzeit liegen dem Fachbereich Klima und Umwelt keine Bauanträge oder sonstige Anfragen für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den zuvor genannten Flächen vor.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
Positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | Mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | Positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Diese Vorlage beinhaltet einen Sachstandsbericht zum Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen an Seitensteifen von Autobahnen und Bahnstrecken. Da keine konkrete Maßnahme umgesetzt wird, har diese Vorlage keinen direkten Einfluss auf die CO2 Emissionen der Stadt Aachen. Das theoretische Potenzial für die solare Stromerzeugung auf den genannten Flächen liegt in Aachen bei ca. 126 MWp (Megawatt Peak). Dieses wurde im Projekt render (regionaler Dialog Energiewende, Zeitraum 2014-2018 ermittelt). Würde dieses Potenzial vollständig ausgeschöpft, könnten ca. 50.000 t CO2 Jährlich eingespart werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
482,1 kB
|