Anhörung - FB 61/0667/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg -

 

hier:  Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

 Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

  1.          Bisheriger Verlauf des Planverfahrens (Beschlusslage)

Am 19.01.2023 beschloss der Planungsausschuss einstimmig, nach vorheriger (einstimmiger) Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 11.01.2023, die Aufstellung und öffentliche Auslegung der I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg – (siehe auch Vorlage FB 61/0574/WP18).

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die parallel verlaufende Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgten in der Zeit vom 06.02.2023 bis 07.03.2023.

 

Nach dem Druck des Rechtsplans für die politischen Beratungen zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss wurden noch redaktionelle Anpassungen am Plan vorgenommen (z.B. Linienstrichstärken, Linienart, Texthöhe). Im Rahmen der Offenlage wurde der korrigierte Plan ausgelegt.

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Während der öffentlichen Auslegung vom 06.02.2023 bis einschließlich 07.03.2023 wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben gemacht.

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden vom 06.02.2023 bis 07.03.2023 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Neun davon haben eine Rückmeldung abgegeben, wobei keine Bedenken gegen die Bauleitplanung erhoben wurden. Vier Behörden / Träger öffentlicher Belange haben jedoch Anmerkungen und Hinweise zu der Planung gegeben. Die Hinweise des Polizeipräsidiums Aachen bzgl. der Kriminalprävention sind nicht Regelungsinhalt eines Bebauungsplans, weshalb keine Übernahme in die schriftlichen Festsetzungen erfolgte. Auch der barrierefreie Haltestellenausbau, auf den die ASEAG hinweist, ist kein Regelungsinhalt im Bebauungsplan. Die Bestandsleitungen der Regionetz GmbH wurden bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 998 berücksichtigt. Die Hinweise und Eingaben wurden zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat in ihrer Stellungnahme empfohlen, zudem den Geologischen Dienst NRW zu beteiligen. Aus der auf Empfehlung der Bezirksregierung nachträglich eingeholten Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW sind zwei Ergänzungen in der Begründung zum Bebauungsplan als redaktionelle Anpassung hervorgegangen. Diese umfassen Hinweise zu den Themen Erdbebengefährdung und Baugrund.

 

Die Eingaben der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Stellungnahmen haben zu keiner Änderung der Planung geführt. Es wurde lediglich die oben genannte redaktionelle Anpassung der Begründung zum Bebauungsplan vorgenommen.


  1.          Klimanotstand

Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um die Gremien bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Durch die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 998 werden keine positiven oder negativen Auswirkungen zusätzlich zu denen der ursprünglichen und über den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 beschlossenen Planung des Bauvorhabens erwartet.

 

  1.          Durchführungsvertrag

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 998 wurde zwischen der Stadt Aachen und der Vorhabenträgerin ein Durchführungsvertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen.

 

Durch die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 998 ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen der Vertragsinhalte, sondern ausschließlich ein redaktioneller Austausch der Vertragsanlagen.

 

  1.          Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch die I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - soll für die Anpassung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhen in einem Teilbereich der Erweiterung des Gewerbebaus (siehe auch Bebauungsplan Nr. 998) an der Vaalser Straße Planungsrecht geschaffen werden. Hintergrund ist die langfristige Aufrechterhaltung und Qualitätssicherung der betrieblichen und produktionstechnischen Abläufe des ansässigen medizintechnischen Unternehmens durch eine mit der Änderung der Gebäudehöhen ermöglichten verbesserten räumlichen Situation der Reinräume.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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